ausweglose Situation ?
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ausweglose Situation ?
Hallo Fories, gerade angemeldet und gleich diese Frage: ich bin Landesbeamter, war seit genau 5 Monaten krank geschrieben wegen psychischer Probleme aufgrund eines seit mehr als 2 Jahren laufenden Disziplinarverfahrens gegen mich. Nun wurde in Rahmen des BEM eine Eingliederungsmassnahme zum Wiedereinstieg durch den Dienstherrn genehmigt- mit der Aussage, volle Dienstfähigkeit nach ca 6 Wochen.Gleichzeitig mit dieser Zustimmung zum sog. Hamburger Modell wurde mir mitgeteilt, dass ein Verfahren eingeleitet wird zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit, also kommt eine Ladung zum Amtsarzt demnächst. In dem Anschreiben an den Amtsarzt bezüglich der Begutachtung wurde die Aussage getroffen, dass keine Informationen darüber vorliegen würden, dass - demnächst Dienstfähigkeit prognostiziert wäre und dass keinerlei Konflikte am Arbeitsplatz bekannt wären. Diese beide Aussagen sind definitiv unrichtig.
Die Behörde, welche den Gutachtenauftrag in Gang setzte, weiß sehr genau über das laufende Disziplinarverafhren Bescheid, ebenso hat sie Kenntnis von der Wiedereingliederungsmaßnahme. Was kann ich tun, um dem Verfahren zur vorzeitigen Pensionierung entgegen zu treten ?
LG und danke schon jetzt für Eure Aufmerksamkeit
Die Behörde, welche den Gutachtenauftrag in Gang setzte, weiß sehr genau über das laufende Disziplinarverafhren Bescheid, ebenso hat sie Kenntnis von der Wiedereingliederungsmaßnahme. Was kann ich tun, um dem Verfahren zur vorzeitigen Pensionierung entgegen zu treten ?
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- tiefenseer
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Re: ausweglose Situation ?
Antwort:
Schau, dass du schleunigst einen versicherten RA an deiner Seite hast!!!
Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen...
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Re: ausweglose Situation ?
@ tiefenseer
in meinem laufenden Disziplinarverfahren habe ich einen absolut kompetenten RA zur Seite.
Das Verfahren wegen der vorzeitigen Pensionierung ist jedoch ein weiteres.Was meinst Du mit :Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen... ? Sollte ich einen zweiten RA einschalten ?
in meinem laufenden Disziplinarverfahren habe ich einen absolut kompetenten RA zur Seite.
Das Verfahren wegen der vorzeitigen Pensionierung ist jedoch ein weiteres.Was meinst Du mit :Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen... ? Sollte ich einen zweiten RA einschalten ?
- Ruheständler
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Re: ausweglose Situation ?
Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen...
Hallo,der Kollege meint sicherlich das Du hier im Forum mit so manchen Meinungen und Vorschlägen über bestimmte Vorgehensweisen rechnen musst ,ob diese aber auch verlässlich sind bleibt in Frage gestellt.
Gruß vom Ruheständler
Hallo,der Kollege meint sicherlich das Du hier im Forum mit so manchen Meinungen und Vorschlägen über bestimmte Vorgehensweisen rechnen musst ,ob diese aber auch verlässlich sind bleibt in Frage gestellt.
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: ausweglose Situation ?
Wäre nicht mal seitens des RA zu prüfen, ob die Dauer des laufenden Diszis überhaupt noch rechtskonform ist? Da gibts Möglichkeiten, die koksten jedoch auch Kraft.
Dein Posting liest sich ein wenig, als wenn du das mit der Wiedereingliederungsmaßnahme wolltest?
Die Vorladung zum Amtsarzt ist erst einmal normal, auch ggf. das einzuleitende Verfahren wegen Pensionierung aufgrund DU. Alles legitim. Wichtig wäre, dass du weißt, was du kannst und willst. Ob du das schaffst. Ich kann dir gut nachfühlen. Es ist sehr sehr schwer, aber machbar.
Will man dich erst einmal abschieben???? Liest sich ein wenig so.
