Hallo zusammen,
Ich befinde mich gerade in der Anwartschaft die ich hoffentlich nächstes Jahr im Juni in ein Beamtenverhältnis auf Probe umwandeln kann. Nur leider kommt hierzu das ich mich von meiner Frau getrennt habe und Unterhalt für 2 Kinder bezahlen muss, dazu nicht unerheblich viele schulden gemacht habe unter anderen damit meine Frau selbstständig sein konnte, ging beidesmal schief, nun möchte meine Frau aber nur das zurückzahlen was ihr von gerichtswegen auferlegt wird. Das kann zum einen dauern und ist zum anderen vielleicht auch weit entfernt von einer 50 50 Teilung die ursprünglich ausgemacht wurde. Hat jemand Erfahrungen mit Privatinsolvenz in dem Bereich? Direkt zur Personal Stelle im RP möchte ich nicht unbedingt den schlafende Hunde soll man ja nicht wecken, ich kann es nicht einschätzen wie die Reaktion sein wird. Da ich noch Anwärter bin und vorher im ÖD als Beschäftigter wäre es auch vom Arbeitslosengeld her wichtig. Jetzt bzw. vor Ablauf von zwei Jahren habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, nach Abschluß der Ausbildung nur Anspruch auf Grundsicherung da es mehr als zwei Jahre ohne Sozialversicherung sind.
Viele Grüße,
Mumbles
Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Moderator: Moderatoren
Re: Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Hallo Mumbles,
als Beamter hast du eine Meldepflicht. Ich an deiner Stelle würde zum Dienstellenleiter gehen und mich dort offenbaren.
Diese Sache versuchen auszusitzen bzw zu verheimlichen wird aller voraussicht nach nicht funktionieren. Bei uns wird
z.b. alle fünf Jahre eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Dort muss man u.a. offen legen ob man in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und ob man Schulden hat. Weiterhin
wird gefragt ob innerhalb der letzten fünf Jahre Zwabgsvollstreckungsmassnahmen gegen sich oder dem Ehepartner erfolgt
sind.
Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter auch von deiner Besoldungsstelle Infos zu deinem Gehalt einholen, die
Besoldungsstelle könnte dann im Umkehrschluss Kontakt mit deiner Dienststelle aufnehmen.
Wenn du in die "offensive" gehst und deinem Dienststellenleiter offenbarst das du im Insolvenzverfahren steckst, bzw kurz
davor dann machst du dich erstmal nicht "angreifbar". Im Gegenteil, man sieht das du nichts zu verbergen hast und dich
deinem Problem stellst.
Weiterhin solltest du bedenken das u.u. eine Umsetzung bzw Versetzung erfolgen kann weil du ein "Risiko" für deinen
Dienstherrn zur Zeit darstellst.
Bsp im Strafvollzug könntest du mit den Insassen Geschäfte machen (Drogen, Handys, Bargeld etc schmuggeln). Oder bei
der Polizei gegen ein "Trinkgeld" grosszügig über Verstösse/Straftaten hinweg sehen. Alles nur als Bsp gedacht, aber
solche Sachen sollen bekanntlich überall schon mal vorgekommen sein.
Also nicht entmutigen lassen, aber ich persönlich denke das du nicht umher kommst dich zu offenbaren. Vor allem bist du
dann auf der sicheren Seite.
Solltest du versuchen diese Umstände zu "vertuschen" und es kommt raus, dann könntest du auch damit rechnen das ein
Disziplinarverfahren gegen dich eröffnet wird. Und sollte dann gegen dich eine Disziplinarmassnahme ergehen, hier hast du
die Auswahl die dich ereilen könnte:
- Verweis
-Geldbuße
-Kürzung der Dienstbezüge
-Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (Zurückstufung)
-Entfernung aus dem Dienst
-Kürzung des Ruhegehalts
-Aberkennung des Ruhegehalts
Wobei ich gleube das die Entfernung aus dem Dienst dann anstehen wird (persönliche Vermutung).
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Gruss, der
herr b
als Beamter hast du eine Meldepflicht. Ich an deiner Stelle würde zum Dienstellenleiter gehen und mich dort offenbaren.
Diese Sache versuchen auszusitzen bzw zu verheimlichen wird aller voraussicht nach nicht funktionieren. Bei uns wird
z.b. alle fünf Jahre eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Dort muss man u.a. offen legen ob man in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt und ob man Schulden hat. Weiterhin
wird gefragt ob innerhalb der letzten fünf Jahre Zwabgsvollstreckungsmassnahmen gegen sich oder dem Ehepartner erfolgt
sind.
