Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

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frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

guhan60 hat geschrieben:Wenn eine stationäre Reha ansteht mache ich es so....
1. Ich suche mir geeignete "Sanatorien" und informiere mich ob es nur eine Zimmerkategorie gibt.
Dadurch vermeide ich mögliche Kürzungen weil es vielleicht günstigere 2-Bett-Zimmer gibt.
2. Handelt es sich um eine Klinik deren Träger die BFA ist oder die einen Vertrag mit der BFA hat ist es
durchaus mölgich, dass man zu diesen BFA Sätzen behandelt wird. Es erfolgt dann auch kein pauschaler Abzug
der Beihilfe. Diese Kliniken gibt es und so war ich schon in zwei "Sanatorien". Der Satz lag incl. allem bei rund 100-110 EUro am Tag incl. Arztkosten, Vollverpflegung und der Anwendungen wobei detektivischer SPürsinn und eine gewisse Beharrlichkeit von Nöten sind.
Hallo,

so habe ich es eigentlich auch immer gemacht.. Ging bei meinem ersten Dienstherrn auch relativ gut. Es gab dann eine Änderung der Beihilfe in Bezug auf Erstattung, wenn ein Pauschalvertrag mit einem Sozialversicherungsträger vorlag.. Wäre aber auch kein Problem, denn wie du ja richtig schreibst, würde die Beihilfe das auch bezahlen.. leider die PKV nicht, denn bei Pauschalabrechung zahlen die sage und schreibe 20 Euro.

Bekommst Du, wenn du so verfährst denn die Leistungen des Sozialversicherungsträgers ?! So PKV übliche Dinge wie "Superiorzimmer" oder "Chefbehandlung" sind die dann im Preis mit drin?? Wenn nicht, zahlt der Beamte dann nicht einiges mehr an Zuzahlung wie die Versicherten der Krankenkassen oder Soz.Vers.Träger?! Ich glaube die zahlen pauschal 10 Euro am Tag oder sind das 15 Euro??

Ich hatte vor 8 Jahren ein Reha.. und bin so vorgegangen wie Du.. Damals gab es das mit der Pauschalvereinbarung anscheinend noch nicht. Ich hatte mir eine Klinik in Bad Oeynhausen ausgesucht.. eine Klinik der damaligen BfA und LVA.. das Einzelzimmer kostete was mit 110 Euro.. auf der Internetseite gab es 5 Doppelzimmer.. Die Beihilfe hat diesen Preis genommen und durch zwei geteilt und davon sollte ich 50% bekommen. Selbst eine Bescheinigung der Klinik, dass dieses Doppelzimmer nur für Begleitpersonen, die pflegen, vergeben wird, nutzte nichts.. Ich bin dann in eine recht einfache Klinik gegangen und hatte nur 20 Euro Zuzahlung am Tag.. das ging noch.. war aber auch sehr einfach.. und einen Unterschied Privatpatient zu GKV Patient gab es gar nicht.. lediglich eine Chefvisite.. ansonsten waren teilweise die Zimmer der GKV Patienten besser.. wie sagt man so schon.. einfach, aber sauber.. War schon in Ordnung..


Das mit der Suchaktion habe ich auch gehabt und das geht schon an die Substanz. Klar.. man kann sich was aussuchen.. Aber was nutzt das alles, wenn man es sich nicht leisten kann.... Also.. sparen und dann fahren :-)

Verrätst du mir, in welchen Häusern Du warst? gerne auch PN.. danke...
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:Im Sinne einer freundlichen Antwort, möchte ich den "Ausführungen" meines VorPosters nichts weiter hinzufügen. Es gibt eben solche Menschen und solche.. sonst wäre es ja auch nicht lustig in der Welt.. :D
Hätte ich auch nicht erwartet.
richtig es gibt solche und solche und zu welchen gehörst Du ?
Hier noch ein link,den ich bei einer sporadischen Suche gefunden habe:

http://www.krankenkassentarife.de/forum ... d&id=48232
oh der Daus - mein Nick ist also nicht einzigartig in den vielen Foren.
Finde auch ständig die Nicks Mickesch oder Kater-Mikesch in anderen Foren.
Käme aber nie auf den Gedanken, dass es sich um die gleichen User wie in diesem Forum handelt.
Zum Thema Betreuer hier ein interessanter link:

http://www.rechtspflegerforum.de/archiv ... 016303e538

Der Betroffene hat die Kosten der Betreuung, welche die o.g. Freibeträge übersteigen, grundsätzlich aus seinem Einkommen und Vermögen selbst zu tragen (§ 1836c BGB).

Wenn ein 80 jähriger mit den Arztrechnungen nicht klar kommt, heißt das noch lange nicht, dass er ein Betreuungsfall sein muss. Der GKV Versicherte hat mit all dem erstmal nichts am Hut.. Das sehe ich im Familienkreis zur Genüge.. Der unsichere PKV Versicherte ohne zuverlässige Berater muss aber die Rechnungen bezahlen, er ist Schuldner.... und darf für einen "Berater" löhnen..
Vorsicht - dann solltest Du solchen Unsinn in deinen Texten nicht schreiben.

" Mein Nachbar hat einen Pensionär in der Bekanntschaft (ohne Frau und Kinder). Der ist beihilfeberechtigt, PKV und ziemlich krank. Seine Rechnungen begleicht er nicht, weil er es aufgrund der Erkrankung einfach vergisst."

Dann sollte jeder von einer angehenden Demenz ausgehen und dies kann zur Folge haben, dass er unter Umständen in absehbarer Zeit ein Pflegefall ist.
Und dies sollte man bei einem Alleinstehenden auf jeden Fall melden. Denn dein Bekannter wird sicherlich für seinen Nachbarn nicht die Verantwortung übernehmen wollen.
Aber egal.. Ich hoffe, einen kleinen Denkanstoß gegeben zu haben. Als PKV-Versicherter und Beihilfeberechtigter mit einem großen Kollegenkreis weiß ich, dass ich mit meinen Erfahrungen nicht alleine dastehe.. Jedem Anwärter rate ich, versucht von verbeamteten Kollegen aller Schichten Auskünfte zu holen, denn das sind die Betroffenen..... und der Gang zur GKV ist ein Ratschlag, der nichts mit Werbung zu tun hat..
Was sollte es denn sonst sein ?
Du versuchst hier mit allen Mitteln die PKV madig zu machen und mit allen Mitteln die Beamten in die Arme der GKV zu treiben.

