Hallo Zusammen,
ich beginne diesen Sommer mein duales Studium beim Finanzamt (geh. Dienst.)
Jetzt habe ich einen Termin für den Amtsarzt zugeschickt bekommen, dabei war auch ein Formular. Auf diesem soll ich die Kontaktdaten meines Hausarztes notieren und unterschreiben, dass ich diesen von der ärztlichen Schweigepflicht entbinde.
Nun meine Frage: Muss ich meinen Hausarzt von der Schweigepflicht entbinden? Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?
Grüße
Entbindung Schweigepflicht
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Re: Entbindung Schweigepflicht
Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?
Soweit mir bekannt ist: Ja!
Die Frage ist natürlich: hast du überhaupt einen Hausarzt? Wenn du nie krank warst, brauchst du normalerweise keinen Hausarzt.
Soweit mir bekannt ist: Ja!
Die Frage ist natürlich: hast du überhaupt einen Hausarzt? Wenn du nie krank warst, brauchst du normalerweise keinen Hausarzt.
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- Moderator
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Re: Entbindung Schweigepflicht
Völlig richtig. Ich hatte in diesen fröhlichen Jahren auch keinen Hausarzt. Und ein Allgemeinmediziner, wo man ausnahmsweise alle Jahre mal aufschlägt ist kein Hausarzt.Hauseltr hat geschrieben:Wird mir sonst die Einstellung verwehrt?
Soweit mir bekannt ist: Ja!
Die Frage ist natürlich: hast du überhaupt einen Hausarzt? Wenn du nie krank warst, brauchst du normalerweise keinen Hausarzt.
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Re: Entbindung Schweigepflicht
Wenn du keinen Hausarzt hast, kannst du auch niemanden von der Schweigepflicht entbinden. Schreib auf das Formular drauf: Hausarzt nicht vorhanden. Daraus kann dir keiner einen Strick drehen und das dir daraufhin die Einstellung verwehrt wird dürfte auch nicht passieren, denn was man nicht hat, hat man eben nicht.
Re: Entbindung Schweigepflicht
Als dort steht die Kontaktdaten der behandelnden Ärzte.
Musstet ihr sowas auch unterschreiben?
Musstet ihr sowas auch unterschreiben?
Re: Entbindung Schweigepflicht
Hey ich hätte da noch eine frage. Auf dem Anamnesebogen den ich vorab erhalten habe, wird auch nach Erkrankungen meiner Eltern gefragt. Ist solch eine Frage überhaupt zulässig, d.h. muss ich diese wahrheitsgemäß angeben?
Re: Entbindung Schweigepflicht
Selbstverständlich sind diese Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.