Hallo! Da sich das LBG NRW hierzu nicht explizit äußert, bitte ich euch um eine Beurteilung, bzw. Handlungsempfehlung im folgenden Sachverhalt:
Ein Beamter befindet sich in einem Ausbildungdienstverhältnis in NRW in (vorrangiger) Form eines Präsenzstudiums von Montag bis Freitag. So man sich hierbei nun freitags erkältungsbedingt krankmeldet - ohne Attestierung -, wie ist der Antritt eines geplanten Kurzurlaubs, z.B. nach Paris, während dieses Wochenendes bzgl. der Pflicht zur Gesunderhaltung, bzw. der aus ihr folgenden Pflicht zur Förderung der Genesung disziplinarrechtlich zu beurteilen? Oder ist man dabei zum Daheimbleiben nun rechtlich gezwungen? Eine Pflicht zur Meldung eines geplanten Verlassens des Wohnsitzes im Krankheitsfall usw. besteht hier im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern ja grundsätzlich nicht.
Um Antworten wäre ich sehr dankbar und verbleibe mit besten Grüßen!
Krankmeldung am Freitag - Urlaub am Wochenende
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Re: Krankmeldung am Freitag - Urlaub am Wochenende
Das hängt doch vom wirklichen Erkrankungszustand ab. Wenn ich mich am Morgen des Freitag wirklich so miserabel fühle, dass ich nur würgend und kotzend zum Studienraum hoppeln kann, melde ich mich korrekt krank.
Geht es dann im Laufe des Tages besser, ist der Besuch bei Oma/Tante etc. in Paris plausibel antretbar.
Was passiert denn, wenn der Beamte in Paris einen Unfall hat und das dann rauskommt? Ist es ein Urlaub, macht das allgemein einen richtig miesen Eindruck bei durchschnittlich denkenden Menschen. Freitag krank gemeldet und dann am Wochenende Urlaub in Paris?
Ist es eher eine "Pflichtveranstaltung" ist es eigentlich kein Problem.
Soll bedeuten: Krankmeldung am Freitag, Orlaub am WE und dann am Monatg wieder anwesend melden würde ich nicht.
Geht es dann im Laufe des Tages besser, ist der Besuch bei Oma/Tante etc. in Paris plausibel antretbar.
Was passiert denn, wenn der Beamte in Paris einen Unfall hat und das dann rauskommt? Ist es ein Urlaub, macht das allgemein einen richtig miesen Eindruck bei durchschnittlich denkenden Menschen. Freitag krank gemeldet und dann am Wochenende Urlaub in Paris?
Ist es eher eine "Pflichtveranstaltung" ist es eigentlich kein Problem.
Soll bedeuten: Krankmeldung am Freitag, Orlaub am WE und dann am Monatg wieder anwesend melden würde ich nicht.
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Re: Krankmeldung am Freitag - Urlaub am Wochenende
Aus Sicht von Lojalität dem Dienstherrn gegenüber macht es eher einen schlechten Eindruck ( wenn auch ohne rechtliche Repressalien) wenn dann etwas schief läuft und der Dienstherr davon erfährt,menschlich sicherlich verständlich wenn man einen Termin unbedingt wahrnehmen muss ( möchte),will sagen dann lieber mit Rotznase und dickem Kopf zum Dienst gehen ,dann bin ich aber auf der sicheren Seite.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Krankmeldung am Freitag - Urlaub am Wochenende
würde mich inhaltlich den Vorschreibern anschließen. Macht auf jeden Fall einen schlechten Eindruck. Und wenn du Montag (wieder/immer noch/doch noch) Krank bist hast du evtl. auch ein rechtliches Problem. ich würde mich entweder Freitag hinschleppen oder kurzfristig um einen Tag Urlaub/Zeitausgleich bitten.