Hallo,
kleine Frage: Kann der Dienstherr für einen Beamten (Bayern) ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen ?
Falls ja auf welcher Rechtsgrundlage ?
Grüße
naabtalbreaker
Attestpflicht
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Re: Attestpflicht
Ja. Kann er. Allerdings nur mit schriftlicher Ankündigung für die Zukunft UND mit Beteiligung der Personalvertretung.
Das ist die Situation im Beamtenrecht des Bundes.
Das ist die Situation im Beamtenrecht des Bundes.
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Re: Attestpflicht
Es ging um das bay. Beamtenrecht und nicht das des Bundes.Torquemada hat geschrieben:Ja. Kann er. Allerdings nur mit schriftlicher Ankündigung für die Zukunft UND mit Beteiligung der Personalvertretung.
Das ist die Situation im Beamtenrecht des Bundes.
