Dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
Dienstunfähigkeit
Hallo,
ich bin letztes Jahr zum 3. mal längerfristig dienstunfähig erkrankt. Diesesmal muss ich nach 6 Monaten
erstmalig zum Amtsarzt. Auf keinen Fall möchte ich vorzeitig pensioniert werden. Ich arbeite daran, die
Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Nun habe ich gelesen, dass dafür eine Frist vorgesehen ist, die nach
Landesrecht bestimmt werden kann. Der Amtsarzt kann mich während dieser Zeit "beobachten".
Da noch ein weiterer stationärer Aufenthalt geplant ist, rechne ich mit weiteren 5-6 Monaten.
Kann mir dazu jemand Rückmeldung geben? Wie lange darf die Dienstunfähigkeit nach der ersten amtsärztlichen
Untersuchung andauern?
Hoffe auf wertvolle Tipps.
Vielen Dank
ich bin letztes Jahr zum 3. mal längerfristig dienstunfähig erkrankt. Diesesmal muss ich nach 6 Monaten
erstmalig zum Amtsarzt. Auf keinen Fall möchte ich vorzeitig pensioniert werden. Ich arbeite daran, die
Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Nun habe ich gelesen, dass dafür eine Frist vorgesehen ist, die nach
Landesrecht bestimmt werden kann. Der Amtsarzt kann mich während dieser Zeit "beobachten".
Da noch ein weiterer stationärer Aufenthalt geplant ist, rechne ich mit weiteren 5-6 Monaten.
Kann mir dazu jemand Rückmeldung geben? Wie lange darf die Dienstunfähigkeit nach der ersten amtsärztlichen
Untersuchung andauern?
Hoffe auf wertvolle Tipps.
Vielen Dank
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Re: Dienstunfähigkeit
Welches Bundesland ist denn das bitte ?
Re: Dienstunfähigkeit
Hallo,
oh sorry....Land NRW
oh sorry....Land NRW
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Re: Dienstunfähigkeit
§§ 34, 35 LBG NRW solltest Du Dir mal anschauen.
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Re: Dienstunfähigkeit
Als Erfahrungswert: Entscheidend ist, was im Gutachten des Amtsarztes steht. Deswegen solltest du mit deinen behandenlnden Ärzten vorher sprechen. Ggf. Attest und Unterlagen etc. dabeihaben, damit der sich ein Bild machen kann und entsprechende Prognosen und Möglichkeiten auch in das Gutachten aufnehmen kann. Evtl. auch an das Thema "Teildienstfähigkeit" denken.
Das die Dienststelle da mitunter noch etwas anderes draus machen kann steht leider auf einem anderen Blatt - das ist aber dann auch "rechtlich" nachprüfbar.
Das die Dienststelle da mitunter noch etwas anderes draus machen kann steht leider auf einem anderen Blatt - das ist aber dann auch "rechtlich" nachprüfbar.
Re: Dienstunfähigkeit
Genau, das Gutachten des Amtsarzt ist lediglich eine Empfehlung an die
Dienststelle. Sie muss sich nicht danach richten.
Dienststelle. Sie muss sich nicht danach richten.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
Aus dem Dienst!
Re: Dienstunfähigkeit
Hallo,
danke für die Antoworten.
Mein Termin ist gerade gelaufen. Da es sich um eine psychische Erkrankung handelt,
will der Amtsarzt eine Prognose vom Facharzt sowie von der Therapeutin.
Spätestens im halben Jahr muß ich zu 100% Dienstfähig sein. Eher noch in 3 Monaten.
War schon ein heftiges Gespräch. Meine Frage an Euch......
habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
Ich meine etwas darüber mal gelesen zu haben. Da muss unglaubliches drinstehen.
Es geht in die Richtung Unzufriedenheit mit meiner Leistung pp. bin total geschockt darüber.
Die Vorschriften werde ich mal nachlesen, vielen Dank.
danke für die Antoworten.
Mein Termin ist gerade gelaufen. Da es sich um eine psychische Erkrankung handelt,
will der Amtsarzt eine Prognose vom Facharzt sowie von der Therapeutin.
Spätestens im halben Jahr muß ich zu 100% Dienstfähig sein. Eher noch in 3 Monaten.
War schon ein heftiges Gespräch. Meine Frage an Euch......
habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
Ich meine etwas darüber mal gelesen zu haben. Da muss unglaubliches drinstehen.
Es geht in die Richtung Unzufriedenheit mit meiner Leistung pp. bin total geschockt darüber.
Die Vorschriften werde ich mal nachlesen, vielen Dank.
