Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Moderator: Moderatoren
Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Schönen guten Tag zusammen,
ich habe mich hier angemeldet und hoffe, jemand kann mir meine Sorgen nehmen.
Um in das Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, darf man keine körperlichen oder psychischen Krankheiten haben. Der Termin beim Amtsarzt hat damals keine Befunde ergeben und ich war total gesund.
Dann wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet.
Leider habe ich letztens, versehentlich, eine Arztrechnung eingereicht, die auf eine psyichische Erkrankung schließen lässt. Diese Artzrechnung stammte von einer Zeit vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit.
Meine Frage: Kann mir nun der Beamtenstatus auf Lebenszeit wieder genommen werden, da ja vor meiner Verbeamtung eine Krankheit vorlag?
Die Frage ist auch, ob die Bezügestelle soetwas überhaupt überprüft. Bin sehr ratlos.
Vielen Dank für Eure Antworten
Bud
ich habe mich hier angemeldet und hoffe, jemand kann mir meine Sorgen nehmen.
Um in das Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, darf man keine körperlichen oder psychischen Krankheiten haben. Der Termin beim Amtsarzt hat damals keine Befunde ergeben und ich war total gesund.
Dann wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet.
Leider habe ich letztens, versehentlich, eine Arztrechnung eingereicht, die auf eine psyichische Erkrankung schließen lässt. Diese Artzrechnung stammte von einer Zeit vor meiner Verbeamtung auf Lebenszeit.
Meine Frage: Kann mir nun der Beamtenstatus auf Lebenszeit wieder genommen werden, da ja vor meiner Verbeamtung eine Krankheit vorlag?
Die Frage ist auch, ob die Bezügestelle soetwas überhaupt überprüft. Bin sehr ratlos.
Vielen Dank für Eure Antworten
Bud
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- Moderator
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Die Beihilfestelle macht ihre Arbeit und hat nichts mit der Personalverwaltung des Dienstherren zu tun. Sorgen musst du dir deshalb also keine machen.
Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Danke, für die schnelle Antwort.
Das beruhigt mich ungemein.
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Versehentlich eingereicht? Heißt das dann, dass du diese Rechnungen selbst zahlst?
- Mikesch
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Ist das nicht normal, bzw. die Regel?DerHagn hat geschrieben:Versehentlich eingereicht? Heißt das dann, dass du diese Rechnungen selbst zahlst?
Der Beamte ist Vertragspartner des Arztes, also hat jener zu zahlen. Beihilfe und Versicherung sind ein völlig anderes Paar Schuhe...
Topic:
Siehe Torquemada, außerdem wurdest Du durch den AA vor Ernennung als gesund erklärt.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Schon klar. Jedoch reicht man dann die Rechnung bei der Beihilfe und PKV ein.
Wenn er die Rechnung "versehentlich" eingereicht hat, heißt dass, dass er diese normal nie einreicht?!
Wenn er die Rechnung "versehentlich" eingereicht hat, heißt dass, dass er diese normal nie einreicht?!
- Mikesch
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Ich reiche z.B. nie Rechnungen bei der PKV ein. Die Beitragserstattung übersteigt ein Vielfaches der Arztkosten. Beihilfe kurz vor der Verjährung, bzw. es muss eh erst mal ein Mindestbetrag zusammen kommen.DerHagn hat geschrieben:Schon klar. Jedoch reicht man dann die Rechnung bei der Beihilfe und PKV ein.
Ich glaub, hier hat das einen anderen GrundDerHagn hat geschrieben:Wenn er die Rechnung "versehentlich" eingereicht hat, heißt dass, dass er diese normal nie einreicht?!

Wahrscheinlich sollte das niemand mit bekommen, psychisch hat so einen faden Beigeschmack, erst recht kurz vor der Lebenszeitanstellung, vermute ich mal....
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Bei der Beitragserstattung ist dies ja was anderes. 
Kurz vor der Verjährung, ok. Ich habe jedoch nicht soviel Geld, um die Kosten ständig. vorzustrecken.
Wenn du geringe Behandlungskosten hast bzw. nie krank bist, GW.

Kurz vor der Verjährung, ok. Ich habe jedoch nicht soviel Geld, um die Kosten ständig. vorzustrecken.
Wenn du geringe Behandlungskosten hast bzw. nie krank bist, GW.

- Ruheständler
- Beiträge: 861
- Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
- Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
wer chronisch erkrankt ist kann von der Beitragsrückerstattung der PKV nicht profitieren,Mikesch hat geschrieben: Ich reiche z.B. nie Rechnungen bei der PKV ein. Die Beitragserstattung übersteigt ein Vielfaches der Arztkosten. Beihilfe kurz vor der Verjährung, bzw. es muss eh erst mal ein Mindestbetrag zusammen kommen.


Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

- Baumschubser
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Na ja, selbst da kommts auf die Erkrankung an. Ich habe 70% Beihilfe, meine Rückerstattung liegt bei rund 480€ im Jahr. Ich müsste also Rechnungen von deutlich über 1500€ im Jahr haben, ehe sich das Einreichen bei der PKV lohnt. Da kann man schon einige Male zum Doc gehen und etliche Pillen am Tag einwerfen, ehe diese Grenze erreicht wird. 

-
- Beiträge: 58
- Registriert: 17. Mai 2012, 16:55
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Re: Nachträgliche Kündigung aus dem Beamtenverhältnis
Hallo,
an den TE:
diese im Raume stehende Rechnung: trägt die ein Rechnungsdatum nicht nur von vor Deiner Lebenszeitverbeamtung sondern bevor Du überhaupt Beamter und somit beihilfeberechtigt geworden bist?
Gruß
Schaaf2012
an den TE:
diese im Raume stehende Rechnung: trägt die ein Rechnungsdatum nicht nur von vor Deiner Lebenszeitverbeamtung sondern bevor Du überhaupt Beamter und somit beihilfeberechtigt geworden bist?
Gruß
Schaaf2012