Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherung

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sandra71
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von sandra71 »

Bundesfreiwild hat geschrieben: Weitere Forschungen haben ergeben, dass ein Beamter - egal in welchem Nebentätigkeitverhältnis, keine EIGENEN Sozialabgaben leisten muss. Weil er eben im Hintergrund immer Beamter ist und bleibt und somit in der PostBeaKK. Der Arbeitgeber hingegen muss seinen Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge abführen.

So wie mir es sich darstellt, ändert sich
1. am Verhältnis zur PostBeaKK durch keinen Nebenjob IRGENDETWAS. Alles bleibt wie es ist.
2. dürfte der Beamte in seinem Nebenjob (da er als Beamter selbst nicht sozialversicherungspflichtig ist) nur mit Einkommenssteuer und Sozi belastet werden.

Schlussendlich interessiert es also NUR das Finanzamt, was man dazu verdient.
Hast du dafür zufällig eine Quellenangabe? Ich bin DDU, übe eine Nebentätigkeit aus, und mir werden sehr wohl Sozialabgaben von meinem Einkommen aus der Nebentätigkeit abgezogen (RV + AV)...
sandra71
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von sandra71 »

ludoandy hat geschrieben: Ich wundere mich nur, das es hier im Forum keine Beamten im Ruhestand gibt, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Bin ich der einzige?
Here I am... :D

Blicke allerdings mit der KV auch nicht durch und hatte gehofft, hier Antworten zu finden.

Ich überlege, von der PBeakk in die GKV zu wechseln, weil ich anderenfalls ja keinen Anspruch auf Krankengeld aus meiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit habe, wenn ich mal länger als 6 Wochen ausfalle.
sandra71
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von sandra71 »

Noch ein Tipp, ludoandy:

Solltest du aus deiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zur KV erhalten, ist dieser der PBeakk anzugeben und wirkt sich, sofern er mindestens 41,00 Euro beträgt, auf deine Beiträge aus. Im Klartext bedeutet das einen monatlichen Beitragszuschlag i.H.v. 39,92 Euro:

http://www.pbeakk.de/fileadmin/redakteu ... info07.pdf
Klaus
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Klaus »

Beschäftigung von Pensionären:

KV: Beamte im Ruhestand mit Anspruch auf Beihilfe sind KV- frei.

PV: Bei KV- Freiheit auch PV- Freiheit.

RV: RV- frei, wenn Pension wegen Erreichen der Altersgrenze gezahlt wird. Sonst RV- pflichtig.

AV: AV- Pflicht, solange der Pensionär die Altersgrenze noch nicht erreicht haben sollte. Danach zahlt nur noch der Arbeitgeber seine Beiträge.
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Bundesfreiwild
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Bundesfreiwild »

Korrektur:
Der Nebentätigkeitsbeamte im Ruhestand zahlt weder RV, noch AV. WEil er eben schon in "Rente" IST. Und bei der ARbeitslosenversicherung hat ein Beamter überhaupt keine Ansprüche oder Einzahlungspflichten.

Allerdings muss der Arbeitgeber seine Arbeitgeberanteile in die Sozialsysteme einzahlen, egal ob es einen Beamten oder eine Tarifkraft betrifft.

So wurde es mir erklärt.
Klaus
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Klaus »

Wie bitte? Der Beamte hat keine Ansprüche auf Pflichten? Das ist ja gemein... :(

Der noch aktive Beamte zahlt RV- und AV- Beiträge bei Nebentätigkeiten. Er ist KV/ PV frei.

Bei Ruhestandsbeamten s.o.

Ein immer wieder spannendes Thema... :wink:
wusel07
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von wusel07 »

Hallo,
auch wenn dieser Thread etwas verstaubt ist, frage ich mal in die Runde:

Was ist mit den Rentenbeiträgen, die man verpflichtet ist zu zahlen bei einer sozialversicherungspfltichtiger Tätigkeit? Was passiert beim erreichen der regulären Altersgrenze?
Bekommt man dann nichts davon oder wird da dann auch wieder frech gegengerechnet, obwohl man ja gar nicht in die RV zahlen wollte. Wie wird das berechnet? Es ist ja ein Zusatzeinkommen, aber eben geringer als die damalig Nebentätigkeit.
Kommt ein Bemater, der wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand gesetzt wird, nicht die gleichen Rechte, nach erreichen der Regalaltersgrenze?
Bezogen auf die Threadersteller!

