und nochmal Reaktivierung
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egyptwoman
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Re: und nochmal Reaktivierung
Umschulung? Ne, das soll ne komplett 2jährige Ausbildung werden, ohne Garantie der späteren Übernahmen. Hab aber mittlerweile erfahren das vor der Ausbildung noch mal ne medizinische Untersuchung stattfinden soll. Aber erstmal muss ja die Eignung für den neuen Job gegeben sein, deswegen soll das ganze erstmal probeweise laufen. Frag mich nur, was machen die mit mir wenn eine solche Eignung nicht gegeben ist, lauf ich dann die nächsten Wochen und Monate durch sämtliche möglichen Institutionen der Justiz um mir nen Job zuzuschustern?
- tiefenseer
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Re: und nochmal Reaktivierung
egyptwoman hat geschrieben:Umschulung?.... lauf ich dann die nächsten Wochen und Monate durch sämtliche möglichen Institutionen der Justiz um mir nen Job zuzuschustern?...
Warum machst Du Dir Gedanken um ungelegte Eier?
Du hast doch einen klaren Fahrplan und davon lass Dich von niemandem ablenken.
Dann kann nur das rauskommen, was wir gerade erleben...Fragen über Fragen und geschürte Unsicherheit...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
- tiefenseer
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Re: und nochmal Reaktivierung
Wenn ich solche Kommentierungen, insbesondere von dibedupp (die sich als mein ärgster Kritiker und Ignorant outete), dann fällt mir dazu immer nur ein Spruch ein:dibedupp hat geschrieben:Bezweifele ich.tiefenseer hat geschrieben: .....
Du hast doch einen klaren Fahrplan .......
.....dibedupp... Deine Anteilnahme zu den Mitmenschen an ihrem Schicksal
ist Schadenfreude, Zudringlichkeit und Besserwisserei in wechselndem Gemisch.....
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Torquemada
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Re: und nochmal Reaktivierung
Das ist richtig. Ein Fahrplan war da nie zu sehen.dibedupp hat geschrieben:So, dann erzähl doch mal, wie ihr klarer Fahrplan aussieht, oh Allwissender? Ich kann keinen aus ihren Beiträgen erkennen.
Schadenfreude hab ich nie, zudringlich bin ich auch nicht und im Bezug auf Besserwisserei kann ich dir das Wasser doch gar nicht reichen.
Zuletzt geändert von Torquemada am 2. Mär 2015, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
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egyptwoman
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Re: und nochmal Reaktivierung
@ Herm, 2 Tage nach dem ich den Flug gebucht hatte, kam eine erneute E-Mail: Dienstantritt am 24.03. Muss jetzt nur noch rausfinden wo genau, da hab ich 2 Telefonnummern erhalten, heute morgen also angerufen, der Herr hat heute frei und die Dame ging nicht ans Telefon. Also morgen erneuter Versuch. -- @Torquemada: stimmt in dem Thread hab ich meinen Fahrplan nicht genannt (glaub den hab ich auch in einem anderen Thread nicht genannt) und werde den so auch nicht offen posten - Feind liest evtl. mit - . Werde euch aber informieren wenn ich meine weiteren Schritte in die Tat umgesetzt habe. Der Anwalt den ich angeschrieben hatte, hat sich ja leider nicht gemeldet. Muss jetzt erstmal den Schritt gehen, der in meinem Fahrplan als Nr. 1 steht. Evtl brauche ich dann gar keinen Anwalt mehr.
"Und jetzt wurde dann die Wohnung in Ägypten aufgelöst, um in Deutschland dem Bescheid zu folgen. Ohne irgendwelche Gespräche des Dienstherrn....Da wird sich die aufnehmende Truppe (die diese Schmalspur"ausbildung" organisieren soll) aber freuen." Nicht so ganz, wie hätte ich den ein Gespräch mit dem DH führen sollen? Hab denen schriftlich alles dargelegt (anders hätte ich das in einem 4 Augen Gespräch auch nicht gesagt), es wurde mit keiner Silbe darauf eingegangen. Ob sich die aufnehmende Truppe freut, wage ich zu bezweifeln, denn falls die sich einbilden das ich vor lauter Freude in die Hände klatsche und nen Radschlag veranstalte, dann haben die sich geschnitten. Ich werde mich auf meine Weise "erkenntlich" zeigen, allerdings so das die mir nicht am Zeug flicken können. Eins könnt ihr sicher sein: das haben die nicht umsonst gemacht, nicht mit mir, denen spuck ich schon in die Suppe. Wie ich das mache, werd ich später mal schreiben, wenn mein Fahrplan in die Tat umgesetzt wurde.