Der Anwalt im Diszi kann ebenso die Vertretung in dem weiteren Fall übernehmen, er wird Ahnung vom Beamtenrecht haben, sonst könnte er dich im Diszi nicht vertreten. Vielleicht sprichst mit ihm darüber und schaust, was machbar ist.
Gerda
Dein Posting liest sich ein wenig, als wenn du das mit der Wiedereingliederungsmaßnahme wolltest?
Die Vorladung zum Amtsarzt ist erst einmal normal, auch ggf. das einzuleitende Verfahren wegen Pensionierung aufgrund DU. Alles legitim. Wichtig wäre, dass du weißt, was du kannst und willst. Ob du das schaffst. Ich kann dir gut nachfühlen. Es ist sehr sehr schwer, aber machbar.
Will man dich erst einmal abschieben???? Liest sich ein wenig so.
Der Anwalt im Diszi kann ebenso die Vertretung in dem weiteren Fall übernehmen, er wird Ahnung vom Beamtenrecht haben, sonst könnte er dich im Diszi nicht vertreten. Vielleicht sprichst mit ihm darüber und schaust, was machbar ist.
Gerda
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Re: ausweglose Situation ?
Hallo Gerda,
ja das mit dem Beschleunigungsgrundsatz und auch die Klagemöglichkeit ist bekannt.
Und ja, offensichtlich geht es nur darum, mich loszuwerden und dagegen will ich mich wehren. Ich weiß, dass jeder Fall der Frühpensionierung wegen Krankheit eine Einzelfallentscheidung ist und frage mich dennoch, ob man sich dagegen wehren kann, wenn z.B. auch mit unterschiedlichem Maße gemessen wird. Ich weiß von Kollegen, die weitaus länger als 5 Monate arbeitsunfähig waren und dennoch nicht zum Amtsarzt mussten. In den 5 Monaten AU hat von meiner Behörde nie jemand mal gefragt, was eigentlich los ist, wie es mir geht usw. Vom Grundsatz her weiß man nicht, was mir eigentlich fehlte, ich könnte auch sterbenskrank an Krebs erkrankt sein. Mich stören vor allen Dingen die unwahren Aussagen zu der fehlenden Prognose der Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit sowie zu den "unbekannten " Konflikten am Arbeitsplatz. Ist ein Disziplinarverfahren etwa kein Konflikt am Arbeitsplatz ?
Was wird der Amtsarzt davon halten, wenn ich da auftauche und mitteile, dass ich gerade in der Wiedereingliederungsphase bin und demnächst voll dienstfähig sein werde ? Sollte man diesem Umstand bereits bei Terminierung zur Untersuchung diskutieren ?
LG H&M
ja das mit dem Beschleunigungsgrundsatz und auch die Klagemöglichkeit ist bekannt.
Und ja, offensichtlich geht es nur darum, mich loszuwerden und dagegen will ich mich wehren. Ich weiß, dass jeder Fall der Frühpensionierung wegen Krankheit eine Einzelfallentscheidung ist und frage mich dennoch, ob man sich dagegen wehren kann, wenn z.B. auch mit unterschiedlichem Maße gemessen wird. Ich weiß von Kollegen, die weitaus länger als 5 Monate arbeitsunfähig waren und dennoch nicht zum Amtsarzt mussten. In den 5 Monaten AU hat von meiner Behörde nie jemand mal gefragt, was eigentlich los ist, wie es mir geht usw. Vom Grundsatz her weiß man nicht, was mir eigentlich fehlte, ich könnte auch sterbenskrank an Krebs erkrankt sein. Mich stören vor allen Dingen die unwahren Aussagen zu der fehlenden Prognose der Wiederherstellung meiner Dienstfähigkeit sowie zu den "unbekannten " Konflikten am Arbeitsplatz. Ist ein Disziplinarverfahren etwa kein Konflikt am Arbeitsplatz ?
Was wird der Amtsarzt davon halten, wenn ich da auftauche und mitteile, dass ich gerade in der Wiedereingliederungsphase bin und demnächst voll dienstfähig sein werde ? Sollte man diesem Umstand bereits bei Terminierung zur Untersuchung diskutieren ?
