Tätigkeit in Allgemeiner innerer Verwaltung

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exit011
Beiträge: 9
Registriert: 10. Jan 2015, 17:34
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Tätigkeit in Allgemeiner innerer Verwaltung

Beitrag von exit011 »

Hi, ich habe eine Frage an die Leute hier, die in der Allgemeinen Inneren Verwaltung im gehobenen Dienst tätig sind (hier meine ich speziell in Landratsämtern, sofern es da einen Unterschied gibt).

Ich habe schon einiges gelesen, aber wollte es trotzdem aus erster Hand wissen. Und zwar:

Wie sieht ein Arbeitstag aus? Was macht man also den ganzen Tag lang?
Genauer interessiert mich dabei der Ausdruck "Fälle bearbeiten". Ich kann mir das irgendwie nicht so recht vorstellen. Sitzt man dann da mit einem Stapel Anträgen und schaut in seinen Gesetzbüchern nach? :D Wie gesagt ich kann es mir nicht so recht vorstellen, aber dafür interessiert es mich umso mehr! Ich würde mich auch freuen, wenn von verschiedenen Tätigkeitsbereichen lesen könnte. :)
Insofern schon einmal vielen Dank im Voraus :)
El Pocho
Beiträge: 233
Registriert: 23. Mär 2010, 19:10
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Re: Tätigkeit in Allgemeiner innerer Verwaltung

Beitrag von El Pocho »

Frag doch einfach mal nach einem Praktikum, dann kannst du dir selbst ein Bild machen.
Dann werden vielleicht auch alle weiteren offenen Fragen beantwortet.
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Tätigkeit in Allgemeiner innerer Verwaltung

Beitrag von Adler »

Ich stelle mir gerade vor, wie ein Medizin Interessierter danach fragt, was ein "Hausarzt" macht.
Heilt der Menschen oder darf er sie auch reparieren oder überwacht er deren Gesundheitszustand?
Und woher weiß er, welches Medikament er verschreiben soll?
Seid ihr nur Arzt geworden, weil ihr viel Geld verdienen könnt?
Und darf er sich auch selbt krankschreiben?
Wann habt ihr euch den 1. Porsche gekauft?
Was macht ihr so als Hausärzte?


Wer davon keine Vorstellung hat, der hat sicher das falsche Berufsziel.

Noch ein Hinweis:
In der Allgemeinen Verwaltung (AV) erhälst du in der Ausbildung (Vorbereitungsdient) Grundkenntnisse.

Die spätere Arbeit in der AV ist im Grunde eine Anlerntätigkeit mit weiteren Qualifizierungslehrgängen.

Fälle sind quasi Akten.
Fälle sind Anträge (Bearbeitung vom Antrag bis zur Entscheidung) oder
Vorgänge aufgrund gesetzlicher Vorgaben (von der Prüfung der Voraussetzungen über den Bescheid bis zur Druchsetzung des Bescheides) oder
Aufträge von anderen Verwaltungseinheiten (Ermittlungen, Gutachten ...), quasi Amtshilfe.

Alle Fälle sind möglichst in Geschäftsprozesse gepresst, so dass du dich nur an Prozessablaufschemata halten musst.

In Gesetzbücher schaut du erst, wenn ein Fall nicht mehr in den Prozessablauf passt, zB. bei Widerspruchsbearbeitung.

Für konkrete Aufgabengebiete informierst du dich am besten aus Stellenanzeigen.
Jede Behörde organisiert ihre Aufgabengebiet nach eigenen Anforderungen.

Aber der beste Tipp wurde schon gegeben: Praktikum in deiner Lieblingsbehörde.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
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