ich habe zum 01.09.14 eine Ausbildung zum Steueranwärter in Berlin begonnen. Davor war ich 12 Jahre bei der Bundeswehr tätig und hatte zuletzt die Besoldungsgruppe A7Z mit der Erfahrungsstufe 5.
Nun soll es so sein(Hofpausentalk), dass weder die BG noch die ES nach der Ausbildung übernommen werden. Ist das so korrekt, beziehungsweise hat hier jemand schon Erfahrungen?
Welches Gesetz ist dafür die genaue Grundlage?
Außerdem erfuhr ich auf dem Schulhof

Hoffe auf jemanden mit gleicher Vorgeschichte und Rat.
Gruß