Anspruch auf Stellungnahme zur Erprobungszeit?

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zora221
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Anspruch auf Stellungnahme zur Erprobungszeit?

Beitrag von zora221 »

Guten Tag,
ich bin seit dem 01.04.2014 auf einer A 10 Stelle. Meine Erprobungszeit beträgt nach § 10 LVO sechs Monate. Meine Vorgesetzte hat gesagt, dass sie meine Beurteilung aufgrund meines Urlaubes einen Monat nach hinten verschieben wollte (ich hatte 6 Wochen Urlaub). Nunmehr nähern wir uns Ende Oktober und es ist noch immer nichts passiert. Meine Frage ist, habe ich irgendwie ein Recht auf eine Stellungnahme meiner Vorgesetzten zu meiner Erprobungszeit? Ich hatte mich extra auf die Stelle beworben, damit ich A 10 bekomme, aber es passiert einfach nichts. Bis wann muss sie eine Auskunft zu meiner Erprobungszeit geben? Gibt es da Fristen oder kann sie das noch über Monate schieben?
Danke schon mal für die Antworten.
Gruß, zora221 aus NRW
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
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Re: Anspruch auf Stellungnahme zur Erprobungszeit?

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Erprobungszeit tatsächlich nach § 10 LVO oder nicht doch nach § 11 LVO (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det303032)?

Wenn es die nach § 11 ist besteht weder ein Anspruch auf eine Beurteilung (höchstens auf eine Stellungnahme ob die Eignung festgestellt worden ist) noch kann die Erprobungszeit verlängert werden (mit Ausnahme es kommt einer der Tatbestände aus § 9 Abs. 6 und / oder Abs. 7 in Betracht). Eine Verlängerung der Probezeit ist nämlich schlicht nicht vorgesehen.
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