vor einem Jahr wollte ich meinen Beihilfe-Anteil von 70 auf 80 % erhöhen lassen und stellte bei meiner Beihilfestelle flg. Antrag :
"hiermit stelle ich den Antrag auf Bemessungssatz-Erhöhung gem. § 15 Abs. 1 S.4 u. 5 BhVO,
weil mein Beitragsaufwand für die beihilfekonforme private Krankenversicherung 15 % meiner Gesammteinkünfte übersteigt."
nach der Lohnerhöhung letztes Jahr mußte ich den Antrag aber zurückziehen und warten, bis die PKV-Beiträge wieder steigen.
dabei sind die Gesammteinkünfte alle jeglicher Art.
Mindestpension
Moderator: Moderatoren
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Mindestpension
Die amtsunabhängige Mindestversorgung beträgt 65 % der Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4, die amtsabhängige Mindestversorgung 35 % der Bezüge aus der ruhegehaltsfähigen Besoldungsgruppe.beamter seit geburt hat geschrieben:Amtabhängige und Amtsunabhängige Mindestversorgung
Wo ist der Unterschied? also wann tritt welche ein? Oder jenachdem welche Höher ausfällt?
Du bekommst die höhere.