Du hattest mal zu Beginn unserer Diskussion empfohlen im Zweifelsfall einen Versicherungsberater aufzusuchen.
Warum plötzlich nicht mehr ?
Denn dieser ist wirklich unabhängig und erhält auch keine Provision von den Versicherungsunternehmen und darf auch keine Versicherungsverträge abschließen.
Die größte Deutsche GKV ist in Bezug auf Mitgliederwerbung sehr aktiv und die Person, die meinen Nachwuchs -- der GKV versichert ist -- "informieren" wollte, durch sein aggressives Werbeverhalten eher abgeschreckt.. Auch hier gilt es.. Vorsichtig sein.. (nur mit dem Unterschied.. wechseln ist kein Problem)..
hm... wenn ich dich richtig verstehe hat die GKV ein aggressives Werbeverhalten und trotzdem gibst Du den angehenden Beamten den Tipp sich bei der GKV beraten zu lassen.
Merkst Du nicht welche widersprüchlichen Texte Du von dir gibst ?

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:
guhan60 hat geschrieben:Wenn eine stationäre Reha ansteht mache ich es so....
1. Ich suche mir geeignete "Sanatorien" und informiere mich ob es nur eine Zimmerkategorie gibt.
Dadurch vermeide ich mögliche Kürzungen weil es vielleicht günstigere 2-Bett-Zimmer gibt.
2. Handelt es sich um eine Klinik deren Träger die BFA ist oder die einen Vertrag mit der BFA hat ist es
durchaus mölgich, dass man zu diesen BFA Sätzen behandelt wird. Es erfolgt dann auch kein pauschaler Abzug
der Beihilfe. Diese Kliniken gibt es und so war ich schon in zwei "Sanatorien". Der Satz lag incl. allem bei rund 100-110 EUro am Tag incl. Arztkosten, Vollverpflegung und der Anwendungen wobei detektivischer SPürsinn und eine gewisse Beharrlichkeit von Nöten sind.
Hallo,

so habe ich es eigentlich auch immer gemacht.. Ging bei meinem ersten Dienstherrn auch relativ gut. Es gab dann eine Änderung der Beihilfe in Bezug auf Erstattung, wenn ein Pauschalvertrag mit einem Sozialversicherungsträger vorlag.. Wäre aber auch kein Problem, denn wie du ja richtig schreibst, würde die Beihilfe das auch bezahlen.. leider die PKV nicht, denn bei Pauschalabrechung zahlen die sage und schreibe 20 Euro.
Bevor man solch einen Text zum besten gibt, sollte man erst mal überlegen.

Wir texten hier über eine Reha (Anschluss-Heilbehandlung) und diese ist bei der PKV in der Leistung voll erhalten.
Also ist der Hinweis, dass die PKV nur 20 € zahlt - gelinde ausgedrückt - Blödsinn.

Bei einer Kur ist es etwas anderes - aber diese ist in diesem Thread ja nicht gemeint.

Gruß vom Steinbock
guhan60
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von guhan60 »

@ Steinbock

Leider haben sich die Begriffe in der Beihilfe geändert. Früher Heilkur und Sanatorium heute ambulante Reha und stationäre Reha. Die Anschlussheilbehandlung ist ein anderes Thema.

Soweit mir bekannt, muss sich die PKV an einer AHB beteiligen wenn sich diese unmittelbar (bis 14 Tage) an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Meistens werden diese AHB´s von den Sozialdiensten in den Krankenhäusern "angeleiert". Ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich auch auf Grund des Zeitfortschritts hier um
eine AHB handelt.

Zum Fragesteller:
Es gab eine stationäre Reha-Klinik in Damp, da wurde ich wie ein Privatpatient behandelt, denen war wohl der genaue Unterschied (ich bin zwar Privatpatient aber will wie ein GKV-Patient behandelt werden) nicht so ganz klar.
Das Zimmer war jedenfalls top. Einen Anspruch hat man natürlich nicht. Die zweite Klinik ist schon ein bisschen her
und nannte sich Reithofpark-Klinik. Ich weiß nicht ob es die noch gibt. Dunkel erinnere ich mich dass die mittlerweile umfimiert haben. Da wurde kein Unterschied gemacht und auch nciht gespart. Man war da tagsüber ordentlich am anwenden und der Terminplan war voll.
Die Frage ist auch ob die Häuser überhaupt für Deine Leiden geeignet sind.
Die automatische Kürzung der Beihilfe bei Pauschalrechnungen muss man ja nur dann hinnehmen, wenn die stationäre Rehaklinik kein BFA Haus ist bzw. keine Verträge mit der BFA oder GKV´s hat.

Es gibt auch die ambulante Reha am Wohnort bei der man sich intensiv behandeln lassen kann und bei der sich die PKV an den Kosten beteiligen muss. Sonderurlaub gibts dann auch. Hat ein Kollege mit Erfolg praktiziert.
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

Hallo guhan60
guhan60 hat geschrieben:@ Steinbock

Leider haben sich die Begriffe in der Beihilfe geändert. Früher Heilkur und Sanatorium heute ambulante Reha und stationäre Reha. Die Anschlussheilbehandlung ist ein anderes Thema.

Soweit mir bekannt, muss sich die PKV an einer AHB beteiligen wenn sich diese unmittelbar (bis 14 Tage) an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Meistens werden diese AHB´s von den Sozialdiensten in den Krankenhäusern "angeleiert". Ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich auch auf Grund des Zeitfortschritts hier um
eine AHB handelt.
Die 14 Tagefrist hat sich etwas verlängert.

Dazu ein Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

Verzicht auf vorherige schriftliche Leistungszusage
(1) Der Versicherer beruft sich auf die fehlende vorherige schriftliche
Leistungszusage nicht, wenn
• es sich um eine Notfalleinweisung handelte oder
• die Krankenanstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung
des Aufenthaltortes des Versicherten war.
(2) Tritt während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt abweichend vom bisherigen
Behandlungszweck eine akute Erkrankung auf, die eine medizinisch notwendige
stationäre Behandlung erfordert, leistet der Versicherer auch ohne vorherige
Leistungszusage für die medizinisch notwendige Behandlungsdauer dieser Erkrankung.
Die Kosten werden bei den unten aufgeführten Diagnosen ebenfalls ohne
vorherige schriftliche Leistungszusage im Fall einer medizinisch notwendigen Weiterbehandlung
im Anschluß an die stationäre Behandlung erstattet, wenn

die Anschlussheilbehandlung innerhalb von 4 Wochen nach Entlassung aus dem
Akutkrankenhaus beginnt,
wobei der Entlassungstag bei der Berechnung der Frist
nicht mitzählt:
Herztransplantationen
Bypassoperationen
akutem Herzinfarkt und/oder Reinfarkt
Bandscheibenoperationen
Gelenkersatzoperationen
Hirninfarkt und -blutung (Schlaganfall)
schweren Schädel–Hirnverletzungen
Krebsoperationen bzw. -bestrahlungen
Die Leistung erfolgt im tariflichen Umfang.
(6) Der Versicherer leistet in vertraglichem Umfang für Untersuchungs- oder
Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend
anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die
sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben, oder, die angewandt
werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur
Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag
herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden
oder Arzneimittel angefallen wäre.


