Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich bin als Inspektor - Beamter auf Lebenszeit - bei einer Gemeindeverwaltung.
Nachdem ich mich bei einer Bundesbehörde beworben hatte und das Vorstellungsverfahren erfolgreich war, habe ich eine mündliche Zusage erhalten.
Danach erfolgten zwei Anrufe bei meinem Dienstherrn, mit der Bitte, mich abzuordnen (zumindest für einen Monat).
Diese Bitte um Abordnung ist von meinem Dienstherrn abgelehnt worden - Begründung: haben wir noch nie gemacht / keiner ist abkömmlich.
Er möchte mich nur direkt versetzen, um jemand neues einzustellen.
Meine vorsorglich erteilte Zustimmung zur Abordnung und dem Antrag auf Abordnung zum neuen Dienstherrn ist durch meinen Bürgermeister nicht beantwortet/beschieden worden.
Von daher rechne ich nun mit einer schriftlichen Absage der aufnehmenden Behörde, da sie einer Versetzung nicht ohne eine vorherige Abordnung zustimmt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich gegen meinen Dienstherrn?
Anrufen der Fachaufsicht (Landrat)? Einstweilige Rechtsmittel? Klageweg?
(ohne die Annahme einer "feindlichen" Übernahme seitens der aufnehmen Behörde, als eher ungewöhnlichen Weg für eine Bundesbehörde)
Vielen Dank für Eure Ratschläge!
Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bund
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Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Sagen wir es mal so, einen Anspruch auf Abordnung wird man schwerlich begründen können, ebenso, wie es auch keinen Rechtsanspruch auf Versetzung zu einem anderen Dienstherrn gibt, da bleibt dann auch nur Entlassungsgesuch (dem ist zu entsprechen) und Neuernennung, aber wenn die Bundesbehörde schon keine Versetzung akzeptiert, wird sie das erst recht nicht tun! Ich kann es auch durchaus nachvollziehen, auf einer vorherigen Abordnung zu bestehen ist nämlich ein absolutes Spezifikum der Bundesbehörden und zwischen Landes- und Kommunalbehörden eigentlich ziemlich unüblich, da es tatsächlich den Nachteil hat, daß die Stelle nicht wiederbesetzt werden kann, der Mitarbeiter aber schon weg ist! Ich weiß auch nicht, weshalb sich die Bundesbehörden da so anstellen, klar sagen die, sie wollen nicht die Katze im Sack kaufen, aber sie haben die Personalakten geprüft und die Beurteilungen gesehen, da stand der neue Mitarbeiter dann schonmal ziemlich nackt da, insofern ist das Risiko doch ein begrenztes und andere Behörden sind offenbar auch in der Lage, dieses "Risiko" zu tragen, weshalb Bundesbehörden dazu nicht im Stande sind, erschließt sich mir eigentlich nicht!
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Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Danke für den Beitrag.
Einen Anspruch auf Abordnung gibt es natürlich nicht - aber eine ermessensfehlerfreie Entscheidung wäre schon ein Anfang.
Vielleicht ist ein rechtlicher Weg gegen meinen momentanen Dienstherrn über die Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG, § 45 BeamtStG):
wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
denkbar.
Einen Anspruch auf Abordnung gibt es natürlich nicht - aber eine ermessensfehlerfreie Entscheidung wäre schon ein Anfang.
Vielleicht ist ein rechtlicher Weg gegen meinen momentanen Dienstherrn über die Fürsorgepflicht (Art. 33 Abs. 5 GG, § 45 BeamtStG):
wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
denkbar.
Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Du kannst natürlich einen schriftlichen Antrag stellen und eine schriftliche Reaktion verlangen, freilich wird dann dein Interesse an einer Abordnung gegen das Interesse des Dienstherren an einer schnellen Wiederbesetzung der Stelle und ggf. einer Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters abzuwägen sein, aber dabei kommt wohl kaum ein anderes Ergebnis, als das mündlich mitgeteilte heraus, dagegen kann man dann eine Klage versuchen, wenn du beim DBB oder Verdi bist, kannst du die Chancen ja mal bewerten lassen, ich persönlich würde sie nicht zu hoch einschätzen, , zumal der Dienstherr ja zu einer Versetzung bereit wäre, dich also durchaus nicht "festhält", sondern es sich eigentlich eher um ein Problem der aufnehmenden Behörde handelt, daß diese nämlich den Weg der Versetzung nicht akzeptieren will, aber das können die Gewerkschaftsjuristen sicher besser sagen.
