Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamtung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
HerrausK
Beiträge: 3
Registriert: 10. Dez 2014, 09:46
Behörde:

Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamtung

Beitrag von HerrausK »

Guten Tag,

ich bin selber langjähriger Beamter, bei meiner Frage geht es aber um einen nahen Angehörigen.

Dieser ist Beamter auf Probe, und hat jetzt zur Beendigung der Probezeit eine Beurteilung mit der sicherlich schlechten Benotung "D- entspricht im Allgemeinen den Anforderungen" erhalten. Er ist der Meinung, auch diese Benotung sei sachlich falsch, aber darum geht es in meiner Frage jetzt nicht, sondern um die möglichen Auswirkungen. Das System ist dort fünfstufig, es gibt darunter auch noch die Stufe "E- entspricht nicht den Anforderungen".

Sein Vorgesetzter konnte ihm nicht eindeutig erklären, welche Auswirkungen dies auf seine Verbeamtung auf Lebenszeit habe, darüber werde noch "an höherer Stelle beraten". Er (und auch ich) machen sich natürlich große Sorgen, und er hat nun Erkundigungen eingeholt.Leider konnte ihm aber bisher keiner genaue Auskünfte geben. Die Mehrzahl der befragten Kollegen ist der Ansicht, eine Verbeamtung werde wohl doch noch vorgenommen, andere sind der Meinung, dass dies wohl eine Verlängerung der Probezeit mit einem späteren neueren Urteil bedeute. Nach Aussage des Vorgesetzten stehe aber immer auch noch eine sofortige Entlassung zum Ende der Probezeit zur Diskussion.

Mir ist unverständlich, wie eine Beurteilung auf der zweitschlechtesten Stufe schon zu einer sofortigen Entlassung führen kann (wozu gibt es dann überhaupt die schlechteste?). Auch ausführliche Internetrecherchen haben uns in der Frage nicht weitergeholfen.

Kennt sich vielleicht jemand mit der Thematik aus und kann Rat geben?
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 861
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Ruheständler »

Hallo,
der Dienstherr kann ,wenn er denn will wegen fehlender Bewährung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, BBG verfahren,das heißt die Übernahme in das Verhältnis Beamter auf Lebenszeit geht dann nicht.
Über das Beurteilungssystem und deren Sinn und Zweck könnte man hier mehrere Threads füllen :shock:
aber sicherlich werden hier die Profis noch interessantere Hinweise geben können
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
DerHagn
Beiträge: 382
Registriert: 10. Apr 2010, 21:11
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von DerHagn »

Tag,

gibt es denn dort keine Beförderungsrichtlinien? Darin könnte man sicher nachlesen und schlauer werden?!
Nick
Beiträge: 118
Registriert: 7. Dez 2014, 07:42
Behörde: Zoll

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Nick »

Wenn es eine Bundesbehörde ist kann auf Antrag des Beteiligten der Personalrat eingeschaltet werde(glaube § 78 BPersVG).
Bei Landesbehörden oder Kommunalbehörden gibt es oft ähnliche Regelungen.
Normalerweise gibt es mindestens zwei Beurteilungen in der Probezeit.
Wenn eine solche Entwicklung abzusehen gewesen ist, hätte der Arbeitgeber ein Gespräch mit dem Beschäftigten suchen müssen um ihn auf die Fehlentwicklung hinzuweisen.

Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass der Arbeitgeber einen nach der Probezeit nicht beschäftigen möchte sieht es meist schlecht aus, da die meisten Behörden keine "Übernahmeverpflichtung" nach der Probezeit haben. Dafür ist die Probezeit im Endeffekt ja auch da.
In besonderen Umständen(kommt wieder ganz drauf an wie der Arbeitgeber das formuliert hat) kann die Probezeit noch mal verlängert werden, wenn in der vorgesehenen Probezeit die Bewährung nicht festgestellt werden konnte.

LG

Nick
sdh1807
Beiträge: 411
Registriert: 24. Apr 2014, 12:11
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von sdh1807 »

Für mich ist die Note D kein Grund für eine Entlassung nach der Probezeit.
Denn das Urteil sagt ja, derjenige entspricht den Anforderungen.
Ich würde hier die Probezeit verlängern
bigboss
Beiträge: 13
Registriert: 30. Okt 2013, 13:49
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von bigboss »

Ich schließe mich meinem Vorschreiber grundsätzlich an.
Das Urteil besagt, dass den Anforderungen entsprochen wird.

Ich sehe daher allerdings auch keinen Grund, die Probezeit zu verlängern.
HerrausK
Beiträge: 3
Registriert: 10. Dez 2014, 09:46
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von HerrausK »

Nachdem ich nach längerer Zeit hier mal wieder reinschaue möchte ich dern aktuellen Stabnd mitteilen:

Der Fall hat tatsächlich den schlimmstmöglichen Ausgang genommen, d.h. der Angehörige wurde zum Ende der Probezeit ohne weitere Verlängerung aus dem Dienst entlassen. Für die Entlassung wurde sofortiger Vollzug angeordnet, so dass auch die laufende Klage zunächst nichts an der Entlassung ändert.

Als Begründung für die Entlassung wird auschließlich auf die schlechte D- Beurteilung verwiesen, weitere Gründe (wie z. B. Dienstvergehen oder gesundheitliche Probleme) liegen nicht vor und werden auch nicht behauptet.

