Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Moderator: Moderatoren
Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Hallo, ich habe eine Frage zur Anerkennung von Wehrdienstzeiten auf Erfahrungstufen bei der Polizei. Eine entsprechendes Thema das meine Frage beantwortet, konnte ich leider nicht finden. Falls es eins gibt, verweist mich bitte darauf.
Zum Sachverhalt:
Ich war von 2008 bis 2014 Polizist beim Land Berlin (Studium zum gD mit anschließender Übernahme), dort wurde als Erfahrungszeit meine 15-monatige Bundeswehrzeit als freiwillig länger Dienender komplett anerkannt. Damit hatte ich zwischenzeitlich bereits Erfahrungsstufe 2 erreicht. Nun bin ich zum 01.10.2014 per Tauschpartner zur Landespolizei Hamburg gewechselt, womit natürlich eine neue Gehaltseingruppierung einherging. Per Bescheid zu meiner Stufenfestsetzung wurde mir mitgeteilt, dass lediglich meine Dienstzeiten bei der Polizei (nach Beendigung des Studiums) anerkannt werden. Dagegen hab ich dann Widerspruch auf erneute Prüfung mit dem Hinweis auf meine Bundeswehrzeit eingelegt. Dieser ist aktuell noch in Bearbeitung.
Als ich den ersten Bescheid erhalten und den Widerspruch eingelegt hatte, habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie sagte mir mir, dass sie nach nochmaliger Prüfung wohl wieder zu Nichtanerkennung kommen würde, da die Dienstzeiten nicht direkt vor meine Zeit bei der Polizei Hamburg absolviert worden seien. Da sie sich mit dem Thema nicht aber nicht genau auskenne, habe sie den Widerspruch an eine sachkundigere Bearbeiterin weitergeleitet, die sich die Sache nochmal anscheuen solle. Als ich mit der dann telefoniert habe, sagte diese mir, dass ich wahrscheinlich mit einer Ablehnung des Widerspruchs rechnen könne, da ich kein Soldat auf Zeit gewesen sei.
Eine Frage unter Kollegen ergab, dass dort wohl bereits auch Grundwehrdienstzeiten als auch Zivildienstzeiten anerkannt wurden.
Zur Berechnung meines Dienstjubiliäums wurden die Zeiten bei der Bundeswehr voll berücksichtigt.
Das ist ist denke ich der entsprechende Paragraph des Hamburger Besoldungsgesetzes:
§ 28
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer hauptberuflichen gleichwertigen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,
Nun meine Fragen:
Weiß jemand, wie es mit der Anerkennung von Bundeswehrzeiten auf die Erfahrungsstufen bei der Polizei Hamburg generell aussieht?
Falls mein Widerspruch abgewiesen wird, kann ich nochmals Widerspruch einlegen?
Hab ich Chancen, dass ein erneuter Widerspruch, dann mit professionller Unterstützung (Gerwerkschaft, Personalrat), Erfolg hat?
Vielen Dank im Voraus.
Zum Sachverhalt:
Ich war von 2008 bis 2014 Polizist beim Land Berlin (Studium zum gD mit anschließender Übernahme), dort wurde als Erfahrungszeit meine 15-monatige Bundeswehrzeit als freiwillig länger Dienender komplett anerkannt. Damit hatte ich zwischenzeitlich bereits Erfahrungsstufe 2 erreicht. Nun bin ich zum 01.10.2014 per Tauschpartner zur Landespolizei Hamburg gewechselt, womit natürlich eine neue Gehaltseingruppierung einherging. Per Bescheid zu meiner Stufenfestsetzung wurde mir mitgeteilt, dass lediglich meine Dienstzeiten bei der Polizei (nach Beendigung des Studiums) anerkannt werden. Dagegen hab ich dann Widerspruch auf erneute Prüfung mit dem Hinweis auf meine Bundeswehrzeit eingelegt. Dieser ist aktuell noch in Bearbeitung.
