Laufbahn g.D. zum 2. Mal anfangen möglich?

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Planer
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Laufbahn g.D. zum 2. Mal anfangen möglich?

Beitrag von Planer »

Weiß jemand, wie es aussieht, wenn man eine Beamtenlaufbahn im g.D. nach wenigen Wochen abbricht, sein bisheriges Studium (also das, was man davor gemacht hat) nahtlos fortsetzt und sich später evtl. noch mal für eine Laufbahn im g.D. bewerben will (dann notgedrungen wohl bei einem anderen Dienstherren)? Also, was ich mich v.a. frage ist folgendes:
Müsste/sollte man in der Bewerbung für die zweite Beamtenlaufbahn angeben, dass man schonmal kurze Zeit Beamter auf Widerruf war? Was passiert, wenn man es nicht angibt? Finden die das eh heraus und wenn ja, bekomme ich dann Probleme? Und wenn ich es doch angebe, welche Chancen habe ich dann überhaupt nochmal in sowas reinzukommen (z.B. bei Kommunen, als Rechtspfleger oder beim Finanzamt)? Die jetzige Laufbahn ist bei einer Bundesbehörde und wird in der Form so nicht nochmal woanders angeboten, soll heißen: hätte mit der späteren Laufbahn inhaltlich wenig, bis nichts zu tun. Man müsste also zumindest nicht mit einer guten Begründung kommen, warum man nochmal die Chance auf das gleiche Duale Studium haben möchte...

Hintergrund ist, dass ich merke, mein bisheriges Universitätsstudium eig. doch zu Ende bringen zu wollen, da ich nur noch ein Jahr für den Bachelor brauche und bisher sehr gute Leistungen erziehlt habe und auch gute Praktika vorweisen kann. Will das quasi nicht einfach wegwerfen, da ich das sehr ernst genommen habe und viel investiert habe. Die Beamtenlaufbahn war eigentlich meine Exitstrategie, da ich mir wegen schlechter oder zumindest vermeintlich schlechter Berufsaussichten (das ist ein Thema für sich) in meinem bisherigen Studienfach selbst die Hölle heiß gemacht habe (mache mir selbst extremen Leistungsdruck, weil ich das Gefühl habe gegen die schlechten Chancen ankämpfen zu müssen, Angst vor Arbeitslosigkeit, etc.). Das soll aber nicht heißen, dass ich die Laufbahn nur wegen der Rahmenbedingungen gewählt habe. Habe auch darauf geachtet, dass es mich inhaltlich interessiert.

Mittlerweile denke ich halt, dass ich den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht habe und möchte ausloten, ob ich vllt. doch noch erstmal den ersten vor dem nur vielleicht nötigen zweiten machen kann, bzw. ob der zweite Schritt auch noch später möglich ist. Sorry, etwas kompliziert das ganze. :oops:

Erster Schritt wäre Uni-Studium fertig machen und auf Jobsuche gehen. Nach einem oder zwei Jahren würde ich dann schauen, wie weit ich damit gekommen bin, sprich: Habe ich eine Stelle bekommen, bietet diese Perspektiven, wie ist die Bezahlung, fühle ich mich wohl mit der Situation, usw. Falls ich unzufrieden bin, weil z.B. prekär beschäftigt, würde ich dann wahrscheinlich versuchen erneut in eine Laufbahn des gehobenen Dienstes zu kommen.

Was theoretisch auch möglich ist: Laufbahn in drei Jahren fertig machen und dann irgendwann nochmal mein altes Studium fertig machen, aber dann bin ich auch nicht mehr der Jüngste und man bindet sich ja für 5 Jahren an den ö.D. oder muss die Anwärterbezüge zurückzahlen. Außerdem ist es fraglich, ob man mit so einem Bruch im Lebenslauf, mit dem entsprechenden Alter und mit einer so langen Studienunterbrechung überhaupt noch Chancen in den Arbeitsbereichen des Uni-Studiums hat. Daher halte ich diese Reihenfolge eigentlich für schlecht. Deshalb ärgere ich mich auch gerade so über mich, dass ich mir die Laufbahn nicht einfach für später offengehalten habe. :x :oops: Wie meinte jemand schlaues zu mir: "Du lebst zu sehr in der Zukunft."

Ich würde mich über jegliche Meinungen und Anregungen freuen, da sie mir vielleicht bei meiner Entscheidung helfen können. Seid mir bitte nicht böse, falls ich den zweiten Teil der Frage nochmal in ein Nicht-Beamten-Forum stelle, um auch Meinungen von der anderen Seite zu hören.
Anwaerter
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Re: Laufbahn g.D. zum 2. Mal anfangen möglich?

Beitrag von Anwaerter »

Ob die in der speziellen Behörde dich bei einem Einstellungsgespräch wiedererkennen würden, und dich dann nicht einstellen wenn du nicht angibst dass du schon mal bei denen angefangen hast kann ich dir nicht sagen. Auch nicht wie diese spezielle Behörde auf Bewerber reagiert, die das selbe schon mal versucht haben, und nun wieder.

(Ich vermute beide Fälle, ob du es sagst werden nicht hinderlich sein. Es kommt darauf an, was du für Zeugnisse hast, und wie du bei dem Vorabtest (falls es beim Bund so was auch gibt) abgeschnitten hast.
Im gD sieben die dich schon durch die Zwischenprüfung, oder Qualifikationsprüfung während deiner Zeit als Beamter auf Widerruf heraus falls du es nicht schaffst.


Ich kann nur Beispiele aus Bayern nennen.
Ich habe mich sogar während meiner Zeit als Anwärter im mD (Finanzamt) noch mal für die LPA Prüfungen im mD und gD angemeldet.
Ich bekam eine Einladung zu den Prüfungen, habe diese mit geschrieben, meine Zeugnisse eingereicht, und bekam dann Einladungen zu Vorstellungsgesprächen in verschiedenen Behörden.


Ich weiß auch von vielen die ich im Lehrgang in Ansbach kennengelernt habe, dass diese die Prüfung für den gD noch mal mitgemacht haben, weil sie mitbekamen dass die nächste Zeit immer mehr eingestellt werden und sie ihrerzeit nur im mD am Finanzamt zum Zuge kamen. Die meisten sind jetzt im gD (allerdings auch Finanzamt)

Von da her, kann ich sagen, dass es absolut kein Problem ist sich mehrmals zu bewerben und auch zum Zuge zu kommen.
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
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