Hallo an alle!
Ich bin Bundesbahnbeamter und wenn alles schief geht, werde ich versetzt und kann nicht jeden Tag nach Hause fahren.
Ich muss dann eine Zweitwohnung nehmen.
Wenn ich nicht umziehen will, da ich verheiratet bin und noch 3 Kinder habe, wie ist es da mit Trennungsgeld (bekomme ich in diesem Fall sicherlich nicht) und mit Familienheimfahrten?
Bei uns Bundesbeamten richtet es sich auch nach dem Bundesbeamtengesetz.
Selbst wenn ich die restliche 15 Jahre das so beibehalten würde?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Heimfahrt und Trennungsgeld kein Umzug
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- Ruheständler
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Re: Heimfahrt und Trennungsgeld kein Umzug
Hallo,sieh mal hier rein ,da müsste einiges drinstehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/
Gruß vom Ruheständler
http://www.gesetze-im-internet.de/bukg/
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

Re: Heimfahrt und Trennungsgeld kein Umzug
Danke Ruheständler.
Ich habe Mühe die Gesetze zu verstehen. Ich bitte dies zu entschudligen.
Trennungsgeld gibt es definitiv nicht. Wie ist das mit Heimfahrten?
Danke.
Ich habe Mühe die Gesetze zu verstehen. Ich bitte dies zu entschudligen.
Trennungsgeld gibt es definitiv nicht. Wie ist das mit Heimfahrten?
Danke.
Re: Heimfahrt und Trennungsgeld kein Umzug
Woher kommt diese Erkenntnis?JensW hat geschrieben:Trennungsgeld gibt es definitiv nicht.
Entscheidend für den Anspruch auf Trennungsgeld ist:
- der persönlicher Geltungsbereich nach § 1 Abs. 1 Trennungsgeldverordnung (z.B. Bundesbeamte)
- es muss eine Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TGV verfügt sein (hier Versetung)
- der Dienstort ein anderer ist als der bisherige und der neue Dienstort weiter als 30 km von der Wohnung entfernt ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 TGV)
- die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt ist (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 TGV), dabei darf die UKV nicht deshalb nicht zugesagt sein, weil der Betroffene darauf verzichtet hat
hier kommt es also erst einmal darauf an, ob die UKV zugesagt wird
wenn nicht --> Trennungsgeldanspruch (mit allem was dazu gehört z.B. auch Reisebeihilfen)
wird die UKV zugesagt gibt es auch die Möglichkeit für die Zeit der Wohnungssuche Trennungsgeld zu bekommen
das scheitert hier aber bereits an der Umzugswilligkeit (§ 2 Abs. 1 Nr 1 TGV)
würde ihnen die UKV zugesagt und sie verzichten darauf unwiderruflich, können ihnen nach § 5 Abs. 2 TGV Reisebeihilfen für längstens ein Jahr gewährt werden
(in dem Fall als Verheirateter alle 15 Tage)
Re: Heimfahrt und Trennungsgeld kein Umzug
Danke, jetzt habe ich es begriffen.