Als ich den ersten Bescheid erhalten und den Widerspruch eingelegt hatte, habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen. Sie sagte mir mir, dass sie nach nochmaliger Prüfung wohl wieder zu Nichtanerkennung kommen würde, da die Dienstzeiten nicht direkt vor meine Zeit bei der Polizei Hamburg absolviert worden seien. Da sie sich mit dem Thema nicht aber nicht genau auskenne, habe sie den Widerspruch an eine sachkundigere Bearbeiterin weitergeleitet, die sich die Sache nochmal anscheuen solle. Als ich mit der dann telefoniert habe, sagte diese mir, dass ich wahrscheinlich mit einer Ablehnung des Widerspruchs rechnen könne, da ich kein Soldat auf Zeit gewesen sei.
Eine Frage unter Kollegen ergab, dass dort wohl bereits auch Grundwehrdienstzeiten als auch Zivildienstzeiten anerkannt wurden.
Zur Berechnung meines Dienstjubiliäums wurden die Zeiten bei der Bundeswehr voll berücksichtigt.
Das ist ist denke ich der entsprechende Paragraph des Hamburger Besoldungsgesetzes:
§ 28
Berücksichtigungsfähige Zeiten
(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer hauptberuflichen gleichwertigen Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind,
Nun meine Fragen:
Weiß jemand, wie es mit der Anerkennung von Bundeswehrzeiten auf die Erfahrungsstufen bei der Polizei Hamburg generell aussieht?
Falls mein Widerspruch abgewiesen wird, kann ich nochmals Widerspruch einlegen?
Hab ich Chancen, dass ein erneuter Widerspruch, dann mit professionller Unterstützung (Gerwerkschaft, Personalrat), Erfolg hat?
Vielen Dank im Voraus.
-
- Moderator
- Beiträge: 3964
- Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
- Behörde: Ruheständler und Privatier
- Geschlecht:
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Das die Dienstzeiten bei der Bundeswehr für die Berechnung der Dienstjubiläen berücksichtigt werden, hat mit deinem eigentlichen Anliegen nichts zu tun.BLNHH hat geschrieben: Zur Berechnung meines Dienstjubiliäums wurden die Zeiten bei der Bundeswehr voll berücksichtigt.
Falls mein Widerspruch abgewiesen wird, kann ich nochmals Widerspruch einlegen?
Hab ich Chancen, dass ein erneuter Widerspruch, dann mit professionller Unterstützung (Gerwerkschaft, Personalrat), Erfolg hat?
Sollte dein Widerspruch abgelehnt werden, bleibt dir nur die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nochmals kannst du nicht Widerspruch einlegen.
Wenn dich doch an die Polizeigewerkschaft oder am besten an einen Fachanwalt für Beamten- und Verwaltungsrecht. Der wird dich beraten und, falls Aussicht besteht, vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Hallo,
schau Dir doch auch mal § 28 Abs. 1 Nr. 2 HamBesG an:
"(...)
2. Zeiten, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wegen wehrdienst- oder zivildienstbedingter Verzögerung des Beginns eines Dienstverhältnisses auszugleichen sind,
(...)"
Und dazu dann noch:
§ 12 Abs. 2,3 i.V.m. § 16 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Demnach ist eine Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben. Du solltest die Sachbearbeiterin vor Erlass des Widerspruches darauf hinweisen, um einen Gang vor das Verwaltungsgericht zu vermeiden. Kostet nur Geld und Zeit und verursacht Ärger.
Beste Grüße
schau Dir doch auch mal § 28 Abs. 1 Nr. 2 HamBesG an:
"(...)
2. Zeiten, die nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz wegen wehrdienst- oder zivildienstbedingter Verzögerung des Beginns eines Dienstverhältnisses auszugleichen sind,
(...)"
Und dazu dann noch:
§ 12 Abs. 2,3 i.V.m. § 16 Abs. 2 Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Demnach ist eine Anerkennung gesetzlich vorgeschrieben. Du solltest die Sachbearbeiterin vor Erlass des Widerspruches darauf hinweisen, um einen Gang vor das Verwaltungsgericht zu vermeiden. Kostet nur Geld und Zeit und verursacht Ärger.