LG H&M
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Re: ausweglose Situation ?
Die Vorgehensweise und auch der zeitliche Rahmen sind nicht ungewöhnlich. Auch bei uns wird nach etwa einem halben Jahr ernsthaft nachgeprüft, ob der Kollege in absehbarer Zeit wieder kommen wird oder nicht. Wenn nein, ist man spätestens nach 12-18 Monaten pensioniert. So ist hier die praktische Erfahrung.
Wenn du das verhindern willst, sollte sich dein Anwalt ebenso ernsthaft um die Angelegenheit kümmern, aber es sollte auch irgendwie glaubhaft dargelegt werden, dass du in absehbarer Zeit wieder zum Dienst erscheinen wirst.
Noch eine kurze Anmerkung zur Dauer eines Disziplinarverfahrens, ebenfalls aus praktischer Erfahrung. Sowas kann sich fast ewig hinziehen, ich habe seinerzeit 11 Monate warten müssen, ehe es eingestellt wurde. Allerdings hat dort der Anwalt damit gedroht, die Sache zur Entscheidung ans Verwaltungsgericht zu befördern. Erst danach bewegte sich was. Mit 5 Monaten liegst du also noch im unteren Bereich.
Wenn du das verhindern willst, sollte sich dein Anwalt ebenso ernsthaft um die Angelegenheit kümmern, aber es sollte auch irgendwie glaubhaft dargelegt werden, dass du in absehbarer Zeit wieder zum Dienst erscheinen wirst.
Noch eine kurze Anmerkung zur Dauer eines Disziplinarverfahrens, ebenfalls aus praktischer Erfahrung. Sowas kann sich fast ewig hinziehen, ich habe seinerzeit 11 Monate warten müssen, ehe es eingestellt wurde. Allerdings hat dort der Anwalt damit gedroht, die Sache zur Entscheidung ans Verwaltungsgericht zu befördern. Erst danach bewegte sich was. Mit 5 Monaten liegst du also noch im unteren Bereich.
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Re: ausweglose Situation ?
das Disziplinarverfahren läuft nicht 5 Monate, sondern seit 2 Jahren 7 Monate- das ist schon ausserhalb jeglicher Norm....., AU 5 Monate mit Beginn Hamburger Modell am 16.3.15, volle Dienstfähigkeit ab Mai 2015
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Re: ausweglose Situation ?
Hallo HuM,
hast du die Einladung zum Amtsarzt bereits erhalten?
Wird darin nicht gebeten, eigene Stellungnahme und zB auch Arztberichte vorab einzureichen? So ist das bei mir bisher gelaufen.
Gruß, L.
hast du die Einladung zum Amtsarzt bereits erhalten?
Wird darin nicht gebeten, eigene Stellungnahme und zB auch Arztberichte vorab einzureichen? So ist das bei mir bisher gelaufen.
Gruß, L.
Zuletzt geändert von Dienstunfall_L am 11. Mär 2015, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ausweglose Situation ?
nein, ich habe lediglich eine Abschrift des Schreibens der Behörde an den Arzt, Termin habe ich noch nicht von dort.
- tiefenseer
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Re: ausweglose Situation ?
Besser kann man es nicht kommentierenRuheständler hat geschrieben:Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen...
Hallo,der Kollege meint sicherlich das Du hier im Forum mit so manchen Meinungen und Vorschlägen über bestimmte Vorgehensweisen rechnen musst ,ob diese aber auch verlässlich sind bleibt in Frage gestellt.
Gruß vom Ruheständler

Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: ausweglose Situation ?
Ok, dann würde ich versuchen, mich nicht verrückt zu machen.
Du hast den Plan zur Wiedereingliederung unterschrieben (das hätte jedenfalls geschehen müssen) und - soweit richtig verstanden - arbeitest bereits stufenweise nach diesem Plan (ach nein, sehe gerade: ab 16.3.).
Eine meiner Kolleginnen musste auch während der Wiedereingliederung zum AA, dahinter steckte nur der normale Ablauf, keine böse Absicht, sie wurde so "durchgewunken".