Dazu noch ein Tipp:
Sollte die Frist von 4 Wochen überschritten werden, sollte man sich mit dem Versicherer kurzschließen,
denn unter Umständen wird er auch dann die Kosten übernehmen.

Gruß vom Steinbock
tommek
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tommek »

Anschlussheilbehandlung ??????
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

In der Tat habe ich nichts von einer Anschlussheilbehandlung geschrieben. Es weißt auf sehr viel "Selbstvertrauen" hin, zu behaupten, in dem Threat ginge es um Anschlussheilbehandlungen. Gut, dass ich Beihilfeverordnungen und Versicherungsbedingungen lesen kann :cry:

Krankenversicherungsbedingungen einer großen deutschen Versicherung:

§ 5 Einschränkung Leistungspflicht

Keine Leistungspflicht

  • besteht für Kur- und Sanatoriumsmaßnahmen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nicht vorsieht.

    für ambulante Heilbehandlung in einem HEilbad oder Kurort. Einschränkung entfällt, wenn die versicherte Person dort Ihren ständigen Wohnsitz hat....
Selbstverständlich gibt es in den Beihilfetarifen dann unterschiedliche Regelungen. Das hängt eben an den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Krankenversicherungen

Hier mal der Tarib B (Beihilfeberechtigte) einer ebenfalls großen, deutschen Versicherung:
.

Tarif Ambulant Stationär Zahnbehandlung Kur/Sanatorium
B50 50% 50% 50% 25,00 EUR



Zuzahlung Kur und Sanatorium (also in der Tat REHA nach Beihilferichtlinien) 25 Euro am Tag. Es handelt sich im Übrigen nicht meine Versicherung.. (für alle die gelesen haben, dass ich nur 20 Euro am Tag dazubekommen würde). Und bevor hier angefangen wird zu träumen.. in den 25 Euro sind alle Behandlungen, Arztbesuche etc. mit abgegolten.

Die Zuzahlung kann je nach Versicherung (und natürlich Versicherungsbeitrag) deutlich höher ausfallen. Versichern kann man fast alles.. wenn man das nötige Kleingeld dazu hat. Aber dazu wird es sicher gleich in dem Threat ein paar nützliche versicherungsfachmännische Hinweise geben :P
Ich freu mich drauf :D
frank_nrw
Beiträge: 34
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Steinbock hat geschrieben:Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)
von frank_nrw » 30.06.2014 20:40
Du hast recht, dass jeder Beamte sich frei entscheiden kann ob er die GKV oder die PKV wählt.
Wenn er die GKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. mit dem höheren mtl. Beitrag.
Leider mit dem Unterschied, dass es hier nicht alleine um finanzielle Dinge geht, sondern um Leistungen, die gesetzlich im Rahmen des SBG V liegen. Die GKV kann dich nicht ausschließen weil du Asthma hast, die PKV ist hingegen nicht verpflichtet, dich zu versichern. Ein 17 jähriger Beamtenanwärter wird in der Regel nicht von der GKV beraten, sondern von redegewandten Vertretern einer PKV und so mancher denkt halt nicht weiter... Das passiert in der GKV nun mal nicht.. da ist der Versicherte aufgrund der Regelungen im SGB einigermaßen abgesichert ist und nach der gesetzlichen Wartezeit in eine andere GKV wechseln kann – ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikizuschläge und ohne Leistungsausschlüsse wie bei der PKV...
In einem hast du recht:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht… Der Beamte ist natürlich selber verantwortlich. Wenn er die PKV wählt, muss er natürlich auch mit den Nachteilen leben, wie z.B. als Familienvater mit Kindern mit dem höheren mtl. Beitrag.

Bei Beamten sind die Regelungen auch je nach Dienstherrn unterschiedlich.. Polizei, Bundeswehr haben völlig andere Prozedere als der "normale Beamte der Kommune oder des Landes"..

Völlig falsch - maßgebend ist das Beihilferecht des jeweiligen Landes oder des Bundes

Da die Sache mit dem „völligen Blödsinn“ mich ein wenig ärgert, kommentiere ich deinen Kommentar mal „Korinthen kacken leicht gemacht“ ☺
RICHTIG! Dienstherr Land NRW hat andere Vorschriften als Dienstherr Bund.
Du willst doch damit nicht sagen, dass Du zu diesen netten Korinthen-Kackern gehörst ?
Aber was bitte ist an der Aussage, dass Polizei und Bundeswehr andere Prozedere haben denn völlig falsch. Seit wann muss sich ein aktiver NRW Polizist mit Beihilfe und PKV rumärgern wie sein Landeskollege, der als normaler Verwaltungsbeamter beim Land NRW seinen Dienst tut?
Die Polizisten haben freie Heilfürsorge, die Angehörigen aber Beihilfe und mit Eintritt der Pension entfällt die freie Heilfürsorge und der Beamte muss sich selber versichern. Daher schließen viele logischerweise eine Anwartschaft ab.
Unterschiedlicher als bei Beamten´s geht es doch schon gar nicht mehr.
Daher ist dein Kommentar „völlig falsch“ einfach nur *---*
Auch wenn Du dich jetzt mal rechtfertigen willst, ist dein Text immer noch falsch.

Grundsätzlich, haben alle Beihilfeberechtigen der Kommunen und die jeweiligen Landesbeamten das gleiche Beihilferecht.
Die Landespolizei hat entsprechend des Beihilfelandes die freie Heilfürsorge oder muss sich wie jeder andere auch selbst privat krankenversichern.
Die Landes-Polizeibeamten mit freier Heilfürsorge können diese allerdings auch abwählen und sich ebenfalls privat krankenversichern.

Post und Bahn haben ganz andere Systeme mit Postversicherung und Bahnversicherung.. Hier ersparen sich deren Beamte diese lästige Doppelbeantragung Beihilfe und PKV und können in Vertragshäusern unterkommen.

