Doch noch was für Berliner gefunden.
aus Rundschreiben I Nr. 11/2004
http://www.berlin.de/politik-und-verwal ... php/506860
6 Anforderung eines (amts-)ärztlichen Gutachtens
6.1 Sachverhaltsschilderung durch die Dienstbehörde
....
(Das Rundschreiben ist aus dem Jahr 2004. Die §§-Angaben haben sich zum heutigen LBG verschoben.)
zu Punkt 6.1.3:
Die Dienstbehörde gewinnt Daten aus den Krankschreibungen, indem sie daraus
- die behandelnden Ärzte
- deren Adressen
extrahiert, speichert und auswertet.
Vor diesem Hintergrund ist es ggf. bei Kurzzeiterkrankungen in Betracht zu ziehen sich immer vom Hausarzt
krankschreiben zu lassen und nicht vom Facharzt um der Dienstbehörde nicht unnötige Rückschlüsse zu ermöglichen.
Das könnte aber logistisch schwierig werden es konsequent durchzuhalten.
Andere Beamten wollen vielleicht, dass die Dienstbehörde Rückschlüsse zieht.
zu Punkt 6.1.3 + 6.1.4:
Da kann die Dienstbehörde natürlich ein Bild zeichnen, das nicht immer mit der Realität übereinstimmen muss; bis auf die harten Fakten.
Der von der Dienstbehörde beauftragte Arzt könnte auch die Personalakte anfordern, aber er wird auch so den Angaben der Dienstbehörde vertrauen.
Außerdem hat er kaum Zeit auf nicht medizinische Aspekte einzugehen, außer auf "physische und psychische Anforderungen und Belastungen ..., denen die Beamtin oder der Beamte in seinem Amt ausgesetzt ist."
Und schon gar nicht auf Aspekte des Betriebsklimas.
zu Punkt 6.1.5:
Mit der subjektiven Einschätzung kann die Dienstbehörde natürlich die Empfehlung des Gutachters unterschwellig beeinflussen.
zu Punkt 6.1.6:
Wie soll die sonstige Verwendung von der Personalstelle beschrieben werden, wenn
- die gesundheitliche Eignung für die bisherige Verwendung nicht klar ist
- die gesundheitliche Eignung für eine sonstige Verwendung nicht klar ist.
Oder teilt die Dienstbehörde dem Gutachter nur mit, welche freien Stellen sie hätte?
Das müsste genau anders herum laufen: Der Gutachter teilt mit, was der Beamte noch machen kann und die Dienstbehörde prüft dann die Verwendung.
zu Punkt 6.1.7:
Deshalb sollte man mit Kollegen oder Personalrat nicht zu viel über seine Gesundheit reden, denn die Gesprächsinhalte können schnell zu "sämtliche sonstigen der Dienststelle bekannten Umstände" werden und so dem Gutachter bekannt werden.
Es kann also passieren, dass man in der Hoffnung zum Gutachter geht, dass man dienstfähig oder dienstunfähig ist, aber der Arzt genau anders herum von der Dienstbehörde gebrieft ist.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.