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egyptwoman
"Und jetzt wurde dann die Wohnung in Ägypten aufgelöst, um in Deutschland dem Bescheid zu folgen. Ohne irgendwelche Gespräche des Dienstherrn....Da wird sich die aufnehmende Truppe (die diese Schmalspur"ausbildung" organisieren soll) aber freuen." Nicht so ganz, wie hätte ich den ein Gespräch mit dem DH führen sollen? Hab denen schriftlich alles dargelegt (anders hätte ich das in einem 4 Augen Gespräch auch nicht gesagt), es wurde mit keiner Silbe darauf eingegangen. Ob sich die aufnehmende Truppe freut, wage ich zu bezweifeln, denn falls die sich einbilden das ich vor lauter Freude in die Hände klatsche und nen Radschlag veranstalte, dann haben die sich geschnitten. Ich werde mich auf meine Weise "erkenntlich" zeigen, allerdings so das die mir nicht am Zeug flicken können. Eins könnt ihr sicher sein: das haben die nicht umsonst gemacht, nicht mit mir, denen spuck ich schon in die Suppe. Wie ich das mache, werd ich später mal schreiben, wenn mein Fahrplan in die Tat umgesetzt wurde.
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egyptwoman
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Torquemada
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Re: und nochmal Reaktivierung
Das wird immer seltsamer.egyptwoman hat geschrieben: Der Anwalt den ich angeschrieben hatte, hat sich ja leider nicht gemeldet.
Re: und nochmal Reaktivierung
Ich finde es Klasse, das der Dienstherr immer als das Arschloch hingestellt wird weil er sich an die ihm gegebenen Gesetze hält.
Die Weiterverwendung soll immer Vorrang haben vor Zurruhesetzung. Der Dienstherr hat also alle zu versuchen den Beamten sinnvoll weiter zu beschäftigen.
§ 44 Abs. 5 BBG sagt: Die Beamtin oder der Beamte, die oder der nicht die Befähigung für eine andere Laufbahn besitzt, ist verpflichtet, an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
Das Beamtendasein bringt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten mit.
Wer eine Einstellung an den Tag legt: "denen zeig ich´s, denen spuck ich in die Suppe", dem kann ich nur § 33 BBG ans Herz legen. Dann hat man seine Ruhe und der böse Dienstherr lässt einen in Ruhe.
Diese Vorschriften gibt es sicher auch in dem entsprechenden Landesbeamtenrecht.
Die Weiterverwendung soll immer Vorrang haben vor Zurruhesetzung. Der Dienstherr hat also alle zu versuchen den Beamten sinnvoll weiter zu beschäftigen.
§ 44 Abs. 5 BBG sagt: Die Beamtin oder der Beamte, die oder der nicht die Befähigung für eine andere Laufbahn besitzt, ist verpflichtet, an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
Das Beamtendasein bringt nicht nur Rechte sondern auch Pflichten mit.
Wer eine Einstellung an den Tag legt: "denen zeig ich´s, denen spuck ich in die Suppe", dem kann ich nur § 33 BBG ans Herz legen. Dann hat man seine Ruhe und der böse Dienstherr lässt einen in Ruhe.
Diese Vorschriften gibt es sicher auch in dem entsprechenden Landesbeamtenrecht.