So pauschal ist dies falsch.
Für die Post-, wie auch für die Bahn-Beamten gilt zuerst mal das Bundesbeihilferecht.
Dies bedeutet sie konnten sich früher auch ganz normal über das Beihilferecht des Bundes versichern.
Da in diesem Fall allerdings der Beitrag in der PKV etwas höher ausgefallen wäre entschieden sich die meisten für die Postbeamtenkrankenkasse oder für die Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) in Kassel

Nö .. (Fortsetzung lol )

Ich kenne leider kein Land oder eine Gemeinde die eine Landesversicherung anbieten?
Aber ich bin da nicht so bewandert drin… Du als Versicherungsfachmann kennst da sicher einige ...
Was verstehst Du denn überhaupt unter einer Landesversicherung ?
Wo hast Du diesen Begriff denn her ?

Und kenne leider auch keine Stelle, die einen Beamten im Falle der Pflege richtig unterstützt. Mein Nachbar hat einen Pensionär in der Bekanntschaft (ohne Frau und Kinder). Der ist beihilfeberechtigt, PKV und ziemlich krank. Seine Rechnungen begleicht er nicht, weil er es aufgrund der Erkrankung einfach vergisst. Nachdem es ans Pfänden der Konten ging, erbarmte sich eben der Nachbar und füllt nun seit Jahren die Anträge für ihn aus. Seitdem hat sich sein Verhältnis zu Beamten und deren Krankenversorgung merklich geändert. Aber das nur am Rande….
Wie wäre es denn, wenn dieser alleistehende vergessliche Beamte gesetzlich krankenversichert wäre?
Doch mit Sicherheit nicht viel anders.

In solch einem Fall, sollte man sich mit der Gemeinde oder dem Amtsgericht in Verbindung setzen um für den Pensionär einen amtlichen Betreuer zu suchen.

Einleitung einer Betreuung
Die Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag (Anregung) für Volljährige eingerichtet werden, die eine psychische Krankheit (z. B. eine Altersdemenz) oder eine geistige oder seelische Behinderung haben, aufgrund derer sie ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können. Auch für Personen, die an einer körperlichen Behinderung leiden, kann eine Betreuung eingerichtet werden. In diesem Fall aber nur auf Antrag des Betroffenen.
In Eilfällen ist eine vorläufige Betreuerbestellung möglich.
Sind wir ehrlich. Krankenhausrechnungen oder Arztrechnungen in Umfängen von einigen Tausend Euro, die der Beamte unter Umständen vorauszahlen muss (wenn keine Abtretung vorliegt) kommen beim GKV Patienten (sehe ich von Zahnarztrechnungen mal ab) in der Regel nicht vor. Der Ärger und der Zeitaufwand kann ruhig ins Verhältnis gesetzt werden zu den angeblich so viel kürzeren Wartezeiten beim Arzt.. .
Wo hast Du denn diese Infos her ?
Weshalb muss der PKV-Beihilfe-Versicherte Vorauszahlungen leisten ?
Rechnungen kann man auch erst nach Erhalt der Erstattung der PKV + Beihilfe zahlen.
Und beim Krankenhausaufenthalt, rechnet die PKV die normalen Pflegekosten direkt mit dem Krankenhaus ab
und von der Beihilfe kann man einen Vorschuss erhalten.
Du schreibst „Früher“.. DAMALS konnte sich der Beamte mit 50% Beihilfe auch zu 60% in der PKV versichern und hat aus der Erkrankung gfls. sogar finanziellen Gewinn erzielt. Das wurde vor langer Zeit geändert in den Beihilfeverordnungen und geht schon lange nicht mehr. Welcher Beamte konnte sich gegen Diese Änderung des Beihilferechts wohl versichern
Vielleicht sollte man das „Heute“ betrachten, bewerten und Prognosen für die Zukunft wagen… Ist ja auch Irrsinn, denn dann käme wieder einer daher und gibt zu Bedenken, dass man vor 40 Jahren als GKV Versicherter ja auch jedes Jahr eine Kur bekam und dass dann 6 Wochen lang… und das bei „Rückenvespannung“…. ☺ ..

Wie bereits schon mehrmals geschrieben, sucht man seine PKV zum Ausbildungsbeginn zum B.a.W. aus und nicht erst Jahre später.
Ergänzend sollte man dann auch alle erforderlichen Tarife abschließen und auch den Versicherer sorgfältig auswählen.

Und diesen Spruch höre ich öfters: "ich bin ja heute gesund und da benötige ich auch keinen umfangreichen Versicherungsschutz" bzw. "so ist mir dies zu teuer"

Aber die GKV - die gerade für den B.a.W mehr als das doppelte kostet - die soll der RENNER sein ?
Genau.. und da gibt es für den 17 jährigen Beamtenanwärter ja auch Massen an Infos ☺ --- da kommt der Herr von der PKV und erklärt die Vorteile der PKV und Nachteile der GKV. Der kleine Beamtenanwärter kriegt leuchtende Augen, sieht die Fangtarife der PKV und schließt ohne zu zögern ab.
Der Sohnemann des Arbeiters K. geht natürlich in die GKV AAA während der Ausbildung.. Das war schon immer so ☺ --- Nach 15 Jahren wechselt er dann in die GKV BBB.. und dann ist es **egal, dass Sohnemann mittlerweile 170 Kilo wiegt, schwer raucht und schon mehrere Bypässe hat. Soll doch der Beamte mal versuchen, in dem Aggregatzustand seine PKV zu wechseln..
Was für ein Unsinn.
Könnte es nicht sein, dass gerade junge Leute sich auch über ihren Versicherungsschutz unterhalten ?
Auch die einzelnen Berufsverbände geben hier Aufklärung.
Und von den meisten Behörden werden zusätzlich auch noch Info-Material verteilt.
Der privilegierte Beamte muss eben auf seine Gesundheit achten, sonst wird das nix mit dem Wechseln.
Ob die GKV ein RENNER ist, weiß ich nicht.. Ich sehe nur in meinem Kreis, dass Beamte mal hier schlechter gestellt sind als GKV und dann mal umgekehrt. Was aber definitiv ein Problem darstellt, ist die Organisation der Sache im Alter.. und ein A7er zahlt mit 1400 Euro Pension zahlt nun mal genausoviel wie ein Pensionär mit 5000 Euro Pension. Eine „Krankenversicherung für Pensionäre“ gibt es nicht.. Zwar steigt die Beihilfe.. aber wenn Du dann vielleicht den Partner mitzuversichern hast, kann es nun mal teurer werden.

