Auswandern...

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egyptwoman
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Re: Auswandern...

Beitrag von egyptwoman »

Hm dann scheint die Regelung von Bundesland zu Bundesland anders zu sein. In Bayern wurde mir von der Beihilfe gesagt, verliert man seinen Beihilfeanspruch wenn man keine Krankenversicherung mehr hat.
Was mich auch stutzig macht wieso deine KV nur weiterzahlt wenn dein Wohnsitz in Deutschland bleibt, das kann der KV doch eigentlich egal sein, denn die Beiträge werden ja weitergezahlt in der Regel und wenn man ins Nichteuropäische Ausland zieht hat man in der Regel (oder sollte es haben) eine Auslandskrankenversicherung.
Wie ich schon geschrieben habe @moniiere, der Beitrag ist schon ganz schön hoch den du da monatlich zahlst (vermute aber mal das da alle Familienmitglieder mitversichert sind), was passiert, wenn du dich im Ausland befindest, du einen schweren Unfall hast, operiert werden musst und die OP nicht in dem Land stattfinden kann, sondern du deswegen weil du ja dt. Staatsbürger(in) bist in Deutschland operiert werden musst und dazu auch noch nach Deutschland ausgeflogen werden musst? Gesetz dem Fall du kündigst die PKV - und verlierst damit auch deine Altersrückstellung - dann zahlt zwar die Beihilfe die 70% aber auf dem Rest bleibst du sitzen und da können gut und gern mal ein paar Tausend Euro zusammenkommen für nen längerfristigen Krankenhausaufenthalt und eine oder mehrer OP´s, wäre also wirklich gut zu überlegen, ob man die PKV kündigt.
Torquemada
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Re: Auswandern...

Beitrag von Torquemada »

Zur Aufklärung:

Bis einschließlich 2008 brauchten Beamte keine Krankenversicherung, weil sich aus dem System der Beihilfen traditionell keine Pflicht zur Krankenversicherung ergab. Es gab auch tatsächlich Beamte, die mit ihrer Beihilfe gut auskamen und keine private Krankenversicherung abschlossen.

Ab 2009 trat eine rechtliche Änderung ein.

Beamte sind ab dem 1. Januar 2009 verpflichtet bei einer privaten Krankenversicherung einen beihilfekonformen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen.

So wie ich es verstehe, gilt dieser lange Arm des Gesetzes nicht für pensionierte Beamte, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben. Somit hätte ein pensionierter Beamter, dessen Frau Arbeitnehmerin in Norwegen ist, keinerlei Risiko, was seine Krankheitskosten betrifft.
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tiefenseer
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Re: Auswandern...

Beitrag von tiefenseer »

Moniire hat geschrieben: Aber wie kommt Ihr alle auf Norwegen ? Wollte ich eigentlich gar nicht hin - aber wenn Ihr mich dazu überreden wollt ............ :lol:
Das Eingangsthema befaßt sich damit:
Torquemada hat geschrieben:Auswandern will ein Freund von mir nicht. Zumindest nicht gleich.
Er ist 52 Jahre alt (wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt) und seine Frau soll jetzt beruflich für vier Jahre nach Oslo. Die Familie will ihren Hausstand hier (Mietwohnung) auflösen und nach Norwegen gehen. Das Kind ist fünf Jahre alt....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Moniire
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Re: Auswandern...

Beitrag von Moniire »

Hallo zusammen,

Ich habe mit fast gleich lautenden Schreiben ganz konkrete Fragen sowohl an die Debeka als auch an die Beihilfestelle Kassel gerichtet und ( zum Glück ) wurde auch sehr detailliert darauf eingegangen.

1. Die Debeka übernimmt unverändert alle entstehenden Kosten - genau wie in Deutschland :
35 % ambulant und Medikamente und 20 % stationär. Lediglich eine mindestens englische Übersetzung der Belege wird verlangt; abgerechnet wird nach dem jeweilig gültigen Wechselkurs.
Einzige Bedingung : der angemeldete Wohnsitz muss die BRD bleiben !

Eine Reisekrankenversicherung ist also lediglich für die Kosten eines schnellen Rücktransports in die BRD sinnvoll und auch nur zu DIESER Absicherung empfehlenswert - der Rest wird ohnehin kpl. übernommen.

2. Der Beihilfe Kassel ist es einerlei - ob in Deutschland an- oder abgemeldet .... mit oder ganz ohne PKV ! Es werden auf jeden Fall 65 % ambulant und Medikamente sowie 80 % stationär übernommen. Auch hier wird eine englische Übersetzung der Belege verlangt.

Das heißt : für dieses kleine Restrisiko ( 35 % / 20 % ) zahlen wir bei der Debeka ( als Pensionäre!) 620.- € / Monat.

Weiterhin gibt es bei der Debeka noch die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen und Beiträge nur noch für eine ( kleine oder große ) Anwartschaft zu entrichten.Während dieser Zeit leistet sie natürlich nicht, aber man könnte die Versicherung wieder unverändert "aufleben" lassen.

Thema Steuern :
Unter dem Aspekt der Steuerpflicht lohnt sich eine Abmeldung in Deutschland nicht, da man als Beamter ohnehin auf jeden Fall "unbeschränkt steuerpflichtig" und zwar in DEUTSCHLAND bleibt ( im Unterschied zu einem Rentner !! )

Was ich noch nicht recherchieren konnte ist die Frage, ob sich im Falle einer kpl. Wohnort-Abmeldung in Deutschland an der HÖHE meiner Steuerlast etwas ändern würde - z.B. Steuerklasse ( jetzt Klasse 3 ..... ) oder Streichung der Freibeträge und dadurch Erhöhung der Steuern ??

Kennt sich da jemand von Euch aus ???


Gruß
moniire
Zuletzt geändert von Moniire am 23. Mär 2015, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
Moniire
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Re: Auswandern...

Beitrag von Moniire »

Hallo @Tiefenseer,

danke - jetzt habe ich endlich den Norwegen-Bezug kapiert.

Entschuldigung !!


moniire
Torquemada
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Re: Auswandern...

Beitrag von Torquemada »

Moniire hat geschrieben: Was ich noch nicht recherchieren konnte ist die Frage, ob sich im Falle einer kpl. Wohnort-Abmeldung in Deutschland an der HÖHE meiner Steuerlast etwas ändern würde - z.B. Steuerklasse ( jetzt Klasse 3 ..... ) oder Streichung der Freibeträge und dadurch Erhöhung der Steuern ??
Der beschränkt Steuerpflichtige verliert den Freibetrag für das Existenzminimum. Beim unbeschränkt Steuerpflichtigen bleiben diese Freibeträge erhalten.
Moniire
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Re: Auswandern...

Beitrag von Moniire »

Hallo @torquemada,

was heißt das jetzt konkret ?

Also,
Wohnsitzabmeldung in der BRD - keine weiteren Einkünfte, ausschließlich die Pension :


1. Komme ich dann ohnehin und unabwendbar in die Steuerklasse 1 ?
2. Oder gelte ich, bedingt durch meine Abmeldung in der BRD, als beschränkt steuerpflichtig, komme in Steuerklasse 1 ( in Deutschland zu zahlen ) und kann auf Antrag wieder die unbeschränkte Steuerpflicht erreichen und somit auch meine bisherige Steuerklasse 3 beibehalten ?

Ist doch ein ganz wichtiger Aspekt / großer Kostenunterschied - wer kennt sich hier aus ?

Gruß
moniire
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