Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
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Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Hallo,
ich habe zum 01.10. meine Dienststelle gewechselt (Dienstherr, von Kommune A nach Kommune B im Land NRW), auch wenn man jetzt sagen kann das muss man vorher wissen...
Ich bin sehr unzufrieden und unglücklich darüber und möchte zurück zu meinem alten Dienstherren. Ist das in einer bestimmten First möglich?
Es wäre nett wenn Ihr einen Rat hättet, bin sehr verzweifelt und weis nicht was ich machen soll. Bei der Versetzung habe ich keine neue Urkunde bekommen, da das Dienstverhältnis weitergeführt wurde.
Danke für Eure Hilfe!
ich habe zum 01.10. meine Dienststelle gewechselt (Dienstherr, von Kommune A nach Kommune B im Land NRW), auch wenn man jetzt sagen kann das muss man vorher wissen...
Ich bin sehr unzufrieden und unglücklich darüber und möchte zurück zu meinem alten Dienstherren. Ist das in einer bestimmten First möglich?
Es wäre nett wenn Ihr einen Rat hättet, bin sehr verzweifelt und weis nicht was ich machen soll. Bei der Versetzung habe ich keine neue Urkunde bekommen, da das Dienstverhältnis weitergeführt wurde.
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Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Das es sich um einen freiwilligen Wechsel handelte, ist es natürlich blödsinnig gegen die Versetzung Widerspruch einzulegen. Es wäre sinnvoll, hier jetzt sofort das Gespräch zu suchen und der bisherigen Kommune und der jetzigen neuen Kommune zu sagen, das ein Problem vorliegt. Eine andere Möglichkeit gibt es doch nicht.
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Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Moment mal bitte !!! Natürlich kann man auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Allerdings sollte vorher das Gespräch gesucht werden, um die Situation zu klären. Sollte dann aus formalen Gründen ein Widerspruch erforderlich sein, ist das etwas anderes.dibedupp hat geschrieben:Man kann gegenjeden Bescheid Widerspruch einlegen. Bei der T haben Leute gegen ihren selbst beantragten Vorruhestand Widerspruch eingelegt und Recht bekommen. Nenn also nichtetwas für Blödsinn, was rechtlich möglich ist.
Die Telekom ist bei den Vorruhestandsfällen eher kein gutes Beispiel. Wir können das gerne im Telekomteil besprechen. Es gibt Leute, die aus persönlichen Gründen plötzlich gar nicht mehr in Vorruhestand wollen. Scheidung, Familienplanung, Unterstützung von erwachsenen Kindern....
Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Wenn ich eine Versetzung beantragte und antragsgemäß versetzt werde, ist das ja wohl erstmal kein belastender Verwaltungsakt. Das nur nebenbei. Und sollte ein Rechtsbehelf möglich sein, ist vermutlich die Frist abgelaufen. Also Rede mit deinem Vorgesetzten und/oder stelle einen neuen Versetzungsantrag.
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
I.d.R. sind die entsprechenden Bescheide ohne Rechtsmittelbelehrung erstellt, weil ja antragsgemäß entschieden worden ist. Ergo hat die Person etwas Zeit. Die Frage wäre aber mit welcher absonderlichen Begründung man den Widerspruch erhebt.afo1 hat geschrieben:Wenn ich eine Versetzung beantragte und antragsgemäß versetzt werde, ist das ja wohl erstmal kein belastender Verwaltungsakt. Das nur nebenbei. Und sollte ein Rechtsbehelf möglich sein, ist vermutlich die Frist abgelaufen. Also Rede mit deinem Vorgesetzten und/oder stelle einen neuen Versetzungsantrag.
Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Falscher Gedankengang. Klage ist nur zulässig bei einem belastenden VA. Wiederspruch ist das zuvor durchzuführende Vorverfahren. Also: kein belastender VA -> kein Widerspruch -> keine Klage (zulässig).
Allerdings habe ich den Eindruck, dass Fuchs kein Interesse an diesem Thema mehr hat...
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Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Stimmt. Hier werden immer wieder irgendwelche Behauptungen von offenkundig nicht juristisch geschulten Leuten aufgestellt.dibedupp hat geschrieben:Eine Versetzung ist ein belastender Verwaltungsakt, auch wenn ich die Versetzung selber beantragt habe.afo1 hat geschrieben:Falscher Gedankengang. Klage ist nur zulässig bei einem belastenden VA. Wiederspruch ist das zuvor durchzuführende Vorverfahren. Also: kein belastender VA -> kein Widerspruch -> keine Klage (zulässig).
Allerdings habe ich den Eindruck, dass Fuchs kein Interesse an diesem Thema mehr hat...
Oder meinst du, das "belastend" bedeutet "zum Nachteil des Beamten"?![]()
![]()
Leider.
Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
Wird einem Versetzungsersuchen wie beantragt entsprochen, handelt es sich selbstredend um einen begünstigenden Verwaltungsakt. Dass der Adressat des VA seine Meinung (im Nachhinein) ändert, begründet keine anderslautende Bewertung.
Ein belastender VA greift immer in die Rechte des Adressaten ein, bzw. versagt (zumindest teilweise) die beantragte Leistung. Dies liegt hier erkennbar nicht vor.
Wer das anders sieht, dem empfehle ich dringend eines der unzähligen Anfängerlehrbücher zum Verwaltungsrecht zu lesen
Dem TE muss daher leider bestätigt werden, dass eine Anfechtungsklage bzw. schon der Anfechtungswiderspruch mangels belastenden VA als unzulässig zurückgewiesen werden müsste.
Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit eines erneuten Versetzungsantrages - bzw. die Hoffnung auf "wohlwollendes Verhalten" der beteiligten Behörden.
Ein belastender VA greift immer in die Rechte des Adressaten ein, bzw. versagt (zumindest teilweise) die beantragte Leistung. Dies liegt hier erkennbar nicht vor.
Wer das anders sieht, dem empfehle ich dringend eines der unzähligen Anfängerlehrbücher zum Verwaltungsrecht zu lesen

Dem TE muss daher leider bestätigt werden, dass eine Anfechtungsklage bzw. schon der Anfechtungswiderspruch mangels belastenden VA als unzulässig zurückgewiesen werden müsste.
Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit eines erneuten Versetzungsantrages - bzw. die Hoffnung auf "wohlwollendes Verhalten" der beteiligten Behörden.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
Re: Hilferuf! Dienststellenwechsel rückgängig machen?
@ dibedupp & Torquemada
Ihr müsst's ja wissen. Wollt ihr nicht schon mal dem TE einen Widerspruch bzw. eine Klageschrift entwerfen?
(Man verzeihe mir meinen Tippfehler bei Wiederspruch. Der ist sicher dem "offenkundig nicht juristisch geschulten" Geist zuzuschreiben)
Ihr müsst's ja wissen. Wollt ihr nicht schon mal dem TE einen Widerspruch bzw. eine Klageschrift entwerfen?

(Man verzeihe mir meinen Tippfehler bei Wiederspruch. Der ist sicher dem "offenkundig nicht juristisch geschulten" Geist zuzuschreiben)

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