(Art. 33 Abs. 5 GG, § 45 BeamtStG):
wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
Wirkt auf mich schon sehr an den Haaren herbeigezogen, du kannst auch auf Verletzung des Grundrechts auf freie Berufswahl klagen, aber naja! Ich würde da eher mal auf die Bundesbehörde einwirken, daß diese einfach eine Versetzung akzeptieren, damit wäre das Problem nämlich wohl ganz ohne hochtrabende Grundrechtsdiskussionen gelöst!
(Art. 33 Abs. 5 GG, § 45 BeamtStG):
wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
Wirkt auf mich schon sehr an den Haaren herbeigezogen, du kannst auch auf Verletzung des Grundrechts auf freie Berufswahl klagen, aber naja! Ich würde da eher mal auf die Bundesbehörde einwirken, daß diese einfach eine Versetzung akzeptieren, damit wäre das Problem nämlich wohl ganz ohne hochtrabende Grundrechtsdiskussionen gelöst!
Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Bei Abordnung in eine Bundesverwaltung schaut man erstmal in § 14 BeamtStG.
Dienstliche Gründe liegen in deinen Fall aber gar nicht vor.
Aus der Begründung zu § 14 BeamtStG:
Du hast eine Treuepflicht deinem Dienstherrn gegenüber, dem du aber untreu werden willst.
Apropos § 45 BeamtStG:
Aus Fürsorgegründen hast du höchstens ein Recht aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt zu werden.
Er kann sich bei der Gemeinde entlassen lassen und beim Bund neu anfangen.
Dienstliche Gründe liegen in deinen Fall aber gar nicht vor.
Aus der Begründung zu § 14 BeamtStG:
Sofern als Voraussetzung für eine landesübergreifende Abordnung „dienstliche Gründe“ erforderlich sind, sind dies Gründe, die in der jeweiligen Verwaltung vorliegen müssen, in der die Beamtin oder der Beamte tätig ist bzw. tätig werden soll, nicht aber sonstige öffentliche Belange.
Für deinen Abordnungsantrag gibt es keine tragfähige Begründung, weil eine Abordnung auf Antrag zwischen Gemeinde und Bund nicht vorgesehen ist.Meine vorsorglich erteilte Zustimmung zur Abordnung und dem Antrag auf Abordnung zum neuen Dienstherrn ist durch meinen Bürgermeister nicht beantwortet/beschieden worden.
Du hast eine Treuepflicht deinem Dienstherrn gegenüber, dem du aber untreu werden willst.
§ 15 BeamtStG - Versetzung
(1) Beamtinnen und Beamte können auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen in den Bereich eines Dienstherrn
eines anderen Landes oder des Bundes in ein Amt einer Laufbahn versetzt werden, für die sie die Befähigung
besitzen.
(2) Eine Versetzung bedarf der Zustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die
Versetzung auch ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt mit mindestens demselben Grundgehalt
verbunden ist wie das bisherige Amt. Stellenzulagen gelten hierbei nicht als Bestandteile des Grundgehalts.
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt.
Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
Völlig korrekt.Er möchte mich nur direkt versetzen
Wenn der Bund mit der Gemeinde vereinbart, dass er die Kosten während der Abordnung trägt, dann lässt sich die Gemeinde vielleicht darauf ein.Danach erfolgten zwei Anrufe bei meinem Dienstherrn, mit der Bitte, mich abzuordnen (zumindest für einen Monat).
Apropos § 45 BeamtStG:
Aus Fürsorgegründen hat du weder Anspruch auf Beförderung noch auf Versetzung mit der Ziel der Beförderung oder anderer egoistischer Interessen.§ 45 Fürsorge
Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten
und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen.
Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.