Möglicherweise wird der Insolvenzverwalter auch von deiner Besoldungsstelle Infos zu deinem Gehalt einholen, die
Besoldungsstelle könnte dann im Umkehrschluss Kontakt mit deiner Dienststelle aufnehmen.
Wenn du in die "offensive" gehst und deinem Dienststellenleiter offenbarst das du im Insolvenzverfahren steckst, bzw kurz
davor dann machst du dich erstmal nicht "angreifbar". Im Gegenteil, man sieht das du nichts zu verbergen hast und dich
deinem Problem stellst.
Weiterhin solltest du bedenken das u.u. eine Umsetzung bzw Versetzung erfolgen kann weil du ein "Risiko" für deinen
Dienstherrn zur Zeit darstellst.
Bsp im Strafvollzug könntest du mit den Insassen Geschäfte machen (Drogen, Handys, Bargeld etc schmuggeln). Oder bei
der Polizei gegen ein "Trinkgeld" grosszügig über Verstösse/Straftaten hinweg sehen. Alles nur als Bsp gedacht, aber
solche Sachen sollen bekanntlich überall schon mal vorgekommen sein.
Also nicht entmutigen lassen, aber ich persönlich denke das du nicht umher kommst dich zu offenbaren. Vor allem bist du
dann auf der sicheren Seite.
Solltest du versuchen diese Umstände zu "vertuschen" und es kommt raus, dann könntest du auch damit rechnen das ein
Disziplinarverfahren gegen dich eröffnet wird. Und sollte dann gegen dich eine Disziplinarmassnahme ergehen, hier hast du
die Auswahl die dich ereilen könnte:
- Verweis
-Geldbuße
-Kürzung der Dienstbezüge
-Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (Zurückstufung)
-Entfernung aus dem Dienst
-Kürzung des Ruhegehalts
-Aberkennung des Ruhegehalts
Wobei ich gleube das die Entfernung aus dem Dienst dann anstehen wird (persönliche Vermutung).
Hoffe ich konnte dir etwas helfen.
Gruss, der
herr b
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Hallo,
noch ist das Verfahren nicht eröffnet bzw. stehen keine Forderungen offen, deshalb ist es bisher auch noch nicht gemeldet, wäre ich bereits insolvent dann ist klar das ich es berichten müsste. Meine Familie würde mir wohl helfen ohne das Verfahren durchzukommen aber das möchte ich nur wenn es nicht anders geht da die es auch schwer genug haben zur zeit und ich es halt auch nicht einsehe das sie bluten dafür das meine Frau sich aus allem raushält und nur fordert.
Aber werde um eine Anfrage zu dem Thema beim Personalamt wohl nicht herkommen da alles was ich finde nichts genaues ist sondern nur auf ermessen abzielt und das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Trotzdem mal danke
noch ist das Verfahren nicht eröffnet bzw. stehen keine Forderungen offen, deshalb ist es bisher auch noch nicht gemeldet, wäre ich bereits insolvent dann ist klar das ich es berichten müsste. Meine Familie würde mir wohl helfen ohne das Verfahren durchzukommen aber das möchte ich nur wenn es nicht anders geht da die es auch schwer genug haben zur zeit und ich es halt auch nicht einsehe das sie bluten dafür das meine Frau sich aus allem raushält und nur fordert.
Aber werde um eine Anfrage zu dem Thema beim Personalamt wohl nicht herkommen da alles was ich finde nichts genaues ist sondern nur auf ermessen abzielt und das ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Trotzdem mal danke
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- Registriert: 16. Aug 2009, 19:21
- Behörde:
- Wohnort: Niedersachsen
Re: Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Sehr geehrter Herr b,
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen!
ich habe selten so einen Blödsinn gelesen!
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Re: Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Hilft vielleicht nicht viel weiter, aber ich kenn einen Fall, wo ein Anwärter mit Insolvenz eingestellt wurde. Wie, wann und wo die Inso bekannt gegeben wurde, kann ich leider nicht sagen.
Re: Privatinsolvenz als Anwärter aufgrund von Scheidung
Und ich kannte ein Anwärter (allerdings 1994) der in der Beamtenzeit auf Widerruf zwei mal mit über 1,1 Promille (Auto ) erwischt wurde und heute immer noch bei Zolls iss....lol 

Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!