exit011 hat geschrieben:Achso. Wenn ich also gerade in A9 Stufe 7 bin und nach A10 befördert werde, dann bin ich in immernoch in Stufe 7?
Exakt, einziger Unterschied ist, dass dir eine höhere Besoldungsstufe u.U. mehr Erfahrungsstufen ermöglicht.
Ich bin momentan in A7 und werde dieses Jahr 45 und habe in der A7 jetzt bald die letzte Stufe erreicht. Sollte ich dann doch mal nach A8 befördert werden, gibts mit 49 noch eine Stufe oben drauf. Das sind immerhin weitere 70€, die man in der A8 noch oben drauf bekommen kann, wenn man 49 dann wird, bzw. nach dem neuen System die entsprechenden Dienstjahre erreicht hat.
Bei A9 und A10 ist kein Unterschied, dort hat erst A11 wieder eine Erfahrungsstufe mehr als Option.
PS: Die Angaben gelten für Sachsen, alles darüber findest du hier:
http://oeffentlicher-dienst.info/