Hallo,
eine Beamter in BW ist verheiratet und hat 2 Kinder.
Zahlt er für jeden Beihilfeberechtigten, also für sich, seine Frau und jedes Kind die Kostendämpfungspauschale oder nur einmal insgesamt und oder für jeden Erwachsenen und nicht für die Kinder?
Kostendämpfungspauschale BW
Moderator: Moderatoren
Re: Kostendämpfungspauschale BW
Die Kostendämpfungspauschale (KDP) ist nur beim Beihilfeberechtigten fällig.
In deinem Fall sind die Kinder und die Frau nicht beihilfeberechtigt sondern berücksichtigungsfähige Personen.
Es kann immer nur einen Beihilfeberechtigten geben (Beamter, Pensionär, Witwe oder Waise). Dadurch fällt die KDP auch nur einmal an.
Mal konstruiert:
Der Beamte ist das ganze Jahr gesund, jedoch hat er Rechnungen für die Kinder eingereicht.
Dann wird die KDP fällig, denn dem Beamten wird für Beihilfe für seine Kinder gewährt; nicht den Kindern selbst.
Mal konstruiert:
2 verheiratete Beamte = 2 x 1 Beihilfeberechtigter.
In BW würde ich die Frage stellen, ob § 78 Abs. 2 LBG überhaupt die Verordnungsermächtigung für die KDP gegeben hat.
Wenn nein, dann wäre die KDP unrechtmäßig.
Ich glaube genau aus dem Grund wurde die KDP im Land Berlin in das Landesbeamtengesetz geschrieben und nicht in die Beihilfeverordnung.
In deinem Fall sind die Kinder und die Frau nicht beihilfeberechtigt sondern berücksichtigungsfähige Personen.
Es kann immer nur einen Beihilfeberechtigten geben (Beamter, Pensionär, Witwe oder Waise). Dadurch fällt die KDP auch nur einmal an.
Mal konstruiert:
Der Beamte ist das ganze Jahr gesund, jedoch hat er Rechnungen für die Kinder eingereicht.
Dann wird die KDP fällig, denn dem Beamten wird für Beihilfe für seine Kinder gewährt; nicht den Kindern selbst.
Mal konstruiert:
2 verheiratete Beamte = 2 x 1 Beihilfeberechtigter.
In BW würde ich die Frage stellen, ob § 78 Abs. 2 LBG überhaupt die Verordnungsermächtigung für die KDP gegeben hat.
Wenn nein, dann wäre die KDP unrechtmäßig.
Ich glaube genau aus dem Grund wurde die KDP im Land Berlin in das Landesbeamtengesetz geschrieben und nicht in die Beihilfeverordnung.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Kostendämpfungspauschale BW
Super.
Danke.
Wenn diese nicht berechtigt ist: Gibt es hier anhängige Klagen?
Und sollte man Widerspruch gegen diese einlegen?
Danke.
Wenn diese nicht berechtigt ist: Gibt es hier anhängige Klagen?
Und sollte man Widerspruch gegen diese einlegen?