Beste Grüße
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Vielen Dank, Termini! Ich denke das trifft den Nagel auf den Kopf. Hab ich irgendwie komplett überlesen, mea culpa.
Und die Begründung, dass der Wehrdienst nicht direkt vor der Einstellung in Hamburg absolviert wurde ist doch Quatsch, oder? Da ich mich ja direkt als "Beamter" (so wie es wörtlich im Gesetz steht) in Berlin beworben habe und eingestellt wurde. Da kann also keine Grenze gezogen werden zwischen den beiden Beamtenb´verhältnissen in Berlin und Hamburg?!
Und die Begründung, dass der Wehrdienst nicht direkt vor der Einstellung in Hamburg absolviert wurde ist doch Quatsch, oder? Da ich mich ja direkt als "Beamter" (so wie es wörtlich im Gesetz steht) in Berlin beworben habe und eingestellt wurde. Da kann also keine Grenze gezogen werden zwischen den beiden Beamtenb´verhältnissen in Berlin und Hamburg?!
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Nachtrag:
Beim Telefonat am heutigen Tage wurde mir von der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht einschlägig sei, sondern Verwaltungsvorschriften zum Hamburger Besoldungsgesetz. Es müsse jedoch noch weiter geprüft werden, da sie solch einen Sachverhalt auch zum ersten Mal bearbeite....
Erstmal dürfte die Aussage dass ein Bundesgesetz nicht "einschlägig" ist ja schon mal falsch sein. Dann stellt sich die Frage was in den Verwaltungsvorschriften steht und ob die Regelungen im Einklang mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz stehen.
Damit werde ich mir wohl professionelle Unterstützung nehmen müssen.
Beim Telefonat am heutigen Tage wurde mir von der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass das Arbeitsplatzschutzgesetz nicht einschlägig sei, sondern Verwaltungsvorschriften zum Hamburger Besoldungsgesetz. Es müsse jedoch noch weiter geprüft werden, da sie solch einen Sachverhalt auch zum ersten Mal bearbeite....
Erstmal dürfte die Aussage dass ein Bundesgesetz nicht "einschlägig" ist ja schon mal falsch sein. Dann stellt sich die Frage was in den Verwaltungsvorschriften steht und ob die Regelungen im Einklang mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz stehen.
Damit werde ich mir wohl professionelle Unterstützung nehmen müssen.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Haha, die sind ja lustig. Seit wann kann eine Verwaltungsvorschrift die Anwendbarkeit eines Gesetzes verhindern?
Eine Gesetz und erst recht ein Bundesgesetz ist höherrangiges Recht. Entweder die haben wirklich gar keine Ahnung vom Verwaltungsrecht oder sie wollen Dich verschaukeln!
Wie bist Du denn in den Landesdienst Hamburg gekommen? Durch Versetzung oder hast Du das alte Beamtenverhältnis durch Entlassung beendet und wurdest dann ganz neu in ein anderes Beamtenverhältnis berufen? Diese Unterscheidung kann von Bedeutung sein.
Außerdem wäre zu prüfen, inwieweit Deine bisherige Erfahrungsstufe aus Berlin, bei der ja der Wehrdienst ordnungsgemäß berücksichtigt wurde (?), durch die Hamburger Besoldungsstelle bereits übernommen wurde. Eine doppelte Anerkennung kann natürlich nicht erfolgen.
Eine Gesetz und erst recht ein Bundesgesetz ist höherrangiges Recht. Entweder die haben wirklich gar keine Ahnung vom Verwaltungsrecht oder sie wollen Dich verschaukeln!
Wie bist Du denn in den Landesdienst Hamburg gekommen? Durch Versetzung oder hast Du das alte Beamtenverhältnis durch Entlassung beendet und wurdest dann ganz neu in ein anderes Beamtenverhältnis berufen? Diese Unterscheidung kann von Bedeutung sein.
