Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage.
Wenn man aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen wird weil man nicht geeignet sei :
1. Gibt es einen rechtlichen Ausschluss, dass man nie wieder verbeamtet werden darf? Oder kann man sich dann noch auf eine Beamtenstelle bewerben?
2. Bewirbt man sich bei einer neuen Behörde, sei es als Angestellter oder Beamter, dürfen die dann in die Personalakte sehen und sehen warum man die Probezeit nicht bestanden hat?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und herzliche Grüße
Entlassung aus B. a. P.--> nie wieder verbeamtet
Moderator: Moderatoren
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Re: Entlassung aus B. a. P.--> nie wieder verbeamtet
Tag,
hmm, was bringt das dann? Ist dann bei der "neuen" Beamtenstelle die Eignung gegeben? Sehr seltsam...
Gruß
hmm, was bringt das dann? Ist dann bei der "neuen" Beamtenstelle die Eignung gegeben? Sehr seltsam...
Gruß
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Re: Entlassung aus B. a. P.--> nie wieder verbeamtet
zu 1.: Im Grunde nicht, nur stellt sich die Frage woher die Eignung plötzlich kommen soll wenn man sich innerhalb der gleichen Laufbahn bewirbt.
zu 2.: Nein, es sei denn Du erlaubst das der "neuen" Behörde.
zu 2.: Nein, es sei denn Du erlaubst das der "neuen" Behörde.
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Re: Entlassung aus B. a. P.--> nie wieder verbeamtet
zu 1.: Die Frage ist nicht, ob du dich bewerben kannst, sondern ob du genommen wirst.
zu 2.: Unabhängig von der P-Akte: Ich halte es für praktisch ausgeschlossen, dass die neue Behörde das mitbekommt. Auch weil Flunkern im Vorstellungsgespräch keine gute Idee ist.
zu 2.: Unabhängig von der P-Akte: Ich halte es für praktisch ausgeschlossen, dass die neue Behörde das mitbekommt. Auch weil Flunkern im Vorstellungsgespräch keine gute Idee ist.