Du kannst die Zeit bis zum AA-Besuch nutzen:
1. Arztberichte der 5 Monate vorbereiten und/oder neuen Bericht einholen.
2. Wiedereingliederungsplan (evtl noch unterschreiben lassen, weil vorgeschriebener Ablauf) bereit halten
3. eigene Stellungnahme vorbereiten zum Diszi, zur Krankheit und ...
... und: Tja, das hängt davon ab, was du erreichen willst.
Lege dir diese Frage vor. Willst du versetzt werden (sofern da eine Möglichkeit besteht), willst du wieder arbeiten oder bist du eigentlich noch wegen Diszi etc. nervlich am Boden?
Das kannst du je nachdem, wie dein Ziel aussieht, entsprechend darstellen.
Ist doch gut, dass du Zeit hast, das vorzubereiten!
Wenn dann die Einladung kommt und du wirst nicht aufgefordert, Unterlagen und Stellungnahme abzugeben, dann steht dir frei, die Sachen trotzdem vorab einzureichen.
Viel Erfolg!
Gruß, L.
Du hast den Plan zur Wiedereingliederung unterschrieben (das hätte jedenfalls geschehen müssen) und - soweit richtig verstanden - arbeitest bereits stufenweise nach diesem Plan (ach nein, sehe gerade: ab 16.3.).
Eine meiner Kolleginnen musste auch während der Wiedereingliederung zum AA, dahinter steckte nur der normale Ablauf, keine böse Absicht, sie wurde so "durchgewunken".
Du kannst die Zeit bis zum AA-Besuch nutzen:
1. Arztberichte der 5 Monate vorbereiten und/oder neuen Bericht einholen.
2. Wiedereingliederungsplan (evtl noch unterschreiben lassen, weil vorgeschriebener Ablauf) bereit halten
3. eigene Stellungnahme vorbereiten zum Diszi, zur Krankheit und ...
... und: Tja, das hängt davon ab, was du erreichen willst.
Lege dir diese Frage vor. Willst du versetzt werden (sofern da eine Möglichkeit besteht), willst du wieder arbeiten oder bist du eigentlich noch wegen Diszi etc. nervlich am Boden?
Das kannst du je nachdem, wie dein Ziel aussieht, entsprechend darstellen.
Ist doch gut, dass du Zeit hast, das vorzubereiten!
Wenn dann die Einladung kommt und du wirst nicht aufgefordert, Unterlagen und Stellungnahme abzugeben, dann steht dir frei, die Sachen trotzdem vorab einzureichen.
Viel Erfolg!
Gruß, L.
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Re: ausweglose Situation ?
vielen Dank für die hilfreichen Tipps. H&M
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Re: ausweglose Situation ?
dibedupp hat geschrieben:Welche Versicherung sollte den der RA haben?tiefenseer hat geschrieben:Antwort:
Schau, dass du schleunigst einen versicherten RA an deiner Seite hast!!!
Alles andere endet bei einer Diskussion darüber eh nur im Reich der Myhten und Sagen...
Ich denke @tiefenseer wollte nicht versicherter sonder versierter Anwalt schreiben.
2 Jahre und 7 Monate kommen mir für ein Diszi auch sehr lange vor zumal du ja einen Rechtsanwalt hast der dir zur Seite steht.
Was den AA betrifft: wie andere schon geschrieben haben, mach dich nicht verrrückt, es ist ein völlig normales Verfahren. Manche Dienstherren schicken ihre Bediensteten schon nach 6 Wochen zum Amtsarzt. Ich glaub auch nicht das du Angst haben musst vor dem Amtsarzt, denn du willst ja wieder arbeiten, da sind Amtsärzte auch recht nett und freundlich

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Re: ausweglose Situation ?
Hallo H+M,
mir fielen noch ein paar Dinge ein und auf:
Hattest du mit deinem Arzt vorher besprochen, wo deine Grenzen sind? Hattet ihr vor deinem beruflichen Gespräch einen Plan erstellt, Doc und du? So wäre es eigentlich sinnvoll.
6 Wochen sind recht kurz, naja, zur Not ist das manchmal verlängerbar.
Beim BEM: wurden da Erleichterungen vereinbart?