Lustig - für diese sogenannten Vorteile zahlt man dann 15,93 % seines mtl. Brutto-Einkommens (wenn man Kinder hat)!

Um es mit deinen Worten zu sagen: Völliger Blödsinn.
Wie Du auf diese Werte kommst, weiß ich nicht. Es gibt mehrere Personengruppen, die sich in der GKV freiwillig versichern können.
Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.. Daher liegt der Beitragssatz der GKV hier bei 14,9 %. Ein ermäßigter Beitragssatz freiwillig gesetzlich versichert und gesetzlich vorgeschrieben.
Und damit ich nicht ein erbostes Veto erhalte... Die Pflegeversicherung kommt hier noch drauf, und dabei gibt es den erhöhten Beitrag für Kinderlose.
Ach tatsächlich?

Also 14,9 % für die Krankenversicherung + 1,025 % für die Pflegeversicherung = 15,925 (aufgerundet 15,93 %)

Kannst Du jetzt nachvollziehen wie ich auf diese Werte kam ?
Bei der GKV werden übrigens die Hochverdienenden auch bessergestellt, denn maximal sind 14,9 % von 4.050, also 603,45 Euro im Monat fällig. Ab freiwillig versicherten A14 fängt also das sparen an ☺ --- (NRW.... bevor es wieder Missverständnisse gibt, denn A14 ist in der Tat nicht gleich A14)
Falsch – Du hast die Pflegeversicherung vergessen!
Also insgesamt 645,17 € (mit Kindern)
Jaja.. die starken Schultern stützen das System.. mit Verlaub gesagt bullsh**
Der Beamte A7 (BJ 1982) , Stufe 4 hat ca. 2.500 Euro Brutto im Monat. Er hat eine Frau die nicht arbeitet und ein Kind. Sein freiwilliger GKV Beitrag, den er zu 100% zahlt, beträgt ca. 372 Euro im Monat. Und auch hier.- nur eine Hochrechnung, da das Jahresbrutto und nicht der monatliche Betrag genommen werden muss
Bei einer großen deutschen Versicherung zahlt er für sich 273,05 Euro für seine fünf Jahre jüngere Frau 263 Euro und für das dreijährige Kind ca. 60 euro. Das macht gute 600 Euro an PKV Betrag. Für den Luxustarif mit Einbettzimmer, Brillenerstattung etc. müsste der Beamte bei dieser Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen.. Dafür hat er aber auch Leistungen bei einer Kur mit drin.
Das ist nur ein Beispiel, welches ich online habe ausrechnen lassen. Selbstverständlich geht’s günstiger, dann aber mit all den Einschränkungen, die man in Foren so lesen kann.
Ob es eine optimale PKV gibt, weiß ich nicht.. eine optimale GKV wird es wohl auch so nicht geben.. Hier gilt es zu vergleichen.
Mir geht’s hier auch nicht darum eine Empfehlung abzugeben. Was hätte ich davon, ich bin ja kein
Die Beihilfe hat sich vor einigen Jahren erheblich verschlechtert.. Hier mussten dann deutlichen Zuzahlungen geleistet werden z.B. Im Krankenhaus. Eine Anpassung der PKV war natürlich möglich.. und natürlich gegen Aufpreis.. Aber wehe, man hat eine Vorerkrankung.. dann wird´s entweder teuer oder eben die Krankheit wird ausgeschlossen. Beamte stehen hier weiteren Kürzungen oft nur hilflos gegenüber.. eine Ausweichmöglichkeit haben sie, je älter sie werden, eher nicht und ein zurück in die GKV, selbst in die freiwillge gesetzliche Versicherung, wird dem Beamten durch Gesetz verweigert.

Völliger Blödsinn!
bei Erhöhungen der PKV-Tarife infolge von Änderungen im Beihilferecht, erhält man bei der PKV die entsprechenden Aufbesserungen zur 100 % Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. (bekannt unter dem Begriff "Bedarfsanpassung).
Auch bei solchen Beihilfeänderungen konnte man bei einigen Versicherern (auch ohne erneute Gesundheitsprüfung) einen Beihilfeergänzungstarif abschließen.

Was würde es denn bringen wenn der Beamte wie früher in die freiwillige Versicherung der GKV wechseln könnte.
Mal um eine Hausnummer zu nennen = ca. 15,93 % mtl. Beitrag (mit Kindern) in die GKV von monatlichen Bruttoeinkommen bis zum mtl. Höchstbetrag = 710,88 €“


RICHTIG: „Konnte man sich versichern“. Danke für diese ehrliche Formulierung! Ist konnte verpflichtend? Ich glaube nicht. Klar werden bestimmte Dinge angepasst und gfls. auch ohne Gesundheitsprüfung.. Dafür fällt dann die nächste Beitragsanpassung, die selbstverständlich alle rechtlichen Hürden nimmt, vielleicht ein wenig höher aus?
Und Du bist der Meinung, dass es in der GKV keine Beitragsanpassung gibt ?

Einfach mal darüber nachdenken, warum fast jedes Jahr die Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung angehoben wird. Zusätzlich auch noch der Beitragssatz.
Auch die vielen Leistungseinschränkungen, bzw. Kürzungen sollte man nicht vergessen, wie z.B. Sehhilfen, Zahnersatz, Krankengymnastik, Kuren, usw. usw.
Änderungen im Beihilferecht—

Konnte sich der Beamte gegen die Kostendämpfungspauschale versichern?
Konnte sich der Beamte gegen erhöhte Zuzahlungen in Krankenhäusern versichern.
Mit der Kostendämpfungspauschale bin ich noch bei dir.

Nur um welche erhöhten Zuzahlungen in Krankenhäusern geht es dir ???
Er KONNTE schon, wenn die Versicherung das wollte und die Geldbörse das zuließ. Ich kann mich sehr gut an das Schreiben der PKV erinnern, als diese Zuzahlungen in die Beihilfe aufgenommen wurden. „Aufgrund ihres Gesundheitszustandes tut es uns leid“ Na, dann eben nicht.

