Zweifel Dienstherrenwechsel
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Zweifel Dienstherrenwechsel
Hallo!
Wir sind momentan in der Familienplanung und habe überraschend eine Zusage bei einer Kommune bekommen. Was ist wenn ich vor dem bzw. kurz nach dem Dienstherrenwechsel schon schwanger wäre, kann die Zusage der Kommune noch widerrufen werden?
Danke für die Antworten!
Mfg
Wir sind momentan in der Familienplanung und habe überraschend eine Zusage bei einer Kommune bekommen. Was ist wenn ich vor dem bzw. kurz nach dem Dienstherrenwechsel schon schwanger wäre, kann die Zusage der Kommune noch widerrufen werden?
Danke für die Antworten!
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Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Warum denn? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das wäre doch eine eindeutige Diskriminierung einer Schwangeren.
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Ich habe einfach Angst das ich die Stelle wieder verliere. Keine Ahnung welche Möglichkeiten es für die Kommune geben würde, deshalb wollte ich hier einige Meinungen und Erfahrungen hören.
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Deine Angst kann ich nachvollziehen. Ich gehe mal davon aus das du zur Beamtin auf Widerruf ernannt wirst?
Oder wie der Thread schon sagt das du den Dienstherren wechselst, welches Beamtenverhältnis liegt dann bei
dir zugrunde? Wenn du schon auf Lebenszeit verbeamtet bist hast du sowieso nichts zu befürchten.
Einen bitterern Beigeschmack hat das ganze u.U. für deine Vorgesetzten. Allerdings wüsste ich nicht auf
welcher Grundlage man dich wieder entlassen sollte/könnte.
Wie Torquemada schon angemerkt hat, wäre das eine eindeutige Diskriminierung. Und sowas würde m.E. vor
keinem Verwaltungsgericht bestand haben.
Oder wie der Thread schon sagt das du den Dienstherren wechselst, welches Beamtenverhältnis liegt dann bei
dir zugrunde? Wenn du schon auf Lebenszeit verbeamtet bist hast du sowieso nichts zu befürchten.
Einen bitterern Beigeschmack hat das ganze u.U. für deine Vorgesetzten. Allerdings wüsste ich nicht auf
welcher Grundlage man dich wieder entlassen sollte/könnte.
Wie Torquemada schon angemerkt hat, wäre das eine eindeutige Diskriminierung. Und sowas würde m.E. vor
keinem Verwaltungsgericht bestand haben.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Es kann, gerade in so einem Fall, nicht sein, dass eine Schwangere derart diskriminiert wiürde.herr b hat geschrieben: Einen bitterern Beigeschmack hat das ganze u.U. für deine Vorgesetzten. Allerdings wüsste ich nicht auf
welcher Grundlage man dich wieder entlassen sollte/könnte.
Wie Torquemada schon angemerkt hat, wäre das eine eindeutige Diskriminierung. Und sowas würde m.E. vor
keinem Verwaltungsgericht bestand haben.
Zudem: Gerade heute ist doch gar nicht klar, wie es nach dem Mutterschutz weitergeht. Viele arbeiten dann oder innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Stunden.
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Ich danke für die Antworten! Hat mir sehr weitergeholfen!
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Habe jetzt doch nochmal eine Nachfrage. Ab wann kann man sich sicher sein dass man die Stelle wirklich behält? Ab Erhalt des Einstellungsschreiben oder ab Erhalt Urkunde?
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Bist du derzeit auf Lebenszeit verbeamtet und wirst dann wieder Beamte auf Probe?
Ich bin mir nicht sicher, aber könnte dann nicht die Gerfahr bestehen, dass bei der Geburt etwas schief läuft und du dann aus gesundheitlichen Gründen die Probezeit nicht bestehst? Es geht ja meistens alles gut, aber das würde ich sicherheitshalber erst mal abklären.
Ich bin mir nicht sicher, aber könnte dann nicht die Gerfahr bestehen, dass bei der Geburt etwas schief läuft und du dann aus gesundheitlichen Gründen die Probezeit nicht bestehst? Es geht ja meistens alles gut, aber das würde ich sicherheitshalber erst mal abklären.
Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Ich bin auf Lebenszeit und werde auch auf Lebenszeit übernommen.
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Re: Zweifel Dienstherrenwechsel
Nach Erhalt des Einstellungsschreibens gibt es nur in schwerwiegenden Fällen eine Möglichkeit, diese Zusage zurückzunehmen.Schwabele hat geschrieben:Habe jetzt doch nochmal eine Nachfrage. Ab wann kann man sich sicher sein dass man die Stelle wirklich behält? Ab Erhalt des Einstellungsschreiben oder ab Erhalt Urkunde?
Schwangerschaft dürfte niemals dazugehören. Denke bitte daran, dass im Arbeitsrecht (das ich hier mal in Analogie setze) im Bewerbungsgespräch auf illegale Fragen gelogen werden darf.
Auf den Verwaltungsgerichtsprozess plus Europäischer Gerichtshof samt Schadenersatz für mehrere Jahre bin ich jetzt schon gespannt.