Wie alles im Leben zwei Seiten hat, sollte man nich alles nur schön reden, sondern auch die Schattensseiten betrachten bzw. erwähnen:
Torquemada hat geschrieben:
Es gibt klare Empfehlungen der Verbraucherschützer, Geld lieber in eine höhere Berufsunfähigkeitsversicherung zu investieren, als in eine Unfallversicherung.
Der Grund ist relativ klar: die für teures Geld von Unfallversicherungen abgedeckten Wechselfälle des Lebens treten extrem selten auf. Die Unfallversicherungen sind deshalb für die Versicherungen sehr lukrativ.
Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit bei Beamten tritt vor dem 65. Lebensjahr inzwischen sehr häufig auf. Dieses Risiko muss abgesichert werden. .
Aufgrund der sehr allgemein gehaltenen Vergleichskriterien - hier Bewertungen zur Dienstunfähigkeitsversicherung - ist es sehr fahrlässig sich einfach auf ein Qualitätsurteil zum Beispiel..."sehr gut"... zu verlassen, denn wichtige Fakten wurden und werden außer Acht gelassen:
-Qualitätsunterschiede der Dienstunfähigkeitsklausel sollten nicht unberücksichtigt bleiben.
Viele Anbieter zahlen nur, wenn eine Versetzung / Entlassung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit auch allgemein medizinisch anerkannte Ursachen haben. Dies kann zur Folge haben, dass der Versicherer die Entscheidung des Dienstherrn nicht anerkennt, da unterstellt wird, dass die medizinische Notwendigkeit fehlt.
Insbesondere viele psychische Leiden (man denke an stressbedingte Dienstunfähigkeit) sind medizinisch nicht allgemein anerkannt. Obwohl Anbieter von Finanztest ein "sehr gut" erhalten haben, haben sie eine eingeschränkte Dienstunfähigkeitsklausel!
•Spezielle Dienstunfähigkeit bei Feuerwehr und Polizei sind unberücksichtigt
Bewertet wurde nur, ob uniformierte Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei dem jeweiligen Anbieter bekommen können. Ob es sich hierbei auch um eine spezielle Polizeivollzugsdienstunfähigkeitsklausel bzw. Feuerdienstunfähigkeitsklausel handelt, wird nicht bewertet.
Dies kann dazu führen, dass Sie aufgrund der Vollzugsdienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden, die Versicherung aber nicht leistet, da sie nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit leistet. Unterschied zwischen spezieller und allgemeiner Dienstunfähigkeit wird nicht erwähnt.
•Endalter u. a. bei Lehrern und uniformierten Beamten stark abweichend
Im Test wird eine allgemeine Beurteilung zur maximalen Versicherungsdauer abgegeben. Am Beispiel eines Gymnasiallehrer wurde verdeutlicht, dass dies irreführend ist: Keiner der mit "sehr gut" bewerteten Anbieter versichert Gymnasiallehrer bis 65 - meist nur bis 60 oder noch kürzer. Dies hat zur Folge, dass Sie in den letzten Jahren in denen besonders häufig Lehrer für dienstunfähig erklärt werden, keinen Versicherungsschutz besitzen. Wenn überhaupt - dieser zusätzliche Schutz kosten bedeutend mehr an Beiträgen.
•Beamte auf Probe und Widerruf werden teilweise nicht gegen Dienstunfähigkeit versichert
Nur beiläufig wird in einem "kleinen Kasten" von
...Verbraucherschützern... erwähnt, dass nicht jedes Angebot auch leistet, wenn ein Beamter auf Probe oder Widerruf dienstunfähig wird - in dem Vergleich wird jedoch nicht zwischen der Dienstunfähigkeitsklausel von Beamten auf Lebenszeit / Widerruf und Probe unterschieden.
Unterschied zwischen Versetzung und Entlassung in den Ruhestand
Viele Dienstunfähigkeitsversicherungen die Leistungen für Beamte auf Probe und Widerruf zeitlich befristen, wird auch nicht berücksichtigt. Im ungünstigsten Fall erhalten Sie nur 12 Monate Leistungen aus der Versicherung während andere Tarife 72 Monate oder gar ohne zeitliche Befristung leisten.
Mit diesen Gedankenansätzen möchte ich eine DU-Versicherung keineswegs verdammen - im Gegenteil - ich halte eine solche Verscherung für außerordentlich wichtig.
Ich will damit lediglich verdeutlichen, dass nicht alles was Seiten der
"...Verbraucherschützer..." so geschrieben wird, gedankenlos hingenommen werden sollte.
Torquemada hat geschrieben: ...Leute, die viel Geld für teure Umbauten im Haus aufgrund eines Unfalls brauchen, kaum jemand.....
Ich kann aus meinem Beitrag nicht erkennen von
...Umbauten im Haus... geschrieben zu haben!
Umbauten können sein...in der Mietwohnung breitere Türen (natürlich unter Zusage des Vermieters)...Umbauten in einem Fahrzeug z.Beispiel Automatikschaltung...Lift an der Hauswand...usw.
Jeder hier im Forum wird Beispiel bringen können, wo ein Unfallversicherung bei sich selbst oder im nahen Umfeld ein finanziellen Aufwand kompensieren konnte.
Natürlich gibt es auch in der Unfallversicherung Licht und Schatten. Eine solche Versicherung strikt/kategorisch zu verneinen ...nur weil eine Dienst-oder Berufsunfähigeitsversicherung im häuslichen Vorsorgekaltalog bereits integriert ist handelt nach meiner Auffassung blauäuig.
Letzte Anmerkung zu Torquemada...
ich finde es sehr interessant zu lesen....
ich möchte dich doch bitten, dich im Ton zu mäßigen...
Du solltest einfach mal in Dich gehen und berücksichtigen...wer im Glashaus sitzt, der werfe nicht mit Steinen...Leute hier im Forum mit ....schlichtweg doof...zu betiteln (andere Beispiele erspare ich mir) und dann den Moralapostel zu mimen...denke jeder darüber wie er will...meine Erkenntnis...getroffene Hunde bellen...im Übrigen habe ich NICHT geschrieben...Du seist ein Dummkopf....ich habe geschrieben...Deine Ausführungen sind Dummfug...sorry ich wußte nicht dass Du ein Sensibelchen bist

...werde es zukünftig berücksichtigen....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.