Dienstunfähig in jungen Jahren

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netterkerl
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Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von netterkerl »

Hallo,
ich bin gerade auf der Suche nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Nehmen wir mal folgende Fakten an.
-30 Jahre alt.
- Beamter auf Lebenszeit
- 6 Jahre im Beamtenverhältnis
- Heute vom Dienstherren für Dienstunfähig erklärt.

Nun würde ich ja von der Beihilfe (oder von wem bekomme ich das?) eine Mindestpension bekommen. Diese würde ich bis zu meinem Tod bekommen und sie würde nie steigen.
Wenn ich eine Dienstunfähigkeitesversicherung abgeschlossen habe bekomme ich Betrag X monatlich vom Versicherer (so wie es in der Police steht).
Allerdings haben alle Versicherer ein Ende der Leistungen in ihrern Policen stehen, so werden bei vielen die Leistungen ab dem 60. Jahr eingestellt und man lebt nur noch von der Mindestpension.

Habe ich das so richtig verstanden?
Wie kann man dieses Szenario umgehen?


lg
Basti
Torquemada
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von Torquemada »

netterkerl hat geschrieben:
Nun würde ich ja von der Beihilfe (oder von wem bekomme ich das?) eine Mindestpension bekommen. Diese würde ich bis zu meinem Tod bekommen und sie würde nie steigen.
Wenn ich eine Dienstunfähigkeitesversicherung abgeschlossen habe bekomme ich Betrag X monatlich vom Versicherer (so wie es in der Police steht).
Allerdings haben alle Versicherer ein Ende der Leistungen in ihrern Policen stehen, so werden bei vielen die Leistungen ab dem 60. Jahr eingestellt und man lebt nur noch von der Mindestpension.

Habe ich das so richtig verstanden?
Wie kann man dieses Szenario umgehen?

@Basti

Aus der Art deiner Frage lese ich eine gewisse Naivität, die vielleicht deinem Alter geschuldet ist.

1. Du bekommst eine Mindestpension vom Dienstherren.

2. Die Mindestpension steigt so wie die Besoldung der aktiven Beamten

3. Eine Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt nur bis zum vereinbarten Lebensjahr

Wie man dieses Szenario "umgehen" kann ??? Was meinst du damit ?

Du hast den Thread im falschen Unterforum gestartet. Mit Beihilfe hat die Mindestversorgung nichts zu tun.
netterkerl
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von netterkerl »

Torquemada hat geschrieben:
Wie man dieses Szenario "umgehen" kann ??? Was meinst du damit ?

Du hast den Thread im falschen Unterforum gestartet. Mit Beihilfe hat die Mindestversorgung nichts zu tun.

Welches Unterforum ist denn das richtige? Kann man das ganze hier irgendwie verschieben?

Sorry wenn ich da ein wenig Unbeholfen klinge, ich bin noch kein Beamter. Und meine Fragen konnte mir auch keiner so richtig beantworten. Deshlab frage ich ja hier nach.
Soviel wie ich weiß, steigt pro Dienstjahr der Pensionsanspruch um ~1,7%. Man kann maximal (ich glaube) 71% Pensionsanspruch erreichen.
Wenn ich mit 30 Dienstunfähig werde, dann steigt mein Pensionsanspruch doch nicht mehr.
Ich möchte verhindern das ich mit 60 oder 70 Jahren von der Mindestpension leben muss.
DerHagn
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von DerHagn »

Ziemlich undurchsichtig. Im Eröffnungspost werden Dinge geschildert, die nun aber doch gar nicht zutreffen (kein Beamter)?!
Es steigt nicht der Pensionsanspruch, aber von den Besoldungsanpassungen kann man mit der Mindestpension schon "profitieren".

Verstehe auch ehrlich gesagt die Frage nicht wirklich.
sdh1807
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von sdh1807 »

netterkerl hat geschrieben: -30 Jahre alt.
- Beamter auf Lebenszeit
- 6 Jahre im Beamtenverhältnis
- Heute vom Dienstherren für Dienstunfähig erklärt.
Also wenn der Dienstherr dich heute für dienstunfähig erklärt wird dich kein Versicherer versichern, das schon mal vorneweg.
netterkerl hat geschrieben:Sorry wenn ich da ein wenig Unbeholfen klinge, ich bin noch kein Beamter.
Was soll das Ganze? Erst bist du seit 6 Jahren Beamter und nun doch nicht?
netterkerl
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von netterkerl »

Ich werde am 01.04. Beamter

Bei den Zahlen und Daten habe ich ja auch geschrieben nehmen wir mal an.


