ich brauche mal eine Info von jemanden, der sich auskennt....
Ich bin seit 2011 in Vorruhestand und war davor schon einige Jahre mal mehr, mal weniger dienstunfähig abwesend.
In 2013 hatte ich meine letzte amtsärtzl. Untersuchung mit dem Ergebnis "DU für weitere 2,5 Jahre", dann wieder Untersuchung zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit.
Ich habe einen dauerhaften GdB von 70%, krankheitsbedingt lebenslange Beeinträchtigungen, bin bei der nächsten Untersuchung wohl schon 53 Jahre alt und war seit 2009 nicht mehr im Dienst.
Auch möchte ich in absehbarer Zeit gern wegziehen in eine Gegend, die meinem Krankheitsbild nicht so zusetzt ("Klimaveränderung").
Das wird dann höchstwahrscheinlich fernab jeglicher Ballungsräume sein...
Kann ich das tun, auch wenn ich noch nicht "fest" im Ruhestand bin?
Wie oft wird man eigentlich als "vorübergehend nicht dienstfähig" eingestuft? Bis man das Alter erreicht hat, bei dem man sowieso "weg vom Fenster" wäre?
P.S. War im Bereich des BMVg "unterwegs"- fallen Entscheidungen über obige Thematik auch unter dem Gesichtspunkt der Strukturreform?
Danke im Voraus für Eure Antwort(en)!
pensionsmäx
