Hallo,
ich frage mich, was passiert einem als Beamter (konkret als Hochschullehrer), wenn die entsprechende Uni oder Fachhochschule schliesst? Bleibt man beschaeftigt als Beamter (oder Angestellter im oeffentlichen Dienst falls nicht verbeamtet)? Ist man quasi gezwungen auf irgendeine andere Hochschule zu wechseln?
Danke!
Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht?
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Re: Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht
Interessant, danke! Passiert das in der Praxis, dass Angestellte des oeffentlichen Diensts entlassen werden? Oder ist das mehr ne theoretische Moeglichkeit?
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- Moderator
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Re: Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht
Dürfte eher theoretischer Natur sein, weil man sicherlich nach Lösungsmöglichkeiten suchen wird. Zudem gehen Unis und Fachhochschulen nicht so schnell über die Wupper. Da kann man vorher personell schon noch leicht umsteueren.
- Baumschubser
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Re: Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht
Ich kanns dir nur aus praktischer Erfahrung erzählen, was da passiert, hier am Beispiel der ehemaligen JVA Plauen. Eigentlich alle Bediensteten, egal ob Beamte oder Angestellte, wurde an die neue JSA Regis-Breitingen versetzt (rund 90km entfernt). Einige wenige Personen wurden aus sozialen Gründen nach Zwickau versetzt (liegt deutlich näher). Nach meinem Kenntnisstand wurde dort niemand entlassen, es sei denn er/sie hat selber das Handtuch geworfen. Als Beamter hast du eh kaum eine Wahl, als Angestellter kannst du deine Rentenansprüche ja mitnehmen und dir woanders selber was besseres suchen, falls es das gibt.
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Re: Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht
Klingt gut - danke Euch allen fuer die Antworten!
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Re: Was passiert wenn Behoerde (oder Hochschule) dicht macht
Es kommt drauf an!
Wenn die Hochschule/Uni etc. unmittelbare Landesverwaltung ist und die Beamten dort das Land als Dienstherren haben, wird eine Versetzung an eine andere Hochschule oder in die Landesverwaltung erfolgen. Schwierig wird es beim Lehrpersonal...
Handelt es sich bei den Unis um eigene Körperschaften, könnte eher eine Ruhestandsversetzung (einstweiliger Ruhestand wegen Auflösung des Dienstherrn) erfolgen. Rechtsgrundlage bildet das BeamtStG.
Also zwei Fälle denkbar: Versetzung und/oder Ruhestand. Das Lerpersonal wird m. E. eher in den Ruhestand geschickt.
Wenn die Hochschule/Uni etc. unmittelbare Landesverwaltung ist und die Beamten dort das Land als Dienstherren haben, wird eine Versetzung an eine andere Hochschule oder in die Landesverwaltung erfolgen. Schwierig wird es beim Lehrpersonal...
Handelt es sich bei den Unis um eigene Körperschaften, könnte eher eine Ruhestandsversetzung (einstweiliger Ruhestand wegen Auflösung des Dienstherrn) erfolgen. Rechtsgrundlage bildet das BeamtStG.
Also zwei Fälle denkbar: Versetzung und/oder Ruhestand. Das Lerpersonal wird m. E. eher in den Ruhestand geschickt.