Ich möchte doch nur wissen wie man sich optimal absichert. Die Versicherungen zahlen nur bis zu einem Bestimmten Alter. Danach sitzt man nur auf seiner Mindestpension. Oder habe ich das falsch Verstanden?
Torquemada
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von Torquemada »

netterkerl hat geschrieben:Ich werde am 01.04. Beamter

Bei den Zahlen und Daten habe ich ja auch geschrieben nehmen wir mal an.


Ich möchte doch nur wissen wie man sich optimal absichert. Die Versicherungen zahlen nur bis zu einem Bestimmten Alter. Danach sitzt man nur auf seiner Mindestpension. Oder habe ich das falsch Verstanden?
Jetzt ist doch alles klar.

Aber die nach Ende einer Dienstunfähigkeitsversicherung entstehende "Lücke" kannst du nicht schließen.
sdh1807
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von sdh1807 »

Ich schließe diese Lücke dadurch das mein Haus dann abbezahlt ist und durch wegfallende Fahrtkosten.

Natürlich kann man noch Geld in eine zusätzliche Rente anlegen
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tiefenseer
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Basti,

es gibt, wie über all im Leben, keine 100%tige Absicherung für den Fall aller Fälle.

Du hast einzelne Optionen bereits selbst angesprochen. Ich würde mein Paket so schnüren:
-Dienstunfähigkeitsversicherung
-private Unfallversicherung
-Riester- oder Rürup Rente (optional)

Dann, sollte es Dir möglich sein, so hast Du eine Hinzuverdienstmöglichkeit zu Deinen Versorgungsbezügen im Fall einer vorzeitigen Pensionierung.
Aus all den aktuellen Einnahmen bleibt nur eine Option...Rücklagen schaffen für das Alter, insbesondere ab dem Wegfall der Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ja - und im Extremfall bleibt dir nichts anderes übrig als die bittere Pille zu schlucken und auf die Pensionsansprüche teilweise oder gänzliche zu verzichten, indem du dir auf dem Mark einen Job suchst, den du mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen noch etwas erwirtschaften kannst.

Übrigens - das mit dem "rauen Ton" meiner Vorschreiber...nimm es gelassen...einfache Fragen sind für die zu kompliziert und ohne mosern gehts bei denen nimmer...

Hab eine schöne Zeit und bleib verschont von solch bizarren Gedanken...dienstunfähig in jungen Jahren...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
netterkerl
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von netterkerl »

Den rauen Ton kenne ich auch aus anderen Foren :)

Mein Haus ist bald abbezahlt. Und ich habe ja auch schon 11 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt. Vielleicht kommen da noch ein paar € rum.
Zumindest weiß ich jetzt das es diese Lücke ab dem Pensionsalter im Versicherungsfall bei allen Versicherungen gibt.

Nur mal so wie hoch ist diese Mindestpension denn genau ich einmal heißt es x Prozent von der A4 und dann wieder Y % von der eigenen Besoldungsstufe. Wovon hängt das ab?


Ich hoffe ja selber das ich nie dienstunfähig werde. Aber ich betrachte halt gerne alle möglichen Szenarien um eventuelle Risiken abzuschätzen und ggf Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Gerade bei der Feuerwehr weiß ich eben nicht wie es ist wenn man durch welchen Grund auch immer die Tauglichkeit nach G26.3 (schwerer Atemschutz) nicht mehr bekommt, wie es dann weiter geht.
Torquemada
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von Torquemada »

netterkerl hat geschrieben: Gerade bei der Feuerwehr weiß ich eben nicht wie es ist wenn man durch welchen Grund auch immer die Tauglichkeit nach G26.3 (schwerer Atemschutz) nicht mehr bekommt, wie es dann weiter geht.
Feuerwehr ? Da wird es aber sehr teuer mit der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Unfallversicherung brauchst du keinesfalls, wenn du eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast.

