ich bin Beamter (Lehrer, Bayern). Meine Frau (selbstständig, PKV 100% Selbstbehalt, 1200 Euro) verdiente seit 2013 weniger als 18.000 Euro pro Jahr (alle Einkünfte). Nun überlegen wir, ob sie in den Beihilfetarif BA30 (30%) ihrer PKV wechseln soll. Die Beihilfestelle hat bereits einen Bescheid (20.02.2015) ausgestellt, in dem sie ab dem 01.01.2013 behilfeberechtigt (Einkommensnachweis Steuerbescheid 2013) als behilfeberechtigt gilt. Ein Wechsel von 100% PKV auf den 30% BA30-Tarif würde pro Monat rund 200 Euro weniger Kosten bedeuten.
Jetzt zum Problem:
Liegen die Einkünfte des Ehegatten im laufenden Jahr voraussichtlich unter der Höchstgrenze (18.000 Euro), kann nach §4 Abs. 1 Satz 2 BBhV unter Vorbehalt Beihilfe gewährt werden. Sofern sich diese Annahme nicht bestätigt, wird die Beihilfe zu Aufwendungen des Ehegatten zurückgefordert.
Hier meine grundsätzliche Frage:
Sollte also meine Frau in 2015 wieder einmal über dieser Einkommensgrenze liegen und gleichzeitig z.B. einen schweren Unfall oder Krankheit erleiden (z.B. Kosten: 200.000 Euro), dann würde die Beihilfestelle zunächst im guten Glauben 70% der Kosten übernehmen. Im Jahr 2016 dann aber bei Vorlage des Einkommenssteuerbescheids 2015 feststellen, dass die Beihilfeberechtigung meiner Frau ab 01.01.2015 entfällt und sodann von uns die 140.000 Euro (70%) zurückfordern (=Fiasko)

Ist also grundsätzlich davon abzuraten, dass ein Ehegatte mit unsicherem Einkommen überhaupt in einen Beihilfetarif bei der PKV wechselt, wenn ein solch katastrophales Risiko damit verbunden ist. Meine Frau müsste ja penibel darauf achten, dass sie in ihrem Leben niemehr mehr als 18.000 Euro pro Jahr verdient, ansonsten könnte im Krankheitsfall eine Katastrophe drohen. Die Berücksichtigung wäre damit nur für Ehegatten geeignet, die nur zu Hause sind (Hausfrauen) und kein eigenes Einkommen haben. Stimmt das? Oder liegt in dem geschilderten Fall ein Denkfehler meinerseits vor? Ich habe zwar gehört, dass man die Rechnung auch auf das Folgejahr verschieben kann, doch bei einer Summe von 140.000 Euro hilft das nicht wirklich, da ich die Summe ja zwischenfinanzieren müsste und damit rund 20 Jahre Zinsen zahlen muss.
Der Fall ist sicherlich extrem und hypothetisch, aber nicht unwahrscheinlich.
Weitere Frage:
Da meine Frau jetzt beihilfeberechtigt ist, kann sie ihren PKV100%-Tarif behalten? Vermutlich ja. Da sie aber auch einen Selbstbehalt von 1.200 Euro hat, kann sie wenigstens alle Rechnungen bis 1.200 Euro bei der Beihilfe einreichen, da die PKV wegen des Selbstbehalts diese ja nicht erstattet?
Vielen Dank für eure Antworten
mmmaier