Deine genannte Bedarfsanpassung betrifft Anpassungen in der Grundversorgung. Dinge, die dem Beamten finanziell mal richtig weh tun, fallen da vielleicht nicht so runter?
Die genannte Bedarfsanpassung betraf z.B. Änderungen der Beihilfesätzen, Wegfall von Leistungen z.B. Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer im Krankenhaus, Leistungseinschränkung beim Zahnersatz, Sehhilfen, Körperersatzteile, Heilpraktiker.
Umstellung der Verträge bei Wegfall der Beihilfe.
Usw.
Daher sollte jeder Beamte seine Lebensplanung unter die Lupe nehmen und abwägen was er macht.. Für Alleinstehende Beamte ab gehobener Dienst wird vermutlich die PKV die bessere Alternative sein.. Wer aber Familie und Kindern plant und vielleicht eher im unteren g.D oder mittleren Dienst schafft, sollte sich wirklich überlegen, in der GKV zu bleiben. Ist zwar vielleicht erstmal teurer, aber durch Familienversicherung bieten sich eben preiswerte Möglichkeiten.
Eine Gegenfrage: wieviele Ehefrauen stehen in der heutigen Zeit noch hinterm Herd und hüten die Kinder ?

Und was willst Du uns damit erzählen ?

Ich bin der Märchenonkel und will, dass Du Dich gut fühlst..☺ .
Nein – das jetzt gerade nicht.
Aber dass dir viele Kenntnisse was die Beihilfe bzw. PKV betrifft fehlen
und Du vermutlich von einem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler falsch beraten wurdest

Denn sonst kann ich mir dein aggressives Verhalten nicht vorstellen.

Also rätst Du den jungen Beamten die GKV zu wählen um auf die Schnelle ihr Geld zu verbrennen ? Auch hier noch mal der Hinweis - für Beamte ohne Kinder - ist der mtl. Beitragssatz - 16,18 % ihres mtl. Brutto-Einkommens.

Verbrennen?? Das ist absoluter Blödsinn um nochmal mit Deinen Worten zu sprechen.
Hast du meine Postings nicht gelesen oder nicht verstanden?
Nochmal. Ich gebe hier keine Empfehlung für die GKV oder PKV (wie könnte ich, denn ich bin ja kein Versicherungsfachmann) sondern empfehle, nicht sofort dem ersten der Versicherungsberater auf den Leim zu gehen, sondern sich zu erkundigen und auch die GKV mit in die Wahl zu nehmen. Eben ein wenig Zukunftsforschung zu machen.
Na so langsam kommen wir auf einen Nenner!
Du hast völlig recht, dass viele Versicherungsvermittler (die meist keine Fachkenntnisse über das Beihilfe- bzw. Beamtenrecht haben) die jungen Beamten falsch beraten.
Also in erster Linie an einem schnellen Abschluss (Provision) interessiert und nicht wie es sein sollte, diese PKV-Kunden ein ganzes Leben zu betreuen.

Ein Beispiel dazu: Ein Vermittler hat einem jungen B.a.W. (Kommunalverwaltung Rheinland-Pfalz) eine
PKV als Versorgungsempfänger mit 30 % Tarife angeboten und ihm noch schriftlich bestätigt, dass sein Angebot das einzig richtige wäre.
Klar kann der Anwärter in den ersten Jahren gewaltig sparen. Die Anpassung nach der „Ausbildung“ kommt so sicher, wie die laufenden Steigerungen der PKV und hinsichtlich der Ausgaben als Pensionär wage ich gar keine Prognose. Da nutzen auch die „gewaltigen“ Altersrückstellungen ☺ der PKV oder Beihilfeerhöhungen nicht wirklich was.
Aber ich kann nachvollziehen, wenn junge Menschen in die PKV gehen. Zu hoch sind Kostenunterschiede zu Beginn und die vermeintlichen Vorzüge.
Die Anhebung der Altersgrenzen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit dürfte sicher bekannt sein. Daher wechseln auch Lebensältere in den Beamtenstatus und sind sich über die Risiken der PKV dennoch überhaupt nicht im Klaren.
Hier gebe ich dir recht. Ab einem gewissen Alter sollte man wirklich überlegen ob man in die PKV wechseln soll.
Dazu muss zu allererst das Eintrittsalter in die PKV, wie auch das zu erwartende mtl. Einkommen + die mitversicherten Personen berücksichtigt werden.
Die PKV mag oft bessere Leistungen bieten, aber sie hat rein gar nichts mit sozialer Absicherung zu tun. Sie ist eine Versicherung von einem Versicherungsunternehmen, das auf Gewinnmaximierung aus ist. In Problemfällen kann man nur auf die Kulanz der Versicherung hoffen. Das Drama mit der Beihilfe, mit Wartezeiten auf die Erstattung, miteingeführten Eigenbeteiligungen, die man –wenn die Versicherung mitmacht- vielleicht durch höhere Beiträge kompensieren kann, mal ganz außen vor gelassen.
Um es mal mit deinen Worten zu sagen, hat die GKV noch etwas mit einer sozialen Absicherung zu tun ?
Ab nächstes Jahr sollen wieder Zusatzbeiträge kommen, obwohl die Beitragssätze sich ständig erhöhen und auf der anderen Seite die GKV stets höhere Gewinne aufweisen.
Also diese Zusatzbeiträge überhaupt nicht benötigen.
Ich rate dringend, VOR der Entscheidung PKV oder freiwillig in die GKV sich Expertenmeinungen zu holen und Informationen, die man entweder von Versicherungsfachleuten oder in diversen Foren erhält, zu hinterfragen.
Jetzt muss ich aber doch etwas lächeln.
Welche Experten meinst Du denn?

Die GKV-Experten die jede PKV-Absicherung madig machen wollen.
Die PKV-Experten die stets zu einer PKV-Absicherung raten.
Oder welche.

Und Du glaubst, dass dann ein junger angehender Beamter auf Widerruf entscheiden kann,
was für ihn richtig ist ?
Bei freiwillig Versicherten gibt´s einen etwas geringeren Satz. Wichtig zu wissen, das die Pflegeversicherung noch mit draufkommt. Aber anders als bei der Krankenversicherung ist diese nur Hälftig vom Beamten zu tragen. (Versicherte, die zu dieser Gruppe gehören, zahlen nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag, also 1,025 Prozent, Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden allerdings auch nur zur Hälfte gezahlt. In der Regel übernimmt die Beihilfe die restlichen Kosten oder einen Teil davon. Diese Information steht auf den aktuellen Seiten der TK.
Und immer dran denken, in der Regel darf sich ein Pflegebedürftiger dann mit Krankenkasse und Beihilfe auseinandersetzen.

Verrätst Du uns auch noch um was für ein Gerät es sich handelt?

Nein.. Datenschutz ☺ .. Es ist kein Krankenfahrstuhl, der deutlich teurer wäre, für den würde ich ja auch 1200 Euro von der guten PKV bekommen. Gut, dass der 5000 Euro kostet. 2500 Beihilfe, 1200 PKV und nur 1.300 Zuzahlung .. Dass ich als junger Beamter DARAN nicht gedacht habe… .
Und was würde die GKV für den Krankenfahrstuhl übernehmen ???

