Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

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Jolande
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Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von Jolande »

Aufgrund von längerer Krankschreibung hab ich nun eine Vorladung zum Amtsarzt bekommen.
Wenn dieser eine Dienstunfähigkeit feststellt, wie lange dauert es bis man vom Dienstherren pensioniert wird? Bin in Berlin tätig.
Und was ist, wenn er meint, dass man dienstfähig ist, muss man sofort wieder arbeiten gehen? Und was ist mit zukünftigen Krankschreibungen wegen des gleichen Krankheitsbildes?

Danke für eure Antworten. :D
Gruß
herr b
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Registriert: 27. Jul 2014, 19:11
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von herr b »

Hallo, hatte 2013/2014 mehrfach das "Vergnügen" beim Amtsarzt vorstellig zu werden. Bundesland ist NRW bei mir.
Hatte Glück, das die Amtsärztin mich voll und ganz unterstützt hat.
Hier ist es so das die Aa ein Gutachten erstellt welches als Empfehlung für die Dienststelle gedacht ist. Die Dienst-
stelle MUSS sich nicht danach richten. In ihrem Gutachten hat sie eine Prognose abgegeben bezüglich der Dienstfähigkeit.

Zum Thema Pensionierung, ich hatte eine Anwaltskanzlei augesucht, spezialisiert auf Verwaltungsrecht (Beamtenrecht)
sowie Gesundheitsrecht. Diese haben mir seinerzeit gesagt das man bezüglich einer Pensionierung keinerlei Einschätzung
mehr abgeben kann was NRW betrifft.
Mal dauert es Jahre, mal geht alles von heute auf Morgen. Ob die Zurruhesetzungen auch gerichtlich standhalten steht
auf einem anderen Blatt Papier.

Weiterhin kann der Aa dich nicht als Dienstfähig einstufen, den er ist ja nicht dein behandelnder Arzt. Er gibt lediglich
eine Prognose ab.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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tiefenseer
Beiträge: 485
Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von tiefenseer »

Hallo Jolande,

zu Deiner Frage gab es hier im Forum schon reichlich Beiträge bzw. Anfragen.
Schau mal auf diese Seiten:

http://www.beamtentalk.de/dienstunfahigkeit-t6682.html

http://www.beamtentalk.de/dienstunfahig ... t6509.html

http://www.beamtentalk.de/dtks-drohende ... t6080.html

http://www.beamtentalk.de/wiedereinglie ... t6499.html

Sicherlich nur ein kleiner Auszug dessen, was hier sicherlich bei eigener Recherche noch viele weitere interessante Beiträge zu Tage bringt.

Grundsätzlich solltest Du Dir selbst die Frage stellen, ob du bereit bist für eine Pensionierung oder was dich dazu bewegt wieder deinen Dienst au zu nehmen. Danach solltest du deine Schwerpunkte setzen.

Gruß
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Adler
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Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von Adler »

Im Grunde sieht der Auftrag der Dienststelle an den Gutachter so aus:
Teil I füllt die Dienstbehörde aus.
Tel II füllt der Gutachter aus.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Dazu noch ein Merkblatt von der Dienstbehörde für den Gutachter.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Noch das Merkblatt für den Beamten. Interessant auch hinsicht der Fahrkosten.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Und hier ist das ganze Verfahren zur Dienstunfähigkeit beschrieben:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

In Berlin müsste es ähnlich sein.
Leider ist es dort nicht so (relativ) transparent.

Nachtrag:
Hier noch eine Leidensgeschichte:
http://www.kommunalforum.de/Thread-Vorl ... ich?page=2
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von Adler »

Doch noch was für Berliner gefunden.

aus Rundschreiben I Nr. 11/2004
http://www.berlin.de/politik-und-verwal ... php/506860
6 Anforderung eines (amts-)ärztlichen Gutachtens

6.1 Sachverhaltsschilderung durch die Dienstbehörde
....
(Das Rundschreiben ist aus dem Jahr 2004. Die §§-Angaben haben sich zum heutigen LBG verschoben.)

zu Punkt 6.1.3:
Die Dienstbehörde gewinnt Daten aus den Krankschreibungen, indem sie daraus
- die behandelnden Ärzte
- deren Adressen
extrahiert, speichert und auswertet.

Vor diesem Hintergrund ist es ggf. bei Kurzzeiterkrankungen in Betracht zu ziehen sich immer vom Hausarzt
krankschreiben zu lassen und nicht vom Facharzt um der Dienstbehörde nicht unnötige Rückschlüsse zu ermöglichen.
Das könnte aber logistisch schwierig werden es konsequent durchzuhalten.
Andere Beamten wollen vielleicht, dass die Dienstbehörde Rückschlüsse zieht.

zu Punkt 6.1.3 + 6.1.4:
Da kann die Dienstbehörde natürlich ein Bild zeichnen, das nicht immer mit der Realität übereinstimmen muss; bis auf die harten Fakten.
Der von der Dienstbehörde beauftragte Arzt könnte auch die Personalakte anfordern, aber er wird auch so den Angaben der Dienstbehörde vertrauen.
Außerdem hat er kaum Zeit auf nicht medizinische Aspekte einzugehen, außer auf "physische und psychische Anforderungen und Belastungen ..., denen die Beamtin oder der Beamte in seinem Amt ausgesetzt ist."
Und schon gar nicht auf Aspekte des Betriebsklimas.

zu Punkt 6.1.5:
Mit der subjektiven Einschätzung kann die Dienstbehörde natürlich die Empfehlung des Gutachters unterschwellig beeinflussen.

zu Punkt 6.1.6:
Wie soll die sonstige Verwendung von der Personalstelle beschrieben werden, wenn
- die gesundheitliche Eignung für die bisherige Verwendung nicht klar ist
- die gesundheitliche Eignung für eine sonstige Verwendung nicht klar ist.
Oder teilt die Dienstbehörde dem Gutachter nur mit, welche freien Stellen sie hätte?

Das müsste genau anders herum laufen: Der Gutachter teilt mit, was der Beamte noch machen kann und die Dienstbehörde prüft dann die Verwendung.

zu Punkt 6.1.7:
Deshalb sollte man mit Kollegen oder Personalrat nicht zu viel über seine Gesundheit reden, denn die Gesprächsinhalte können schnell zu "sämtliche sonstigen der Dienststelle bekannten Umstände" werden und so dem Gutachter bekannt werden.


Es kann also passieren, dass man in der Hoffnung zum Gutachter geht, dass man dienstfähig oder dienstunfähig ist, aber der Arzt genau anders herum von der Dienstbehörde gebrieft ist.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Jolande
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Registriert: 25. Feb 2014, 13:49
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von Jolande »

Danke für eure Antworten.

Hat irgendjemand noch eine Ahnung wie lange es nach dem Besuch beim Amtsarzt dauert bis der Dienstherr einen pensioniert (falls dienstunfähig )?

LG
Torquemada
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Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
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Re: Vorladung zur Untersuchung wegen Dienstfähigkeit

Beitrag von Torquemada »

Jolande hat geschrieben:Danke für eure Antworten.

Hat irgendjemand noch eine Ahnung wie lange es nach dem Besuch beim Amtsarzt dauert bis der Dienstherr einen pensioniert (falls dienstunfähig )?

LG
Schnellstens ca. zwei Monate, weil Fristen berücksichtigt werden müssen. Danach an den Anspruch auf Auszahlung des Mindesturlaubs denken, falls das nicht automatisch erfolgt.
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