ich habe ein recht dickes Problem und hoffe, es gibt hier Jemanden, der Ähnliches erlebt hat und ein paar Tipps geben kann.
Ich bin zum 01.09.2012 Beamter auf Probe im mittleren nichttechnischen Dienst per Ernennung berufen worden - Bereich allg. Vollzugsdienst (Justizvollzugsverwaltung, Obersekretär im JVD). Im August 2014 bin ich in ein anderes Bundesland gewechselt per "feindlicher Übernahme", zu einer Kommune. Dort bin ich zum Stadtobersekretär im komm. Vollzugsdienst ernannt worden, also ebenfalls mittlerer nichttechnischer Dienst.
Nun habe ich vom letzten Dienstherrn einen Bescheid über die Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlags erhalten, im oberen 4-stelligen Bereich.
Sämtliche Rechtsprechungen, welche im Internet zu lesen sind, beziehen sich auf die Rückzahlung des Anwärtersonderzuschlags bei Beendigung des Beamtenverhältnisses oder bei Neubegründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Beides ist bei mir nicht der Fall, da ich, als ich noch Beamter des Landes war, mit Wirkung zum.... ,als Beamter der Kommune, ernannt wurde. Daher entstand auch keine "juristische Sekunde". Ich habe also nicht gekündigt und hatte Bestandsschutz für sämtliche Eingruppierungen, etc.!
Das Bundesbesoldungsgesetz spricht hier ebenfalls nur von Beendigung des Beamtenverhältnisses oder die erwähnte Neubegründung als Beamter auf Widerruf und explizit als Rückforderungsausschlussgrund: Der Wechsel zu einem anderen Dienstherrn in der selben Laufbahn für die er die Befähigung erworben hat. Also meiner Meinung nach bin ich noch in derselben Laufbahn, da ich nach wie vor im mittleren nichttechnischen Dienst ebenfalls als Obersekretär übernommen wurde. Es ist doch egal wo man die Ausbildung macht, ob ich bei der Bahn Bürokaufmann lerne oder bei der Post, der Beruf ist doch derselbe, oder sehe ich das falsch?
Es wäre super, wenn mir Jemand helfen würde mit ein paar Tipps oder Erfahrungen

Vielen lieben Dank schon vorab

Grüße Könnter