Außerdem stehe ich bei deiner obigen Aufstellung vor einem Rätsel.
Wie kommst Du darauf, dass bei einem Krankenfahrstuhl von 5.000 € die Beihilfe 2.500 € zahlt und die PKV nur 1.200 € ???
War dies tatsächlich ein Versicherungsberater, nach § 34 e Gewerbeordnung ? ‪http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html‬‬‬‬
Oder nur ein Versicherungsmakler der sich als ein sogenannter Versicherungsberater ausgibt ?

Merke, ein Versicherungsberater darf keine Versicherung vermitteln, sondern nur gegen Entgelt eine Beratung durchführen.
Man findet sie hier: ‪http://www.bvvb.de/Content.aspx?content=12‬‬‬‬

Eigentlich ***egal, denn die Hinweise sind nicht auf irgendeine Versicherung abgestellt. Dennoch danke für den Hinweis, den ich im Raum stehen lasse, da ich da Null Ahnung davon habe. Die Hinweise, die ich gepostet hatte, fand ich eben nur einleuchtend, mehr nicht.
Hinweise sollte man auch in einem Forum nur dann geben, wenn man was davon versteht.
Ansonsten sollte man sie unterlassen.
Mein erster Weg wäre heute die GKV, dann die Verbraucherberatung, die neutrale Berater vermitteln kann und dann Angebote mehrerer PKV..
Na es wird ja auch mal Zeit!
Entpuppst Du dich jetzt als Vertreter bzw. Mitarbeiter der GKV und bist vielleicht doch kein Beamter?

Was glaubst Du denn, was die GKV dem angehenden B.a.W. erzählen würde ?
Die würde doch zuallererst die PKV schlecht machen und ihm gleich einen Antrag für eine freiwillige GKV-Absicherung hinlegen.
Auch an einem Feiertag ?

Als vermutlich ?? ehemaliger ?? BaL und heutiger Versicherungsfachmann scheinst Du nicht zu wissen, dass auch Beamte an Wochenenden und Feiertagen arbeiten müssen.
Lass dir versichert sein... von denen gibt es ganz viele...
Mir geht’s nicht drum, zu bewerten.. Es muss jeder selber das für sich geeignete Pakete schnüren.. Ich finde die Regelung der Beihilfe und PKV schlichtweg nicht gut. Die Menschen, die sich nach Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze privat versichern, haben in der Regel so viel, dass sie hier auch für die Rente vorsorgen können und die Beiträge dann zahlen. Der kleine Beamte im mittleren und auch im Grundbereich des gehobenen Dienstes ist von so einer Leichtigkeit allerdings weit entfernt. .
Du wiederholst dich.
Zwischenzeitlich erweckst Du bei mir den Eindruck, dass Du kein Beamter bist,
sondern Werbung für die GKV betreibst.

Jeder B.a.W. (gehobener Dienst) fängt in A9 an und somit dürften sie alle nicht in die PKV.
Du bist ja ein richtiger Schelm.
Daher wiederhole ich mich.. . Sich beraten lassen ist alles.. und nicht alles glauben, was erzählt wird. Einfach mal neutrale Meinungen hören.. Als Anwärter ist dies allerdings nicht einfach.. Wer dann einmal in der PKV ist hat später, wenn Krankheiten vorliegen, zumeist nur noch innerhalb der gewählten Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, einen anderen Tarif zu wählen.. Ein Wechsel – wie ihn jeder GKV Versicherte nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten problemlos machen kann – ist für PKV Versicherte meist unbezahlbar.
Ja – Du widerholst dich, mein lieber GKV-Vermittler!
Das mit dem Nachdenken, bevor man Blödsinn schreibt, ist ne tolle Sache... Doch wer entscheidet, was Blödsinn ist oder nicht. Bei der Wahl PKV / GKV würde ICH mir jedenfalls kein Urteil erlauben, wenn ich nicht die Umstände kenne.

Und an alle, die am Wochenende nicht arbeiten müssen.. schönes Wochenende und an all diejenigen, die Dienst haben.. einen ruhigen..

Ich bin dann auch mit dem Thema durch... denn mehr als zu schreiben: Lasst euch neutral beraten.. kann ich auch nicht..

Und an den Versicherungsfachmann Steinbock daher ein freundliches Määäähhh ☺..
An dieser Stelle ein herzliches Danke an den freundlichen GKV-Vertreter Frank_NRW für diesen
netten Beitrag der ohne jegliche Grundlage ist und Fachkenntnisse vermisst.

Und nun noch ein Hinweis in eigener Sache.

Ich möchte hier in diesem Forum meine Kenntnisse hinsichtlich PKV und Beihilfe weitergeben
und bin nicht auf der Kundensuche.

Wenn Zweifel an meiner Fachkompetenz bestehen, kann mich gerne ein Moderator oder Administrator kontaktieren,
dem ich dann auch meine Registrierungsnummer bei der IHK, bzw. meine Homepage mitteile.

In diesem Sinne
Gruß vom Steinbock

Gacker... :P :D Selten so köstlich amüsiert. Danke für diese wundervoll enttarnenden, versicherungsfachmännischen Worte.. Herzlichen Dank, aber ich zweifle deine Kompetenz als Versicherungsfachmann nicht an. Du kannst sicher in Sachen Versicherungen deinen Lebensunterhalt verdienen. Dennoch würde ich keinen Moderator um deine Registrierungsnummer bei der IHK noch deine Homepage bitten...

Weiterhin viel Erfolg und bitte -- antworte weiter so fachmännisch und fehlerfrei wie bisher -- :wink:
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:
Gacker... :P :D Selten so köstlich amüsiert. Danke für diese wundervoll enttarnenden, versicherungsfachmännischen Worte..
Nur so viel -
Dass ich für ein Versicherungsunternehmen tätig bin, ist hier schon lange bekannt.

Und dass Du einiges von meinem Text nicht verstanden ist mir auch klar.
Aber dies ist auch nicht schlimm - bis zu deiner Rente wirst Du sicherlich noch viel lernen.

Gruß vom Steinbock
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Steinbock hat geschrieben:
frank_nrw hat geschrieben:
Gacker... :P :D Selten so köstlich amüsiert. Danke für diese wundervoll enttarnenden, versicherungsfachmännischen Worte..
Nur so viel -
Dass ich für ein Versicherungsunternehmen tätig bin, ist hier schon lange bekannt.