Außerdem wäre zu prüfen, inwieweit Deine bisherige Erfahrungsstufe aus Berlin, bei der ja der Wehrdienst ordnungsgemäß berücksichtigt wurde (?), durch die Hamburger Besoldungsstelle bereits übernommen wurde. Eine doppelte Anerkennung kann natürlich nicht erfolgen.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
@Termini:
Ich bin per Tauschpartner nach Hamburg gewechselt. Die Urkunde über meine Einstellung mit dem genauen Wortlaut hab ich leider gerade nicht hier, eine Entlassungsurkunde in Berlin habe ich jedenfalls nicht bekommen. Es dürfte aber eine Versetzung gem. § 15 Beamtenstatusgesetz vorliegen, meiner Einschätzung nach ist hier Absatz für mich besonders interessant:
"(...)
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
(...)"
Die Krux nach dem Verständnis der Personalstelle dürfte ja nun sein, dass ich nach meiner Bundeswehrzeit nicht direkt in Hamburg eingestellt wurde und man sich nun an der Bedingung der Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Bundeswehrzeit gem. § 12 (3) Arbeitsplatzschutzgesetz stört.
"(...)
(3) Bewirbt sich ein Soldat oder entlassener Soldat bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung um Einstellung als Beamter und wird er in den Vorbereitungsdienst eingestellt, so gelten Absatz 2 und § 9 Abs. 8 S
(...)"
Was genau in den Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsgesetz steht, kann ich nicht sagen, und ein erstes ein Einlesen hinterließ nur Fragezeichen in meinem Kopf aufgrund des "Verwaltungsdeutschs".
Für mich bleibt jetzt erstmal festzustellen, dass in § 12 (3) Arbeitsplatzschutzgesetz von einer Einstellung als Beamter allgemein (und nicht in dem Bundesland wo man dann faktisch irgendwann mal arbeitet) die Rede ist, was durch meine Einstellung in Berlin also erfüllt sein dürfte; und weiterhin, dass mein Beamtenverhältnis gem. § 15 Beamtenstatusgesetz nach meinem Bundeslandwechsel fortgesetzt wird. Demnach hätte ich nach meiner Einschätzung weiterhin einen Anspruch. Ich würde es auch als eine Art Ungleichbehandlung empfinden, wenn mir aus der Tatsache, dass ich das Bundesland gewechselt habe ein Nachteil zu einem Beamten der unter den gleichen Bedingungen von Anfang an in Hamburg eingestellt wurde, erwachsen sollte.
Zu deiner Frage:
Was genau meinst du mit doppelt berücksichtigt? Ja, in Berlin wurden die gesamten 15 Monate auf meine Erfahrungszeitzeit angerechnet. In Hamburg wurde meine Bundeswehrzeit bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt, weswegen ich den Widerspruch eingelegt habe, da ich nun 15 Monate weniger Erfahrungszeit habe.
Ich bin per Tauschpartner nach Hamburg gewechselt. Die Urkunde über meine Einstellung mit dem genauen Wortlaut hab ich leider gerade nicht hier, eine Entlassungsurkunde in Berlin habe ich jedenfalls nicht bekommen. Es dürfte aber eine Versetzung gem. § 15 Beamtenstatusgesetz vorliegen, meiner Einschätzung nach ist hier Absatz für mich besonders interessant:
"(...)
(3) Die Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Beamtenverhältnis wird mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt.
(...)"
Die Krux nach dem Verständnis der Personalstelle dürfte ja nun sein, dass ich nach meiner Bundeswehrzeit nicht direkt in Hamburg eingestellt wurde und man sich nun an der Bedingung der Einstellung innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Bundeswehrzeit gem. § 12 (3) Arbeitsplatzschutzgesetz stört.
"(...)
(3) Bewirbt sich ein Soldat oder entlassener Soldat bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung um Einstellung als Beamter und wird er in den Vorbereitungsdienst eingestellt, so gelten Absatz 2 und § 9 Abs. 8 S
(...)"
Was genau in den Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsgesetz steht, kann ich nicht sagen, und ein erstes ein Einlesen hinterließ nur Fragezeichen in meinem Kopf aufgrund des "Verwaltungsdeutschs".