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Re: Dienstunfähigkeit
Liegt eine psychische Erkrankung vor, ist es natürlich absolut daneben, sich unzufrieden über die Leistung des Erkrankten zu äußern.Hendrix52 hat geschrieben: habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
Ich meine etwas darüber mal gelesen zu haben. Da muss unglaubliches drinstehen.
Es geht in die Richtung Unzufriedenheit mit meiner Leistung pp. bin total geschockt darüber.
Die Vorschriften werde ich mal nachlesen, vielen Dank.
Wenn ein Beamter z.B. an schweren Depressionen erkrankt ist, ist es unakzeptabel, sich über seine mangelnde Leistungsfähigkeit zu beklagen.
- tiefenseer
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Re: Dienstunfähigkeit
Hierzu meine Empfehlungen:Hendrix52 hat geschrieben: Meine Frage an Euch......
habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
Ich meine etwas darüber mal gelesen zu haben. Da muss unglaubliches drinstehen.
Es geht in die Richtung Unzufriedenheit mit meiner Leistung pp. bin total geschockt darüber.
Die Vorschriften werde ich mal nachlesen, vielen Dank.
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__110.html
http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/dfpa006.htm
Gruß Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Dienstunfähigkeit
Kann sein, dass dies Dir kaum was bringt, da Dienstbehörden den Amtsarzt anscheinend häufig nur telefonisch kontaktieren. Aktennotiz etc. ? Natürlich Fehlanzeige. In einem anderen Fall konnten wir feststellen, dass der Behördenleiter ohne Schreibkraft selbst und völlig alleine ein derartiges Schreiben im stillen Kämmerlein verfasste u. selbstverständlich mit Absicht keine Kopie für die Personalakte fertigte.Hendrix52 hat geschrieben:Meine Frage an Euch......
habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
Ansonsten ist es tatsächlich so, wie Du es beschreibst. Meiner Meinung nach sollte man bei psych. Erkrankungen / Depressionen davon Abstand nehmen, einen Blick in die Personalakte werfen zu dürfen. Einer Genesung nicht förderlich - eher das Gegenteil.
Gruß
Schäferhund
Re: Dienstunfähigkeit
Das müsst eigentlich unnötig sein weil .....habe ich ein Recht auf Einsicht in die Schreiben meiner Dienstbehörde an den Amtsarzt?
In dem Schreiben der Dienstbehörde an dich bezüglich der Untersuchungsanordnung müsste nachvollziehbar stehen, warum du beim Amtsartz antreten sollst, denn das ist ein Verwaltungsakt und der muss begründet sein.
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... anordnung/
In der Untersuchungsanordnung sollte auch kein anderer Tenor stehen als im Schreiben der Dienstbehörde an den Amtsarzt, denn es kann nicht 2 Sachverhalte in einer Sache geben.
Nachtrag:
Laut dem Gerichtsbeschluss hat der Widerspruch gegen die Untersuchungsanordnung aufschiebende Wirkung.
aus folgendem Grund:
Also: Rechtzeitig wehren, wenn die Untersuchungsanordnung nicht hinreichend bestimmt bzw. begründet ist. Dabei spielt es keine Rolle was du glaubst, sondern nur die Fakten oder fehlenden Fakten in der Untersuchungsanordnung.b) Durch den Antragsteller ist auch ein Anordnungsgrund glaubhaft gemacht wor-
den. Denn befolgte er die Anordnung, dann müsste er Eingriffe in sein Recht aus
Art.. 2 Abs. 2 GG wie auch (mit hoher Wahrscheinlichkeit) in sein allgemeines Per-
sönlichkeitsrecht hinnehmen. Überdies würde er das alleinige Risiko der späteren
gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen
Untersuchung tragen.
Hat der Beamte die Untersuchung verweigert, weil er die
Anordnung als rechtswidrig angesehen hat, geht es bei der Würdigung aller Um-
stände nach dem Rechtsgedanken des § 444 ZPO regelmäßig zu seinen Lasten,
wenn das Gericht nachträglich die Rechtmäßigkeit der Anordnung feststellt.
Unterzieht sich der betroffene Beamte demgegenüber der angeordneten Untersu-
chung, so kann das Gutachten auch dann verwendet werden, wenn sich die Auf-
forderung als solche bei einer gerichtlichen Prüfung als nicht berechtigt erweisen
sollte.
Die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung ist nach Erstattung des
Gutachtens ohne Bedeutung (BVerwG, Urteil vorn 26. April 2012 a.a.O. Rn. 18).
Ist das Gutachten da, dann spielt es keine Rolle mehr ob die Untersuchungsanordnung unrechtmäßig war.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Dienstunfähigkeit
Hallo Adler,
tja.....das wusste ich alles leider nicht. Begründet wurde nämlich gar nichts.