Aus Fürsorgegründen hast du höchstens ein Recht aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt zu werden.
ist doch gar nicht verletzt.Grundrechts auf freie Berufswahl
Er kann sich bei der Gemeinde entlassen lassen und beim Bund neu anfangen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Danke Adler für den ausführlichen Beitrag!
Auf welcher Rechtsgrundlage möchte eine Bundesbehörde denn dann meine Abordnung wünschen,
wenn gemäß § 14 BeamtStG keine dienstlichen Gründe (beim abgebenden Dienstherrn) vorliegen?
Die Bundesbehörde hatte die Übernahme der Bezüge zugesichert. Das hat meinen Dienstherrn nicht umgestimmt.
Hinsichtlich der Fürsorge hatte ich wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
aus der Kommentierung zu § 45 BeamtStG.
Auf welcher Rechtsgrundlage möchte eine Bundesbehörde denn dann meine Abordnung wünschen,
wenn gemäß § 14 BeamtStG keine dienstlichen Gründe (beim abgebenden Dienstherrn) vorliegen?
Die Bundesbehörde hatte die Übernahme der Bezüge zugesichert. Das hat meinen Dienstherrn nicht umgestimmt.
Hinsichtlich der Fürsorge hatte ich wohlwollende Behandlung, Berücksichtigung der Interessenlage des Beamten, Förderung des beruflichen Fortkommens
aus der Kommentierung zu § 45 BeamtStG.
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Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Sagen wir es doch ganz einfach:
Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung kommt nicht zustande, weil dein Dienstherr nicht will. Das war es dann.
Frage bei der Bundesbehörde nach, ob in diesem Fall eine neue Berufung ins Beamtenverhältnis möglich ist. Denn diesen einen Monat wollen sie doch nur zur "Probezeit" für einen Kandidaten, den sie ohnehin einsetzen möchten.
Eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung kommt nicht zustande, weil dein Dienstherr nicht will. Das war es dann.
Frage bei der Bundesbehörde nach, ob in diesem Fall eine neue Berufung ins Beamtenverhältnis möglich ist. Denn diesen einen Monat wollen sie doch nur zur "Probezeit" für einen Kandidaten, den sie ohnehin einsetzen möchten.
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Re: Dienstherr lehnt Abordnung ab - Wechsel Gemeinde zum Bun
Hallo,
das Poblem dabei ist, dass bei der Übernahme der Vergütung für die Dauer der Abordnung die Stelle belegt ist. D.h. wenn Ersatz, dann befristet auf einen Monat (praktisch unmöglich). Dass da die abgebende Behörde nicht happy ist, ist klar. Zumal die Abordnung für einen Monat eher ungewöhnlich ist, gerade wenn das spätere Ziel die Versetzung ist. Das Risiko dabei ist für die abgebende Behörde natürlich, dass der Beamte nach dieser Zeit wiederkommt - oder die Abordnung verlängert wird.
War bei mir so auch geplant (von der aufnehmenden Dienststelle), und abgelehnt (von der abgebenden Dienststelle - O-Ton: das machen wir nur, wenn wir es müssen, d.h. bei unserem Ministerium). Das Ergebniss war dann eine sofortige Versetzung, d.h. die abgebende Dienststelle konnte sofort nachbesetzen.
bYe
das Poblem dabei ist, dass bei der Übernahme der Vergütung für die Dauer der Abordnung die Stelle belegt ist. D.h. wenn Ersatz, dann befristet auf einen Monat (praktisch unmöglich). Dass da die abgebende Behörde nicht happy ist, ist klar. Zumal die Abordnung für einen Monat eher ungewöhnlich ist, gerade wenn das spätere Ziel die Versetzung ist. Das Risiko dabei ist für die abgebende Behörde natürlich, dass der Beamte nach dieser Zeit wiederkommt - oder die Abordnung verlängert wird.
War bei mir so auch geplant (von der aufnehmenden Dienststelle), und abgelehnt (von der abgebenden Dienststelle - O-Ton: das machen wir nur, wenn wir es müssen, d.h. bei unserem Ministerium). Das Ergebniss war dann eine sofortige Versetzung, d.h. die abgebende Dienststelle konnte sofort nachbesetzen.
bYe