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Torquemada
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Re: und nochmal Reaktivierung
Stimmt. Wer in den Ruhestand versetzt wird, weil er dienstunfähig ist und dann blauäugig in ferne Länder zieht oder in anderen Bundesländern Häuser kauft (samt Familiengründung) ist entweder naiv, unwissend oder schlichtweg doof.sdh1807 hat geschrieben:Ich finde es Klasse, das der Dienstherr immer als das Arschloch hingestellt wird weil er sich an die ihm gegebenen Gesetze hält.
Die Weiterverwendung soll immer Vorrang haben vor Zurruhesetzung. Der Dienstherr hat also alle zu versuchen den Beamten sinnvoll weiter zu beschäftigen.
Denn eine Reaktivierung ist immer möglich solange der Dienstherr nicht erklärt, auf eine Reaktivierung zukünftig zu verzichten.
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egyptwoman
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Re: und nochmal Reaktivierung
Tja und genau deshalb werden seltsamerweise diejenigen wieder Reaktiviert die ihr Domizil nicht mehr in Bayern haben. Sehr seltsam. Und ich bin nicht blauäugig in ferne Länder gezogen, 1. hab ich mich vorher erkundigt ob ich das von Gesetz wegen überhaupt darf oder ob ich nen Wohnsitz in Deutschland behalten muss und 2. hatte das auch gesundheitliche Gründe. Aber egal. Mein Leben ist ein Trümmerhaufen, es zählt ja eh nicht mehr der Mensch sondern nur noch die Nummer im System. Aber wen interessiert den schon das popelige Privatleben von Beamten. Kein Wunder das sich immer mehr Beamte umbringen oder es versuchen. Und Torquemada und dibedub, ihr seid genau die Leute mit euren Kommentaren die Beamte die eh schon psychisch am A.... sind noch schön weiterrunterziehen. Immer feste druff, wenn jemand schon am Boden liegt.
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Amtsdackel
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Re: und nochmal Reaktivierung
Wieso naiv, unwissend oder schlichtweg doof? Das Leben muss ja weiter gehen, wir sind im Ruhestand aber noch nicht tot, bzw. warten darauf. Wir haben auch das Recht auf ein normales Leben, auch wenn wir dienstunfaehig sind.
Bei der Rente weiß man ja auch sofort Bescheid, wie lange sie gilt (Rente auf Zeit), bzw. dass dies endgültig ist. Bei den Beamten kann man immer damit rechnen, die nächsten 20-30 Jahre, dass man reaktiviert wird. Entweder man ist dienstunfaehig, oder nicht. Dass sich der dienstunfaehig eingestufte Beamte dann mal beschwert, weil der alte Dienstherr sich wieder meldet nach Jahren, weil er evtl. ein Personalengpass hat und nun den sein neues Leben eingerichtete Beamte auffordert alles liegen zu lassen um seine Schuldigkeit bei ihm zu tun, finde ich dann menschlich.
LG
Bei der Rente weiß man ja auch sofort Bescheid, wie lange sie gilt (Rente auf Zeit), bzw. dass dies endgültig ist. Bei den Beamten kann man immer damit rechnen, die nächsten 20-30 Jahre, dass man reaktiviert wird. Entweder man ist dienstunfaehig, oder nicht. Dass sich der dienstunfaehig eingestufte Beamte dann mal beschwert, weil der alte Dienstherr sich wieder meldet nach Jahren, weil er evtl. ein Personalengpass hat und nun den sein neues Leben eingerichtete Beamte auffordert alles liegen zu lassen um seine Schuldigkeit bei ihm zu tun, finde ich dann menschlich.