Ich habe lediglich direkt vom zuständigen Gesundheitsamt die Einladung zur Untersuchung erhalten
u. Folge geleistet. Die Behörde verlangt nach max. weiteren 3 Monaten Dienstunfähigkeit entweder
sofort Vollzeit oder Frühpensionierung. Dienstunfähigkeit besteht jetzt seit einem halben Jahr.
Sie wollen auch keiner Wiedereingliederung zustimmen. Habe ich ein Recht, den Antrag der Dienstbehörde
auf amtsärztliche Untersuchung einzusehen?
Gruß Hendrix52
tja.....das wusste ich alles leider nicht. Begründet wurde nämlich gar nichts.
Ich habe lediglich direkt vom zuständigen Gesundheitsamt die Einladung zur Untersuchung erhalten
u. Folge geleistet. Die Behörde verlangt nach max. weiteren 3 Monaten Dienstunfähigkeit entweder
sofort Vollzeit oder Frühpensionierung. Dienstunfähigkeit besteht jetzt seit einem halben Jahr.
Sie wollen auch keiner Wiedereingliederung zustimmen. Habe ich ein Recht, den Antrag der Dienstbehörde
auf amtsärztliche Untersuchung einzusehen?
Gruß Hendrix52
Re: Dienstunfähigkeit
Guten Morgen,
es ist ein Trugschluss, dass in dem Schreiben, welches man hinsichtlich Amtsarzt bekommt (Einladung/Aufforderung), das steht, was der Dientstherr auch dem Amtsarzt übermittelt.
Ich durfte das Schreiben damals beim Amtsarzt kurz einsehen, was ich frech fand, da es ja um mich ging. Habe mich aber nicht weiter um dieses Schreiben gekümmert, mir wurde ja Einiges daraus erzählt (oder alles, keine Ahnung?? was mir heute egal ist).
WEnn es eine psychische Erkrankung ist, die bei dir langwierig zu sein scheint und offensichtlich nicht dauernd von ERfolg gekrönt bisher, dann fällt mir nur ein, dass der Dienstherr das eigentlich nicht weiß. Die Diagnose geht ihn erst einmal nichts an, das kommt nun erst durch das amtsärztl. Gutachten.
Wie lange dauert denn deine Erkrankung - in Jahren - schon an? Manchmal ist die DDU auch das Beste, es bringt beiden Seiten nix, dir nicht weil ungewiss und dem Dienstherrn nicht, weil er nicht mit dir rechnen kann.... Vielleicht solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, ein Pensionärsleben zu führen... Wie jung bist du? Kann man davon ausgehen, dass du Baujahr 52 bist, wie in deinem Nicknamen hier angegeben? Dann bist du doch eh auf der Zielgeraden im weitesten Sinne...
Gruss Gerda
es ist ein Trugschluss, dass in dem Schreiben, welches man hinsichtlich Amtsarzt bekommt (Einladung/Aufforderung), das steht, was der Dientstherr auch dem Amtsarzt übermittelt.
Ich durfte das Schreiben damals beim Amtsarzt kurz einsehen, was ich frech fand, da es ja um mich ging. Habe mich aber nicht weiter um dieses Schreiben gekümmert, mir wurde ja Einiges daraus erzählt (oder alles, keine Ahnung?? was mir heute egal ist).
WEnn es eine psychische Erkrankung ist, die bei dir langwierig zu sein scheint und offensichtlich nicht dauernd von ERfolg gekrönt bisher, dann fällt mir nur ein, dass der Dienstherr das eigentlich nicht weiß. Die Diagnose geht ihn erst einmal nichts an, das kommt nun erst durch das amtsärztl. Gutachten.
Wie lange dauert denn deine Erkrankung - in Jahren - schon an? Manchmal ist die DDU auch das Beste, es bringt beiden Seiten nix, dir nicht weil ungewiss und dem Dienstherrn nicht, weil er nicht mit dir rechnen kann.... Vielleicht solltest du dich mit dem Gedanken anfreunden, ein Pensionärsleben zu führen... Wie jung bist du? Kann man davon ausgehen, dass du Baujahr 52 bist, wie in deinem Nicknamen hier angegeben? Dann bist du doch eh auf der Zielgeraden im weitesten Sinne...
Gruss Gerda
- tiefenseer
- Beiträge: 485
- Registriert: 16. Mär 2014, 14:32
- Behörde:
Re: Dienstunfähigkeit
Guten Morgen @,
Hendrix52 -->> Deine Fragestellung:
Ich glaube, dass eine Frage in die Runde zu werfen vielleicht einfacher ist als sich selbst zu informieren?!?
Lieg ich da falsch?