Ist jemanden noch ein Fall bekannt, dass ein Beamter ausschließlich wegen einer Benotung auf der zweitschlechtesten Leistungsstufe unmittelbar nach Probezeitende aus dem Dienst entlassen wurde? Ich selber habe auch nach vielen Stunden Internetrecherche in ganz Deutschland keinen auch nur annährend vergleichbaren Fall gefunden.
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 861
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Ruheständler »

HerrausK hat geschrieben:
Als Begründung für die Entlassung wird auschließlich auf die schlechte D- Beurteilung verwiesen, weitere Gründe (wie z. B. Dienstvergehen oder gesundheitliche Probleme) liegen nicht vor und werden auch nicht behauptet.
...tja die Wege des Herrn (Dienstherrn) sind unergründlich zumindest für unsereinen, und Präzedenzfälle wirst Du auch sicherlich nicht finden, denn es bleibt nach Aussage des Dienstherrn immer eine,,sogenannte Einzelentscheidung,,und lässt sich niemals auf gleichartige Fälle anwenden...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Dienstunfall_L
Beiträge: 1027
Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo, ich kenne es auch so, wie Nick anfangs bereits schrieb:
Wenn ein BaP während dieser Zeit bei der Ausübung seines Diensts gegutachtet wird und Mängel erkennbar sind, dann muss er Hinweise erhalten, um seine Arbeit verbessern zu können - damit die Entlassung nach der Probezeit vermieden werden kann.

Also würde ich prüfen, ob eine Begutachtung stattfand, ob sie hätte stattfinden müssen (aber unterlassen wurde) und ob darüber eine Möglichkeit des Widerspruchs entsteht.
Vorsorglich würde ich zur Wahrung der Frist gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, diesen dann nachträglich begründen.

LG, L.
herr b
Beiträge: 308
Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von herr b »

Ich denke hier sollte man schleunigst einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht/Beamtenrecht
konsultieren.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Torquemada »

HerrausK hat geschrieben: Für die Entlassung wurde sofortiger Vollzug angeordnet, so dass auch die laufende Klage zunächst nichts an der Entlassung ändert.
Läuft da jetzt eine Klage? Einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt, um die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen?
Eine Klage kann doch erst nach Zugang des Widerspruchbescheides eingelegt werden.
HerrausK
Beiträge: 3
Registriert: 10. Dez 2014, 09:46
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von HerrausK »

Vielen Dank für die Antworten.

Rechtliche Schritte sind mit Hilfe eines Anwalts auf allen möglichen Wegen eingeleitet worden, aber alles dauert doch beträchtliche Zeit, sogar einstweilige Anordnungen.

Mich interessiert hier eher die übliche Praxis: Trotz langwieriger Recherchen habe ich in weder durch Befragungen noch durch Internetrecherchen oder Konsultation von Urteilsdatenbanken auch nur einen einzigen Fall gefunden, in dem ein Beamter unmittelbar nach Ende der Probezeit entlassen wurde, obwohl seine Beurteilung eindeutig auf "im Allgemeinen geeignet" (Stufe 4 von 5) und nicht etwa "nicht geeignet" lautet (und zudem auch einige Vorgesetzte ihn durchaus für geeignet halten und ihn auch schriftlich so beurteilt haben); nur der "entscheidende" Vorgesetzte sieht das eben anders und hat sich zur sofortigen Entlassung entschlossen.

Und zumindest nach meinen Recherchen gibt es im deutschen öffentlichen Dienst keinen zweiten vergleichbaren Fall. Oder kennt hier jemand wenigstens vom Hörensagen so etwas? Für Antworten (auch mit der Tendenz: ich habe in 30 Dienstjahren so etwas nie erlebt) wäre ich dankbar.
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
Geschlecht:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Torquemada »

HerrausK hat geschrieben:Vielen Dank für die Antworten.

Rechtliche Schritte sind mit Hilfe eines Anwalts auf allen möglichen Wegen eingeleitet worden, aber alles dauert doch beträchtliche Zeit, sogar einstweilige Anordnungen.

Mich interessiert hier eher die übliche Praxis: Trotz langwieriger Recherchen habe ich in weder durch Befragungen noch durch Internetrecherchen oder Konsultation von Urteilsdatenbanken auch nur einen einzigen Fall gefunden, in dem ein Beamter unmittelbar nach Ende der Probezeit entlassen wurde, obwohl seine Beurteilung eindeutig auf "im Allgemeinen geeignet" (Stufe 4 von 5) und nicht etwa "nicht geeignet" lautet (und zudem auch einige Vorgesetzte ihn durchaus für geeignet halten und ihn auch schriftlich so beurteilt haben); nur der "entscheidende" Vorgesetzte sieht das eben anders und hat sich zur sofortigen Entlassung entschlossen.

Und zumindest nach meinen Recherchen gibt es im deutschen öffentlichen Dienst keinen zweiten vergleichbaren Fall. Oder kennt hier jemand wenigstens vom Hörensagen so etwas? Für Antworten (auch mit der Tendenz: ich habe in 30 Dienstjahren so etwas nie erlebt) wäre ich dankbar.
Für diese Recherche ist der Anwalt da.
Mr. Green
Beiträge: 166
Registriert: 27. Jun 2007, 19:51
Behörde:

Re: Auswirkung einer schlechten Benotung auf Lebenszeitbeamt

Beitrag von Mr. Green »

Ich finde D jetzt nicht so schlecht :shock:. Ist es nicht so, dass die ersten drei Stufen (A,B und C) sowieso quottiert sind und sich der Pöbel eh mit einem "D" (Oder E und F) zufrieden geben muss?
Antworten