Zudem muss ich widersprechen, dass man keine Rechte von AV hat! Es ist eine Versicherung und dafür erhält man eine Leistung. Wird also die Person entlassen hat sie sehr wohl ein Anrecht auf Arbeitslosenunstützung. Es seih, denn die Sperrfrist ist noch nicht abgelaufen. Frühere AV Unterstüzung.

@klaus
ja, es ist sehr spannend, weil so viele überfordert sind mit diesem Thema. Nicht alle sind Politiker, wo es so einfache Regelungen gibt, nach z.B. Ausscheiden aus dem Parlament etc.
Torquemada
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Torquemada »

wusel07 hat geschrieben: ja, es ist sehr spannend, weil so viele überfordert sind mit diesem Thema. Nicht alle sind Politiker, wo es so einfache Regelungen gibt, nach z.B. Ausscheiden aus dem Parlament etc.
Überfordert sind eigentlich nur die, die in bekannter Stammtisch-Tieffliegermanier so Zeug daherreden, ohne sich einfach mal zu informieren. Immer schön verwirren. Die Thematik der Sozialversicherungspflicht wurde schon in mehreren Threads geklärt.

Chaotische Fragen kann man z.B. immer den freundlichen Beratern der Rentenversicherung stellen. Die sind das gewöhnt.

Wenn du durch deine Rentenversicherungsbeiträge insgesamt 5 Jahre zusammen hast, gibt es eben mit dem Erreichen der jeweiligen Altersgrenze auf Antrag eine Altersrente. Als Beamter bist du verpflichtet, diesen Rentenantrag zu stellen und den Rentenbescheid deiner Versorgungsbezügeauszahlstelle einzureichen.
wusel07
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von wusel07 »

Hallo Torquemada,

gerne gebe ich dir Recht, wenn solche komplexen Sachen nur am Tresen besprochen werden. Glaub es mir aber, ich habe mich schon vor vielen Jahren damit beschäftigt und alle, wirklich alle waren überfordert. z.B. Arbeitsamt. Beitrag zahlen oder nicht. Krankenkassen, alle keinen Plan und ich habe mehrere befragt. Den Dienstherrn usw.
Was da alles für Antworten kamen! Schade ist auch, dass früher der Minijob noch ohne RV Beitrag war heute muss man das beantragen und sich freistellen.
Die Rentenversicherung? Dieser Wasserkopf ist so mit sich selbst beschäftigt, die haben Fälle gebracht, die dürften nach dem Gesetz gar nicht passieren, sind es aber.
Wenn du durch deine Rentenversicherungsbeiträge insgesamt 5 Jahre zusammen hast, gibt es eben mit dem Erreichen der jeweiligen Altersgrenze auf Antrag eine Altersrente. Als Beamter bist du verpflichtet, diesen Rentenantrag zu stellen und den Rentenbescheid deiner Versorgungsbezügeauszahlstelle einzureichen.
Und genau das war meine Frage. Was ist das für ein Gesetz, wenn man bei der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in diese RV Kasse gezahlt werden muss, später aber nichts davon hat, weil diese mit dem Ruhegehalt gegen gerechnet wird. Das ergibt für mich keinen Sinn.

Da ich aktuell auf diese Seite gestoßen bin, hoffe ich, dass ich diese besagten Threads mal finde.
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Ruheständler
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Ruheständler »

wusel07 hat geschrieben: Was ist das für ein Gesetz, wenn man bei der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in diese RV Kasse gezahlt werden muss, später aber nichts davon hat, weil diese mit dem Ruhegehalt gegen gerechnet wird. Das ergibt für mich keinen Sinn.
... über sinn-freie/lose Gesetze könnte man hier bestimmt mehrere Threads füllen,ich denke mal unser Dienstherr ist dem Staat gegenüber verpflichtet seine Ausgaben für Personal so klein wie möglich zu halten und da ist es eben leider so, das die mühsam eingezahlte Kohle in die Rentenkasse dann einfach mit verrechnet wird,sieh es einfach als Förderprogramm für den Teil der Bevölkerung die eh immer am Hungertuch nagen,was nicht heißen soll das ich selber mit meinen eingezahlten Rentenbeiträgen aus früheren Jahren mit dieser Regelung zufrieden bin..
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von wusel07 »

