Was dann allerdings zur verfassungsrechtlich nicht gestatteten Hilfebedürftigkeit nach SGB II bzw. SGB XII führen kann. Deshalb im Zweifelsfall sofort Antrag auf diese Leistungen stellen.Richard hat geschrieben:Hallo
sollte deinem Mann ein Versorgungsausgleich zu seinem Gunsten, also von deinem Pensions/Rentenkonto,z.B 200Euro, vom Gericht zugesprochen werden, und du gehst z.b mit Mindestpension in Vorruhestand, wird dir dieser Betrag von deiner Pension sofort abgezogen, ...
DDU und Versorgungsausgleich bei Scheidung
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