Für mich bleibt jetzt erstmal festzustellen, dass in § 12 (3) Arbeitsplatzschutzgesetz von einer Einstellung als Beamter allgemein (und nicht in dem Bundesland wo man dann faktisch irgendwann mal arbeitet) die Rede ist, was durch meine Einstellung in Berlin also erfüllt sein dürfte; und weiterhin, dass mein Beamtenverhältnis gem. § 15 Beamtenstatusgesetz nach meinem Bundeslandwechsel fortgesetzt wird. Demnach hätte ich nach meiner Einschätzung weiterhin einen Anspruch. Ich würde es auch als eine Art Ungleichbehandlung empfinden, wenn mir aus der Tatsache, dass ich das Bundesland gewechselt habe ein Nachteil zu einem Beamten der unter den gleichen Bedingungen von Anfang an in Hamburg eingestellt wurde, erwachsen sollte.
Zu deiner Frage:
Was genau meinst du mit doppelt berücksichtigt? Ja, in Berlin wurden die gesamten 15 Monate auf meine Erfahrungszeitzeit angerechnet. In Hamburg wurde meine Bundeswehrzeit bis jetzt überhaupt nicht berücksichtigt, weswegen ich den Widerspruch eingelegt habe, da ich nun 15 Monate weniger Erfahrungszeit habe.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Ok, das klingt allerdings nach einer Versetzung.
In welche Stufe bist Du denn in Hamburg eingruppiert worden?
Der Hinweis auf die Sechsmonatsfrist dürfte nicht zu Ende gedacht sein, denn Du bist in Hamburg nicht neu eingestellt worden, sondern dorthin versetzt worden. Das ist ein großer Unterschied, denn wie Du selbst zitiert hast, wird das alte Beamtenverhältnis fortgesetzt. Insofern kann es nur darauf ankommen, ob Du in Berlin innerhalb dieser Frist warst.
In welche Stufe bist Du denn in Hamburg eingruppiert worden?
Der Hinweis auf die Sechsmonatsfrist dürfte nicht zu Ende gedacht sein, denn Du bist in Hamburg nicht neu eingestellt worden, sondern dorthin versetzt worden. Das ist ein großer Unterschied, denn wie Du selbst zitiert hast, wird das alte Beamtenverhältnis fortgesetzt. Insofern kann es nur darauf ankommen, ob Du in Berlin innerhalb dieser Frist warst.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Genau so sehe ich das ja auch, ich hab nur versucht zu überlegen, was die Personalstelle zu einem gegenteiligen Ergebnis führen könnte.
Ich bin mal gespannt was in dem zu erwartenden Ablehnungsbescheid als Begründung stehen wird, ich werde aus den Verwaltungsvorschriften, die ich gefunden habe, nicht schlau.
https://www.google.de/search?q=besoldun ... 8wfOvYHACQ
Ich bin noch Beamter auf Probe und demnach in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert worden. Meine Bundeswehzeit ging nahtlos in die Zeit bei der Polizei Berlin über, da sollte es keine Probleme geben.
Achso, danke für dein Interesse und deine Hilfe!
Ich bin mal gespannt was in dem zu erwartenden Ablehnungsbescheid als Begründung stehen wird, ich werde aus den Verwaltungsvorschriften, die ich gefunden habe, nicht schlau.
https://www.google.de/search?q=besoldun ... 8wfOvYHACQ
Ich bin noch Beamter auf Probe und demnach in Erfahrungsstufe 1 eingruppiert worden. Meine Bundeswehzeit ging nahtlos in die Zeit bei der Polizei Berlin über, da sollte es keine Probleme geben.
Achso, danke für dein Interesse und deine Hilfe!
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
Als Abschluss des Themas:
Meinem Widerspruch wurde (unter Inanspruchnahme eines RA) abgeholfen. Die Bundeswehrzeit komplett anerkannt.
Danke nochmals für die Hilfe.
Meinem Widerspruch wurde (unter Inanspruchnahme eines RA) abgeholfen. Die Bundeswehrzeit komplett anerkannt.
Danke nochmals für die Hilfe.
Re: Erfahrungsstufen Anerkennung Wehrdienst
*** OK, danke und Ende ***
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html