folgender Sachverhalt: am 01.11.2010 bin aus der Erfahrungstufe Ü6 in die Stufe 6 gekommen. Nächster planmäßiger Stufenaufstieg also am 01.11.2014. Nun bin ich am 01.07.2013 von A8 nach A9vz befördert worden. Meine Abrechnung für November 2014 zeigt nach wie vor Stufe 6. Meine zuständige Abrechnungsstelle (PNU) erklärt mir auf Nachfrage, dass ich erst am 01.07.2017 in die nächste Stufe komme, vier Jahre nach der Beförderung. Bin ich jetzt komplett verblödet? Meiner Meinung nach müssten die Erfahrungsstufen unabhängig von der Beförderung weiterlaufen. War ja von A6 nach A7 nach A8 auch so. Weder der örtliche Betriebsrat noch meine Personalstelle können eine klare Aussage treffen und rätseln rum. In meinem Begleitschreiben zur Ernennung steht ganz klar drin: Ihr Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehalts gem. $27 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz ändert sich durch diese Beförderung nicht. Nur wo finde ich jetzt die Aussage, ob die vier Jahre Wartezeit bis zur nächsten Stufe bei Beförderung wieder von vorne anfangen?
Ich danke Euch für Eure Hilfe