LG
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egyptwoman
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Re: und nochmal Reaktivierung
Wieso unvorbereitet? Wenn der AA aber schon von Anfang an voreingenommen ist (bei der damaligen Untersuchung 2011 bzgl. Prüfung der Dienstfähigkeit, hat er bei mir folgenden Wortlaut gebracht: "Ich muss Ihnen ja glauben was Sie mir sagen, ich kann ja nicht in Ihren Kopf schauen und man kann es ja auch nicht nachweisen ob sie wirklich psychisch erkrankt sind.") durch die Blume gesagt hat er mich seinerzeit schon für eine Simulantin gehalten. Desweiteren kann ich ja nichts dafür wenn mir meine KV trotz mehrmaliger Aufforderung mir die Kopie eines Gutachtens meiner damaligen Therapeutin nicht zuschickt, so dass ich dies dem AA nicht vorlegen konnte. Hab ich ihm auch gesagt. Amtsärzte - und das kann man hier in einigen Beiträgen in den verschiedenen Foren lesen, müssen sich ja nichtmal an die Gutachten von Fachärzten halten. Viele schicken einen dann zu einem Gutachter ihres Vertrauens und wie man hier auch schon öfter lesen konnte, schreiben die auch gern mal Gefälligkeitsgutachten, so dass man am Ende keine andere Wahl mehr hat als einen Anwalt einzuschalten. Wenn man das alles zusammen nimmt und weiß wie sich Menschen mit Depressionen eh schon fühlen und ihnen dann noch das Leben zusätzlich schwer gemacht wird, kann man nur den Eindruck haben das die AA´s und DH´s es regelrecht drauf anlegen das einem noch schlechter geht und falls es einem doch einigermaßen besser geht, das sich dieser Zustand recht schnell wieder ändert.
Achtung Ironie!!!!! Es steht ja im Gesetz auch nur was drin das man alles zu tun hat um seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen, von Gesundheit steht da ja nichts.
egyptwoman
Achtung Ironie!!!!! Es steht ja im Gesetz auch nur was drin das man alles zu tun hat um seine Dienstfähigkeit wiederherzustellen, von Gesundheit steht da ja nichts.
egyptwoman
- tiefenseer
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Re: und nochmal Reaktivierung
….welche beiden…?dibedupp hat geschrieben: Nachdem, was ich gelesen habe, habt ihr beide dem Amtsarzt nichts von euren behandelnden Ärzten vorgelegt, was für eine Dienstunfähigkeit spricht.
Allein die Tatsache, dass Einzelheiten zum Ablauf und Inhalt der Untersuchungen beim Amtsarzt hier nicht veröffentlicht/geschrieben wurden (ja-ich meine mal breit getratscht werden) rechtfertigt die Annahme, dass etwas unterlassen wurde?
Es fehlen Informationen… also ergänze ich diese mal willkürlich und bastle mir daraus eine logische Erklärung.
Applaus für so viel besserwisserisches Verhalten!!!!
Harter Tobak, wenn ich denn hier lese…denn bei der Klientel sind doch Probleme vorprogrammiert…dibedupp hat geschrieben: 1. Warum sollte eine Behörde darauf aus sein, Beamte zu reaktivieren, nur weil sie nicht mehr im Bundesland wohnen? Nur um sie zu ärgern? Blödsinn. Denn bei der Klientel sind doch Probleme vorprogrammiert.
Heißt Beamte, die wegen einer Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand abgeschoben werden machen Probleme?
Solch eine Bemerkung ist nicht nur (Auf-)Zudringlich (schrieb ich jedenfalls)…das ist unsachlich, beleidigend und zeugt von einer Art kollegialer Solidarität, die negativ nicht zu Toppen ist.
Diese (wie bezeichnest Du sie) Klientel wurde aus dem Dienst „entfernt“, weil sie den Vorgesetzten „Probleme“ bereiteten. Diese Klientel war für einzelne Vorgesetzte ein Klotz am Bein bei ihrem Aufstieg auf der Karriereleiter. Sie passten nicht in das „harmonische Miteinander“ in einer Abteilung/Arbeitskreis-also wurden sie so lange gemobbt, bis die Psyche nicht mehr Stand hielt. Deren offensichtliche gesundheitliche Einschränkung empfand man als anzüglich…
Diese Menschen, die mit ihren gesundheitlichen Einschränkungen jede Minute des Tages sich auseinander setzen müssen, das sind also Problememacher?
Amtsdeckel hat es auf den Punkt gebracht:
Mitleid/Anteilnahme das braucht keiner von uns und man holt sich das bestimmt nicht hier in solch einem Forum...Amtsdackel hat geschrieben:Wieso naiv, unwissend oder schlichtweg doof? Das Leben muss ja weiter gehen, wir sind im Ruhestand aber noch nicht tot, bzw. warten darauf. Wir haben auch das Recht auf ein normales Leben, auch wenn wir dienstunfaehig sind.