Unklar: Hast du 2 Schreiben erhalten?
1. mit Vereinbarung BEM / Hamburger Modell plus Info
2. Anschreiben an den AA
Interessant, das Anschreiben an den AA hab ich zB gar nicht zu Gesicht bekommen vorher.
Die Stelle, die dir das Anschreiben an den AA geschrieben hat, würde ich auf jeden Fall anschreiben!
Wenn du nicht auf diese Behauptungen
reagierst, dann ist das indirekt als Akzeptanz auszulegen.
Also schreibst du an die Stelle hochoffiziell und nachweisbar (Einschreiben zB) zurück, stellst sachlich richtig, dass sie von falschen Angaben ausgehen, legst eine Kopie der BEM-Wiedereingliederungsvereinbarung bei und ein Aktenzeichen o. dgl. vom Diszi.
In Kopie zur Kenntnisnahme kannst du das für den AA gleich mit fertigmachen und mit den anderen Papieren einreichen, wenn Einladung vorliegt.
Falls es noch eine darüber zuständige Dienststelle gibt, auch an die eine Kopie zur Kenntnis.
So würde ich das machen.
Ich würde mich schriftlich äußern (oder wehren, je nachdem, was die Gründe der anderen Seite nun waren).
Viel Erfolg!
Gruß, L.
mir fielen noch ein paar Dinge ein und auf:
Mit wem hast du die Wiedereingliederung vereinbart?Nun wurde in Rahmen des BEM eine Eingliederungsmassnahme zum Wiedereinstieg durch den Dienstherrn genehmigt- mit der Aussage, volle Dienstfähigkeit nach ca 6 Wochen.
Hattest du mit deinem Arzt vorher besprochen, wo deine Grenzen sind? Hattet ihr vor deinem beruflichen Gespräch einen Plan erstellt, Doc und du? So wäre es eigentlich sinnvoll.
6 Wochen sind recht kurz, naja, zur Not ist das manchmal verlängerbar.
Beim BEM: wurden da Erleichterungen vereinbart?
Du hast dem Plan also auch zugestimmt? Wurde alles ordnungsgemäß abgewickelt? Prüfe das mal für dich.Gleichzeitig mit dieser Zustimmung zum sog. Hamburger Modell ...
Gleichzeitig mit dieser Zustimmung zum sog. Hamburger Modell wurde mir mitgeteilt, dass ein Verfahren eingeleitet wird zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit, also kommt eine Ladung zum Amtsarzt demnächst. In dem Anschreiben an den Amtsarzt bezüglich der Begutachtung wurde die Aussage getroffen
Unklar: Hast du 2 Schreiben erhalten?
1. mit Vereinbarung BEM / Hamburger Modell plus Info
2. Anschreiben an den AA
Interessant, das Anschreiben an den AA hab ich zB gar nicht zu Gesicht bekommen vorher.
Die Stelle, die dir das Anschreiben an den AA geschrieben hat, würde ich auf jeden Fall anschreiben!
Wenn du nicht auf diese Behauptungen
dass keine Informationen darüber vorliegen würden, dass - demnächst Dienstfähigkeit prognostiziert wäre und dass keinerlei Konflikte am Arbeitsplatz bekannt wären.
reagierst, dann ist das indirekt als Akzeptanz auszulegen.
Also schreibst du an die Stelle hochoffiziell und nachweisbar (Einschreiben zB) zurück, stellst sachlich richtig, dass sie von falschen Angaben ausgehen, legst eine Kopie der BEM-Wiedereingliederungsvereinbarung bei und ein Aktenzeichen o. dgl. vom Diszi.
In Kopie zur Kenntnisnahme kannst du das für den AA gleich mit fertigmachen und mit den anderen Papieren einreichen, wenn Einladung vorliegt.
Falls es noch eine darüber zuständige Dienststelle gibt, auch an die eine Kopie zur Kenntnis.
So würde ich das machen.
Ich würde mich schriftlich äußern (oder wehren, je nachdem, was die Gründe der anderen Seite nun waren).
Viel Erfolg!
Gruß, L.