Ich bin immer selbst sehr verwundert, dass Leute, die im öffentlichen Dienst als Beamte/Angestellte tätig sind so wenig oder gar nichts über ihre Rechte wissen.
Natürlich hast Du das Recht Der Einsichtnahme!!!
Das begründet sich bereits aus dem BBG.
Wenn du nur UNGEHEUERKLICHKEITEN lesen möchtest, um deine angekratzte Psyche zusätzlich zu belasten...las die Finger davon...
Wenn Du Unwahrheiten aufdecken möchtest, dann schick einen RA in die Spur, der das für Dich macht...
Wenn Du, wie Gerda so treffend geschrieben hat...auf der Zielgeraden bist...dann greif nach der ausgestreckten Hand, die man Dir da reicht...es lebt sich als Pensionär wesentlich entspannter und friedlicher...
Gruß vom Tiefenseer
Hendrix52 -->> Deine Fragestellung:
läßt darauf schließen, dass die bisherigen Infos zu Deinem Beitrag von Dir noch nicht gelesen wurden?!?Hendrix52 hat geschrieben:Hallo Adler,
Habe ich ein Recht, den Antrag der Dienstbehörde auf amtsärztliche Untersuchung einzusehen?
Gruß Hendrix52
Ich glaube, dass eine Frage in die Runde zu werfen vielleicht einfacher ist als sich selbst zu informieren?!?
Lieg ich da falsch?
Ich bin immer selbst sehr verwundert, dass Leute, die im öffentlichen Dienst als Beamte/Angestellte tätig sind so wenig oder gar nichts über ihre Rechte wissen.
Natürlich hast Du das Recht Der Einsichtnahme!!!
Das begründet sich bereits aus dem BBG.
Wenn du nur UNGEHEUERKLICHKEITEN lesen möchtest, um deine angekratzte Psyche zusätzlich zu belasten...las die Finger davon...
Wenn Du Unwahrheiten aufdecken möchtest, dann schick einen RA in die Spur, der das für Dich macht...
Wenn Du, wie Gerda so treffend geschrieben hat...auf der Zielgeraden bist...dann greif nach der ausgestreckten Hand, die man Dir da reicht...es lebt sich als Pensionär wesentlich entspannter und friedlicher...
Gruß vom Tiefenseer
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
Re: Dienstunfähigkeit
Hallo Tiefenseer,
danke für Deine offenen Beiträge. Ich habe sie schon alle gelesen bzw. überflogen.
Natürlich ist es einfacher, hier eine Frage reinzuwerfen, weil es manchmal einfach schneller geht
.
Brauchte mich bisher nie wirklich um meine Rechte kümmern, da ich dem Land immer treu und ehrlich gedient habe,grins.
Nun funktioniere ich halt nicht mehr richtig. Arbeiten möchte ich schon noch sehr gerne, nur nicht mehr mit dieser hohen
Belastung und unter dem enormen Druck der Behörde.
Leider bin ich erst Baujahr 63. Also gerade mal 52 geworden.
Werde es auf jeden Fall im Mai versuchen. Auf eine Wiedereingliederung bestehen und dann auf jeden Fall versuchen,
die Behörde zu wechseln.
Und recht haste, was juckts mich, was da drin steht- Habe vorher über 20 Jahre an einer anderen Behörde gearbeitet u. nie
Schwierigkeiten gehabt. Der Amtsarzt hat mich schon verstanden, denke ich.
Also....Blick auf das hier und jetzt....und dann sehen wir weiter.
Liebe Grüße
danke für Deine offenen Beiträge. Ich habe sie schon alle gelesen bzw. überflogen.
Natürlich ist es einfacher, hier eine Frage reinzuwerfen, weil es manchmal einfach schneller geht

Brauchte mich bisher nie wirklich um meine Rechte kümmern, da ich dem Land immer treu und ehrlich gedient habe,grins.
Nun funktioniere ich halt nicht mehr richtig. Arbeiten möchte ich schon noch sehr gerne, nur nicht mehr mit dieser hohen
Belastung und unter dem enormen Druck der Behörde.
Leider bin ich erst Baujahr 63. Also gerade mal 52 geworden.
Werde es auf jeden Fall im Mai versuchen. Auf eine Wiedereingliederung bestehen und dann auf jeden Fall versuchen,
die Behörde zu wechseln.
Und recht haste, was juckts mich, was da drin steht- Habe vorher über 20 Jahre an einer anderen Behörde gearbeitet u. nie
Schwierigkeiten gehabt. Der Amtsarzt hat mich schon verstanden, denke ich.
Also....Blick auf das hier und jetzt....und dann sehen wir weiter.
Liebe Grüße