Und dass Du einiges von meinem Text nicht verstanden ist mir auch klar.
Aber dies ist auch nicht schlimm - bis zu deiner Rente wirst Du sicherlich noch viel lernen.

Gruß vom Steinbock

JAAAA Danke... und wieder ein Lachanfall.. Ein Beamter bekommt nun aus Deiner Sicht Rente.. Prima :mrgreen: :-) So wie Du die Definitionen der Beihilfe durcheinanderbringst kommen nun auch solche Aussagen .. Nur nicht nervös werden, lieber Steinbock... sonst kommt man Dir noch auf die Schliche.. alles wird gut :D :D

Aber vermutlich kommt forumswendend auch sofort eine Rechtfertigung.. Ich weiß auch schon wie die formuliert sein wird: "Der ist gar kein Beamter, kein Beamter kennt sich so wenig mit Beamtenrecht aus, der ist Anwerber der GKV"... etzettera etzettera etzettera ...

In diesem Sinne.. sonnige Freizeitgrüße...
Steinbock
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Steinbock »

frank_nrw hat geschrieben:
JAAAA Danke... und wieder ein Lachanfall.. Ein Beamter bekommt nun aus Deiner Sicht Rente.. Prima :mrgreen: :-)
Nein - ich vermute mal, das Du nicht verstehst was Du liest.
Was Du behauptest habe ich nie geschrieben!
Allerdings hast Du mich bisher nicht überzeugen können, dass Du ein Beamter bist!

Und jetzt eine Bitte - troll dich einfach mein lieber Fake!
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Steinbock hat geschrieben:
frank_nrw hat geschrieben:
JAAAA Danke... und wieder ein Lachanfall.. Ein Beamter bekommt nun aus Deiner Sicht Rente.. Prima :mrgreen: :-)
Nein - ich vermute mal, das Du nicht verstehst was Du liest.
Was Du behauptest habe ich nie geschrieben!
Allerdings hast Du mich bisher nicht überzeugen können, dass Du ein Beamter bist!

Und jetzt eine Bitte - troll dich einfach mein lieber Fake!

Sorry.. habe mir soeben in die Hose gemacht :lol: Du bist so herrlich.. immer die gleichen Phrasen und Argumente.. in einem Satz schreibst Du etwas und im nächsten schreibst Du, dass Du es nie geschrieben hast, obwohl es ein posting weiter oben steht. Du setzt dich auf so "erfrischende Art" über Dinge hinweg, die Du selber zu Bildschirm gebracht hast, dass ich dich irgendwie nicht so wirklich ernst nehmen kann. Danke für deine Bereitschaft, hier anderen Dinge näher zu bringen,, nun wünsche ich Dir eine gute Hand in der Auswahl deiner Worte und vor allem der Mut, auch mal zuzugeben, wenn Du daneben gelegen hast.

Ich jedenfalls nutze das Forum hier, um Informationen zu bekommen und auch von meinen eigenen Erfahrungen zu berichten. Das lasse ich mir von besserwisserischen Formulierungen selbsternannter Experten nicht nehmen.

Aber ich denke, es ist jetzt gut.. bevor das hier noch OT wird..
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Mikesch
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von Mikesch »

Und wieder das Moderatorenräusper ;-)

Wieso nur hab ich geahnt, dass es wieder so weit kommt ;-)

Bitte, reisst euch am Riemen!

Das Vorposting habe ich wegen beleidigender Äußerungen gelöscht.

@frank_nrw:
Bitte keine Vollquotel mehr, das macht es schwer zu lesen, ich denke, aus einem Vorpost reichen für das Verständnis Zitate.

*** MOD ***
tommek
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von tommek »

Mir scheint, dieser Threat wird nicht nur genutzt um die Fragestellung zu beantworten, sondern auch um eine festgelegte Meinung zu artikulieren und diese dann recht dominant zu vertreten. Dass dies in Beleidigungen ausartet ist schade, wo das Thema an sich doch sehr spannend ist und so viele Möglichkeiten bietet.

Als Beamter kenne ich die vielen Fallstricke der Beihilfe und auch der privaten Krankenversicherung zur Genüge. Aus eigenen Erfahrungen erscheinen mir die Probleme, die hier geschildert wurden, nicht so ganz unwahrscheinlich.

Über einige der Argumentationen hinsichtlich gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung kann ich nur verwundert den Kopf schütteln. Hier scheint ein User etwas über das Ziel hinauszuschießen und die Forenregeln entweder zu ignorieren oder gar nicht zu kennen.

Ich bin in Bezug auf gesetzliche Krankenversicherung nicht der Experte, aber dass zukünftige Beamte sich nicht nur bei einer privaten Krankenkasse informieren sollten, leuchtet selbst mir ein. Als Familienvater kann ich bestätigen, dass es je nach Fallkonstellation für Beamte in der privaten Krankenversicherung durchaus teuer werden kann.

Aber letzentlich ist das ja gar nicht die Frage gewesen.. Mich würde interessieren, ob der Threatsteller nun vielleicht doch eine Reha im Sinne der Beihilfe machen wird und ob er ein Haus gefunden hat, was passt.
frank_nrw
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Re: Die Suche nach dem Gral (einer bezahlbaren REHA Klinik)

Beitrag von frank_nrw »

Ich habe das erst einmal auf Eis gelegt.. war vor vier Jahren in einer stat. Reha.. leider haben auch die die Preise erhöht.. habe nun wirklich einiges an Sanatorien durch.. Entweder irre hohe Zimmerpreise von über 100 Euro wo dann Behandlung draufkommt.. oder pauschal.. und da zahlt meine Versicherung leider nur 20 Euro Tagegeld für alles.. Daher.. erst mal abwarten.. habe eh erst in einem Jahr Anspruch..

Hatte auch mal im Ausland geschaut.. Beihilfe zahlt ja im EU Ausland.. Leider die PKV nicht.. zumindest nach den Versicherungsbedingungen.. Muss ich mal abklären wenn ich was passendes gefunden habe.. Ist nur recht aufwändig..

ich werde sicher mal schreiben wenn ich was gefunden habe und dann berichten..

zum Thema GKV und PKV lasse ich mir hier nicht mehr weiter aus.. gehört vielleicht auch woanders hin.. jedenfalls waren Steinbocks Ansichten "interessant", seine Art und Weise mit mir und auch anderen zu schreiben jedoch :roll: -" Daher soll es das gewesen sein.. melde mich, wenn ich was habe..
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