Ich möchte meine Arbeitszeit auf einen Stellenanteil von 0,9 reduzieren.
Die Absenkung möchte ich in Form von Freistellungstagen nutzen.
Meine Behörde meint, dass ich dann
1. an den Anwesenheitstagen ein Arbeitspensum von 1,0 habe.
2. die Freistellungstage schon im Voraus festlegen muss.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Art der Teilzeit?
Ich meine, dass der Arbeitsanteil nur 90% betragen dürfte und die Tage - so wie Urlaubstage auch - zwar zu genehmigen sind, gleichwohl aber flexibel genommen werden müssten.
Wer hat Recht?
Teilzeit im Blockmodell
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Re: Teilzeit im Blockmodell
Die Behörde natürlich. Wie willst du denn mit einer Arbeitszeit von 90 Prozent pro Tag Freistellungstage erreichen?leo&fidel hat geschrieben: Meine Behörde meint, dass ich dann
1. an den Anwesenheitstagen ein Arbeitspensum von 1,0 habe.
2. die Freistellungstage schon im Voraus festlegen muss.
Ich meine, dass der Arbeitsanteil nur 90% betragen dürfte und die Tage - so wie Urlaubstage auch - zwar zu genehmigen sind, gleichwohl aber flexibel genommen werden müssten.
Wer hat Recht?
Re: Teilzeit im Blockmodell
... indem ich täglich zur Arbeit komme, und insoweit nicht reduziere, sondern die Tage anspare.
Jemand mit 50% macht doch auch nur 50% der Arbeit UND reduziert gleichzeitig die Arbeitszeit.
Weiß jemand, wie es ist mit der Festlegung der Tage im Voraus?
Jemand mit 50% macht doch auch nur 50% der Arbeit UND reduziert gleichzeitig die Arbeitszeit.
Weiß jemand, wie es ist mit der Festlegung der Tage im Voraus?
Re: Teilzeit im Blockmodell
Ich will doch nicht die Arbeitszeit, sondern die Arbeit reduzieren. Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Also: volle Zeit arbeiten, UM die Tage anzusparen, aber dabei anteilig 90% der Arbeit machen.
Zuletzt geändert von leo&fidel am 20. Nov 2014, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Teilzeit im Blockmodell
Wenn du mit Zustimmung deiner Behörde so ein Modell machst, reduziert sich allerdings wegen der festgelegten freien Tage dein Erholungsurlaubsanspruch.leo&fidel hat geschrieben:... indem ich täglich zur Arbeit komme, und insoweit nicht reduziere, sondern die Tage anspare.
Jemand mit 50% macht doch auch nur 50% der Arbeit UND reduziert gleichzeitig die Arbeitszeit.
Weiß jemand, wie es ist mit der Festlegung der Tage im Voraus?
Deine Behörde wird so ein Modell nur dann mitmachen, wenn sie planerisch die freien Tage vorher berücksichtigen kann.
Re: Teilzeit im Blockmodell
Das mit der Reduzierung des Urlaubs weiß ich, damit habe ich kein Problem. Aber die zusätzlichen Tage vorher festzulegen scheint mir nicht zulässig.
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Re: Teilzeit im Blockmodell
Das was du möchtest ist kein "Blockmodell". Du möchtest 0,9 bei 5 Anwesenheitstagen. Das wird dazu führen, dass du wenn du normal weiterarbeitest Zeit aufbaust. Und die kannst du dann im Rahmen der normalen Regelungen auch in freien Tagen (flexibel beantragt) nehmen.
Musst nur aufpassen, teilweise gibt es eine Höchstzahl an Tagen, die man mit Plus-Zeit freimachen kann. und die dürftest du bei dem Modell recht schnell erreichen. Ausserdem kann der Dienstherr bei entsprechenden Gründen auch nein sagen.
Musst nur aufpassen, teilweise gibt es eine Höchstzahl an Tagen, die man mit Plus-Zeit freimachen kann. und die dürftest du bei dem Modell recht schnell erreichen. Ausserdem kann der Dienstherr bei entsprechenden Gründen auch nein sagen.