LG
Dibedupp ich kann mich an Beiträge von Dir erinnern, wo Du grundsätzlich eine Reaktivierung in Frage gestellt hast. Heute nun lese ich eine unterschwellige Parteiergreifung für Reaktivierungsmaßnahmen der Dienstherren.
Da mag sich jeder seine eigenen Gedanken machen, wenn er denn solch eine Äußerung aus Deiner Feder zu lesen bekommt:
....Aber vielleicht sind ja auch grade die User, die hier ständig Verständnis und Mitleid heucheln und sich einschleimen die Spione des Dienstherrn, schon mal drüber nachgedacht?...
Hier sollte man die Frage stellen, warum greift der DH zu solchen Mitteln?
Es ist doch schon verwunderlich, dass mit der Änderung im BBG, Beamtenstatusgesetz und den LBG’en, eine Zunahme von Reaktivierungen einhergehen.
Ich lese hier stetig…gesetzlich verpflichtet….gesetzliche Vorgaben…dibedupp hat geschrieben: 2. Sofern ein Beamter nicht dauerhaft in den Ruhestand versetzt wurde ist der Dienstherr gesetzlich verpflichtet spätestens alle 2 Jahre die Reaktivierung zu prüfen.
3. Wenn der Amtsarzt in seinem Gutachten, dass der Beamte aus medizinischer Sicht (private Dinge interessieren da leider nicht) wieder dienstfähig ist, ist der Dienstherr gesetzlich verpflichtet, den Beamten wieder zu reaktivieren.
So sind nun mal die gesetzlichen Vorgaben.
Wo steht so etwas, dass dieses oder jenes gesetzlich verpflichtend ist?
Hier mal ein Auszug aus dem Beamtenstatusgesetz § 29:
…(2) Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, können erneut in das Beamtenverhältnis berufen werden….
Das kleine entscheidende Wunderwort in diesem Satz heißt KÖNNEN.
Es ist eine Unart (besonders erlebe ich es bei Menschen die im öffentlichen Dienst tätig sind), eine gesetzliche Rahmenvorgabe zu einer Generalmaxime machen und dabei den eigentlichen Kern nicht beachten oder noch viel schlimmer ihn nicht erkennen zu wollen.
Es sind auch die gleichen Leute, die sich dann hinstellen und statt selbstkritisch ihr Handeln zu hinterfragen in besserwisserischer Manier auftreten…in dem Sinne…Angriff ist ja die beste Verteidigung…
dibedupp...ich bin nicht ....oh allwissend.... ich habe viele Erlebnisse in meinem Leben gehabt und die eine oder andere Schlussfolgerung daraus genommen...die Erlebniss mit dir zählen dabei keineswegs zu den Bereichernden...es wäre besser du bleibst bei deinem Grundsatz (womit du ja scheinbar so deine Probleme hast sie ein zu halten)...mich zu ignorieren...
..in diesem Sinne...habt einen schönen Tag...
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: und nochmal Reaktivierung
Alte Gutachten intressieren nicht...aktuelle Befunde sind angesagt.
Man muss in Behandlung bleiben und nicht den Kopf in den
Sand stecken bzw. im „roten See“.
Der Dienstherr hält ja schon lange still...6 Monate sind
seit der AA-Untersuchung vergangen und Du hast nicht
die richtigen Schritte eingeleitet.
<schriftlich alles dargelegt
Ich kann nicht mehr , ich will nicht mehr,ich hab Probleme..
Das muss man einem Arzt erzählen und nicht dem Dienstherrn.
>Anwalt meldet sich nicht
In zwei Wochen soll er den Reaktivierungsbescheid anfechten ?
Nun fängt alles wieder von vorne an...
Man muss in Behandlung bleiben und nicht den Kopf in den
Sand stecken bzw. im „roten See“.
