Hallo,
ich habe folgende Frage:
Bin ich als Beamter zur Teilnahme an einem Personalgespräch verpflichtet, sofern mich der Dienstherr dazu einlädt?
Soviel ich weiss ist dies bei Arbeitnehmern mit Verweis auf §106 GewO im Rahmen Direktionsrecht des Arbeitgebers der Fall (zumindest während der Arbeitszeit und am üblichen Arbeitsort).
Gibt es eine analoge Regelung bei Beamten?
Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Gruß
Personalgespräch
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- Ruheständler
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Re: Personalgespräch
der Dienstherr darf so einiges ,natürlich auch zu einem Personalgespräch laden,Du kannst aber immer eine Person Deines Vertrauens dabei haben egal wer, ob Personalrat oder Kollege Du hast die freie Wahl .
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
- Florian Hanebüchen
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Re: Personalgespräch
Also ob man wirklich einen x-beliebigen Kollegen mit ins Personalgespräch nehmen darf, bezweifle ich. Einen Vertreter des PR wird man aber sicherlich hinzuziehen dürfen.
Ansonsten muss auch ein Beamter der Einladung zu einem Personalgespräch grundsätzlich Folge leisten. Insofern gelten mehr oder weniger die gleichen Prinzipien wie für Arbeitnehmer.
Ansonsten muss auch ein Beamter der Einladung zu einem Personalgespräch grundsätzlich Folge leisten. Insofern gelten mehr oder weniger die gleichen Prinzipien wie für Arbeitnehmer.
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Re: Personalgespräch
Du kannst eine Person deines Vertrauens hinzuzuziehen - teil das deinem DH mit...von mir aus, kannst du auch einen Pfarrer mitnehmen
- Florian Hanebüchen
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Re: Personalgespräch
Also ich gehe auch weiterhin nicht davon aus, dass man ohne Zustimmung des Dienstherrn eine Person nach Wahl zum Gespräch mitnehmen kann. Und zwar weder einen Kollegen außerhalb der Personalvertretung und schon gar nicht eine externe Person.
- Ruheständler
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Re: Personalgespräch
also nocheinmal zum Verständnis ,ich habe es selber so durchgeführt,nach Ankündigung vom Arbeitgeber,bei mir Regierungoberamtsrätin hat schriftlich eingeladen,mitgenommen habe ich einen Kollegen aus meiner Dienststelle,es hat den Vorteil wirklich eine Person aus seinem engsten Arbeitsumfeld mitzunehmen und nicht eine Person aus der Personalvertretung bzw.Betriebsrat ,weil diese Leute doch eher dem Formalismus Ihrer Aufgabe folgen, das muss nicht immer im Interesse des Betroffenen sein
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
- Florian Hanebüchen
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Re: Personalgespräch
Das mag ja sein, dass Frau Regierungsamtsrätin nichts dagegen hatte. Nur, dass es in einem Fall gestattet wurde, heißt ja nicht, dass man einen Rechtsanspruch darauf hätte.
Wir wissen auch gar nicht, was genau im Fall von Spontex dahinter steckt.
Wir wissen auch gar nicht, was genau im Fall von Spontex dahinter steckt.