Irgendwie hast du falsche Vorstellungen, was die private Unfallversicherung leistet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Unfallversicherung
Welche Behinderung bleibt denn zurück, wenn man einen abgebrochenen Zahn ersetzt?
Den Zahnersatz zahlt jedenfalls nicht die Unfallversicherung.
Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch
Die private Unfallversicherung bezahlt die Behandlungskosten die durch den Unfall entstanden sind.Adler hat geschrieben:Irgendwie hast du falsche Vorstellungen, was die private Unfallversicherung leistet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Unfallversicherung
Welche Behinderung bleibt denn zurück, wenn man einen abgebrochenen Zahn ersetzt?
Den Zahnersatz zahlt jedenfalls nicht die Unfallversicherung.
Was hat das mit bleibender Behinderung zu tun ? Also meine bezahlt die Behandlungskosten für den abgebrochenen Zahn meines Sohnes.
Warum das ausgerechnet meine Versicherung macht weis ich nicht Sie zahlt auf jeden Fall.
Das er natürliche keine lebenslange Rente aufgrund eines abgebrochenen Zahnes erhält ist mir auch bewusst

Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch
Da es hier um Kinder geht, knüpfe ich gleich mal an. Was haltet ihr generell von Risikolebensversicherungen? Im Falle, dass tatsächlich etwas passieren sollte, ist das doch sehr sinvoll, oder? Kennt sich damit jemand aus? Die Risikolebensversicherung von CosmosDirekt *** Keine Links auf gewerbliche Seiten!! *** belegt laut Stiftung Warentest Platz 1. Ich überlege schon seit längerer Zeit eine abzuschließen, aber ich kenne mich leider kaum aus damit.
Ich bin also für jeden Tipp dankbar
Gruß
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Re: Zahnzusatzversicherung bei Beihilfeanspruch
Danke für die Interessanten Hinweise, so langsam kommt Licht ins dunkle
aber nur langsam 
Zur Risikolebensversicherung: wenn große Werte bzw. Verpflichtungen im Raum stehen (zB. Haus-Kredit) ist das auf jedenfall Sinnvoll. Wir haben das jedenfalls so geregelt das der jeweils andere dann die Verbindlichkeiten gedeckt bekommt und nicht auch noch auf der Strasse steht. Mit sinken des Restdarlehens sinkt auch der jährliche Beitrag zur RLV


Zur Risikolebensversicherung: wenn große Werte bzw. Verpflichtungen im Raum stehen (zB. Haus-Kredit) ist das auf jedenfall Sinnvoll. Wir haben das jedenfalls so geregelt das der jeweils andere dann die Verbindlichkeiten gedeckt bekommt und nicht auch noch auf der Strasse steht. Mit sinken des Restdarlehens sinkt auch der jährliche Beitrag zur RLV