Der Dienstherr hält ja schon lange still...6 Monate sind
seit der AA-Untersuchung vergangen und Du hast nicht
die richtigen Schritte eingeleitet.
<schriftlich alles dargelegt
Ich kann nicht mehr , ich will nicht mehr,ich hab Probleme..
Das muss man einem Arzt erzählen und nicht dem Dienstherrn.
>Anwalt meldet sich nicht
In zwei Wochen soll er den Reaktivierungsbescheid anfechten ?
Nun fängt alles wieder von vorne an...
Re: und nochmal Reaktivierung
Hier eine Pressemitteilung des BVerwG:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2009&nr=19
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Merkblatt für Ärzte
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Für mich geht daraus klar hervor, dass der Dienstherr keine Wahl hat. Er hat eine Weiterbeschäftigung zu prüfen.
http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2009&nr=19
Rundschreiben des BMI zum Verfahren bei DUVersetzung dienstunfähiger Bahnbeamter in den Ruhestand
Wie alle Bundesbeamten können die der Deutschen Bahn zugewiesenen Bundesbeamten vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie dienstunfähig sind und nicht im Bereich des Dienstherrn auf einer anderen Stelle beschäftigt werden können, deren Anforderungen sie noch gewachsen sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Zwei Lokomotivführer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr imstande sind, im Fahrdienst zu arbeiten, wandten sich gegen ihre Versetzung in den Ruhestand. Die Vorinstanzen haben die Versetzungen aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidungen bestätigt. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen bei seiner Beschäftigungsbehörde nicht mehr amtsangemessen beschäftigt werden kann. Dies steht hier nicht fest. Die Kläger sind zwar nicht mehr imstande, Lokomotiven zu führen. Die Vorinstanzen haben jedoch nicht geprüft, ob geeignete Stellen im Innendienst des Bahnbetriebs, dem die Kläger zugewiesen waren, vorhanden waren. Die Versetzungen in den vorzeitigen Ruhestand sind jedenfalls deshalb rechtswidrig, weil nicht ausreichend geprüft wurde, ob eine Verwendung im Innendienst bei einem anderen Unternehmen der Deutschen Bahn oder in der Bundesverwaltung möglich ist. Der gesetzliche Grundsatz "Weiterverwendung statt Frühpensionierung" erlaubt die Versetzung in den Ruhestand erst, wenn im Bereich des Dienstherrn erfolglos nach einer geeigneten Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde. In Betracht kommen grundsätzlich auch Stellen, für die der Beamte umgeschult werden muss. Es genügt nicht, den Beamten aufzufordern, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben.
Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Verantwortung des Dienstherrn für die Bundesbeamten, die der Deutschen Bahn zugewiesen sind, darf die für die Versetzung zuständige Bundesbehörde die obligatorische Suche nicht der Deutschen Bahn überlassen. Die Suche darf auch nicht deshalb unterbleiben, weil die Deutsche Bahn einen Teil der ihr zugewiesenen Bundesbeamten nicht beschäftigt, sondern dem Personalüberhang zugewiesen hat. Diese Praxis ist mit den verfassungsrechtlich gewährleisteten Beschäftigungsansprüchen der Beamten nicht vereinbar.
BVerwG 2 C 46.08 - Urteil vom 26.03.2009
BVerwG 2 C 73.08 - Urteil vom 26.03.2009
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Merkblatt für Ärzte
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Für mich geht daraus klar hervor, dass der Dienstherr keine Wahl hat. Er hat eine Weiterbeschäftigung zu prüfen.
- tiefenseer
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- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: und nochmal Reaktivierung
--->sdh1807
Interessante Urteile, die du hier postet...
Nur was hat ...Der gesetzliche Grundsatz "Weiterverwendung statt Frühpensionierung"...damit zu tun, dass hier die TE aus dem Ruhestand reaktiviert werden soll?
Kopf kratz 
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Nur was hat ...Der gesetzliche Grundsatz "Weiterverwendung statt Frühpensionierung"...damit zu tun, dass hier die TE aus dem Ruhestand reaktiviert werden soll?
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