https://www.bundderversicherten.de/

Hier gibt es auch gute Infos.
Gertrud1927
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo. Ist schon gut das Du Dich vorher kümmerst. Deine Pension würdest Du erst bekommen wenn Du auf Lebenszeit Beamter wärst. Da ist eine DU versicherung auch schon gut . Aber nur eine mit DU Klausel dann ist Deine Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt auch für die Versicherung ohne Leistungsprüfung klar. Sonst läufst Du Deiner Rente hinterher bis Du sie nicht mehr brauchst. Gibt nicht viel Versicherungen die das anbieten. Ich finde ohne Klausel ist die DU Vesicherung zwar billiger aber rausgeschmissenes Geld. Google mal nach DU Klausel.
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tiefenseer
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von tiefenseer »

Eine hilfreiche Antwort kann ich Dir auf Deine Frage nicht geben.
netterkerl hat geschrieben: Nur mal so wie hoch ist diese Mindestpension denn genau ich einmal heißt es x Prozent von der A4 und dann wieder Y % von der eigenen Besoldungsstufe. Wovon hängt das ab?
Als bei mir die Versetzung bevor stand hatte ich mir das von jemandem aus dem PR ausrechnen lassen.
Zu meinem Erstaunen stimmte seine Berechnung auf den Cent genau.

Es soll wohl im www Rechner geben, womit man das annähernd ausrechnen kann. Zumal (Fw-Landesrecht ?!) es von Bundesland zu Bundesland die eine oder andere Abweichung geben soll.

Und - noch solch ein Dummfug...Die Unfallversicherung brauchst du keinesfalls, wenn du eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast....(o-Ton -Torquemada)...zum Beispiel: ein Freizeitunfall, der dauerhafte Folgen körperlicher Beeinträchtigungen hat und letztlich dazu führen kann, dass man aus dem aktiven Dienst ausscheidet - kann einen (erheblichen)Teil finanzieller Verluste deckeln...
z.B. monatliche Rente ab 50% dauerhafter körperlicher Behinderung - Umbauten, die durch eine Behinderung notwendig werden können damit finanziert werden (Zahlt so etwas die DU-Versicherung Torquemada?) und sicherlich noch einiges mehr.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
sdh1807
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von sdh1807 »

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Baumschubser
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Re: Dienstunfähig in jungen Jahren

Beitrag von Baumschubser »

tiefenseer hat geschrieben:Eine hilfreiche Antwort kann ich Dir auf Deine Frage nicht geben.
netterkerl hat geschrieben: Nur mal so wie hoch ist diese Mindestpension denn genau ich einmal heißt es x Prozent von der A4 und dann wieder Y % von der eigenen Besoldungsstufe. Wovon hängt das ab?
Als bei mir die Versetzung bevor stand hatte ich mir das von jemandem aus dem PR ausrechnen lassen.
Zu meinem Erstaunen stimmte seine Berechnung auf den Cent genau.

Es soll wohl im www Rechner geben, womit man das annähernd ausrechnen kann. Zumal (Fw-Landesrecht ?!) es von Bundesland zu Bundesland die eine oder andere Abweichung geben soll.

Und - noch solch ein Dummfug...Die Unfallversicherung brauchst du keinesfalls, wenn du eine Dienstunfähigkeitsversicherung hast....(o-Ton -Torquemada)...zum Beispiel: ein Freizeitunfall, der dauerhafte Folgen körperlicher Beeinträchtigungen hat und letztlich dazu führen kann, dass man aus dem aktiven Dienst ausscheidet - kann einen (erheblichen)Teil finanzieller Verluste deckeln...
z.B. monatliche Rente ab 50% dauerhafter körperlicher Behinderung - Umbauten, die durch eine Behinderung notwendig werden können damit finanziert werden (Zahlt so etwas die DU-Versicherung Torquemada?) und sicherlich noch einiges mehr.
Ja, normal sollte sie das tun, deshalb heißt sie ja Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Ursache ist dabei unerheblich. Man muss nur wirklich alles bedenken und genau drauf achten, was man unterschreibt.
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