Tja, das sind ja Aussichten. Schade bzw. traurig ist, die kleinen hängt man, die großen läßt ma laufen. So mal grob gemeint. Wenn ich überlege, wie unsere "sogenannten Volksvertreter" zu denen gehören ja auch die die Gesetze erlassen für Freiheiten haben bzw. zuverdienst Möglichkeiten haben, kann man mit dieser Regelung richtig einen roten Kopf bekommen und nicht mehr wählen gehen, aber das regelt sich schon durch genug andere Probleme. Leider!

Interessant ist eben, dass es vermutlich gar nicht viele wissen und erst beim Eintreten in Regelaltersgrenze das große Staunen kommt. :shock:
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von wusel07 »

Da stelle ich aber mal ein Interessante Frage, die hoffentlich jemand beantworten kann.

Ich habe in den Gesetzen über Ruhegehalt gelesen, dass keine Lebensverischerung, Vermietung, Verpachtung und auch nicht die Riesterrente angerechnet wird. Die wird nebenbei gesag eh später versteuert. Aber dann wäre es doch sinnvoll eine solche abzuschließen, wenn man sowieso Sozialversicherungspflichtig ist.
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Torquemada »

wusel07 hat geschrieben:Da stelle ich aber mal ein Interessante Frage, die hoffentlich jemand beantworten kann.

Ich habe in den Gesetzen über Ruhegehalt gelesen, dass keine Lebensverischerung, Vermietung, Verpachtung und auch nicht die Riesterrente angerechnet wird. Die wird nebenbei gesag eh später versteuert. Aber dann wäre es doch sinnvoll eine solche abzuschließen, wenn man sowieso Sozialversicherungspflichtig ist.
Ich verstehe die Frage nicht. Es gibt eine Pension. Und wenn ein Beamter eine Rente aus einem Riestervertrag bezieht, unterliegen diese Zahlungen der nachgelagerten Besteuerung.
Was willst du überhaupt wissen?
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Ruheständler
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von Ruheständler »

wusel07 hat geschrieben: Ich habe in den Gesetzen über Ruhegehalt gelesen, dass keine Lebensverischerung, Vermietung, Verpachtung und auch nicht die Riesterrente angerechnet wird. Die wird nebenbei gesag eh später versteuert. Aber dann wäre es doch sinnvoll eine solche abzuschließen, wenn man sowieso Sozialversicherungspflichtig ist.
- erhaltene Zahlungen wie z.B.aus der gesetzlichen Rentenversicherung = Verrechnung mit der Pension :!:
- erhaltene Altersversorgungen wie z.B. Riesterrente = keine Verrechnung mit der Pension :!: sondern nur Einkommensteuerpflichtig,das wars :mrgreen:
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Re: Nebentätigkeit Pension / Belassen der Krankenversicherun

Beitrag von wusel07 »

@ Ruheständler
genau so habe ich das auch verstanden :wink: . Somit würde man bei einer sozialpflichtigen Nebentätigkeit zumindest darüber sinnvoll eine weitere Versorgung (Riester) aufbauen, die nicht, wie die gesetzliche Rentenabgabe möglicherweise komplett Sinnlos ist, aber gezahlt werden muss.
Lt. Info einer Bekannten wurde mir aber mitgeteilt, dass ihr gesetzlicher Rentenanspruch nicht ganz gestrichen wird, sondern nur geringer ausfällt plus ihrem Ruhegehalt, denn auch nach dem Erreichen der regulären Altersgrenze besteht ja die Höchstgrenze, die einen gewissen Spielraum zulässt, da sie wegen Dienstunfähigkeit ja schon Abschläge einbüssen muss.
Ein andere Fall ist auch interessant.
Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst, Arbeitsunfähig früher in Rente. Kein Beamtin. Gibt es eine Rentenerhöhung, dann kürzt man ihr bei der Zusatzrente ein gewissen Betrag, sodaß die Erhöhung entweder minimaler ausfällt oder verpufft.
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