Sonderurlaub während Wiedereingliederung?

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zitrone
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Sonderurlaub während Wiedereingliederung?

Beitrag von zitrone »

Hallo,

ich habe eine dringende Frage. Nach einer längeren Erkrankung befinde ich mich nun in der Wiedereingliederung.
In meine Freizeit bin ehrenamtlich bei der Feuerwehr und dadurch im Katastrophenschutz des Bundes tätig. Diese Tätikeit dufte ich nach Aussage von meinem Arzt auch in der Zeit der Dienstunfähigkeit nach eigenem Eressen ausüben.

Nach den starken Unwettern in den vergangenen Tagen, wurde der Abmarsch für meinen Zug von der Bezirksregierung für die kommende Nacht angekündigt.

Da in der Vergangenheit zur Wahrnehmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit problemlos Sonderurlaub gewährt wurde, frage ich mich wie das in der Zeit der Wiedereingliederung aussieht.
Leider ist in meiner Behörde um diese Zeit niemand mehr erreichbar, der mir Auskunft geben kann.

Nun die Frage, wird in der Zeit der Wiedereingliederung Sonderurlaub dafür gewährt?

Vorab schon ein kräftiges Dankeschön und viele Grüße,

zitrone
Torquemada
Moderator
Beiträge: 3964
Registriert: 4. Jul 2012, 13:08
Behörde: Ruheständler und Privatier
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Re: Sonderurlaub während Wiedereingliederung?

Beitrag von Torquemada »

Hauptgrundsatz bei einer Wiedereingliederung ist doch, dass du in dieser Zeit KRANK geschrieben bist und die Wiedereingliederung stundenweise-steigernd etc. erfolgt.
Du wirst in diesem Forum keinen Rechtsrat bekommen können, ob sich dein nachts beginnender Einsatz irgendwie schädlich auf deine Widereingliederung auswirkt.

Solltest du gerade krank geschrieben sein (davon gehe ich aus) brauchst du doch aber keinen Sonderurlaub? Wozu ?
Klär das morgen FRÜH gleich mit den zuständigen Stellen ab. Notfalls musst du wohl oder übel deinen Katastrophenschutzeinsatz abbrechen, wenn deine Widereingliederung gefährdet ist.

Ich kenne es als Bundesbeamter nur so, dass die Kollegen während einer Eingliederung arbeitsunfähig geschrieben sind. Sollte das bei dir als Landesbeamten anders sein, konnte ich dir nur ansatzweise weiterhelfen.
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
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Re: Sonderurlaub während Wiedereingliederung?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Persönliches, beleidigendes und OT geĺöscht!
So geht es nicht! BITTE!
MOD



Dann mal was zum Thema:
Über eine ehrenamtliche Tätigkeit brauchst du deinen Dienstherr grds. nicht zu informieren bzw. zu fragen - anders als eine Nebentätigkeit.
Wenn du dann wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit (z. B. als Schöffe) freigestellt werden musst, hat der Arbeitgeber diese Freistellung
zu ermöglichen. Egal ob dieser das gut findet oder nicht !!!

Die st. WE ist ein spezieller Fall. In diesem speziellen Fall muss abgegrenzt werden, ob der Einsatz den Erfolg der st. WE gefährdet...
In Ausnahmefällen ist ja auch ein Urlaub in der st. WE möglich (z. B. dieser vorher schon genehmigt wurde) und dann wird die st. WE
unterbrochen...Aus diesem Grunde würde ich hier sagen, dass wenn du für einen Einsatz angefordert wirst und dies nicht kontraproduktiv zur
Genesung und Wiedereingliederung steht, kannst du von einer Teilnahme ausgehen.

Wenn dein Arzt das befürwortet, dann würde ich mit dieser Befürwortung an den DH herantreten und einfach anfragen...aber nicht einfach
von der st. WE fernbleiben, auch wenn du aktuell krank geschrieben bist - das sieht nicht gut aus !
tommek
Beiträge: 59
Registriert: 3. Jul 2014, 11:51
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Re: Sonderurlaub während Wiedereingliederung?

Beitrag von tommek »

Torquemada hat geschrieben:Hauptgrundsatz bei einer Wiedereingliederung ist doch, dass du in dieser Zeit KRANK geschrieben bist und die Wiedereingliederung stundenweise-steigernd etc. erfolgt.
Du wirst in diesem Forum keinen Rechtsrat bekommen können, ob sich dein nachts beginnender Einsatz irgendwie schädlich auf deine Widereingliederung auswirkt.

Solltest du gerade krank geschrieben sein (davon gehe ich aus) brauchst du doch aber keinen Sonderurlaub? Wozu ?
Klär das morgen FRÜH gleich mit den zuständigen Stellen ab. Notfalls musst du wohl oder übel deinen Katastrophenschutzeinsatz abbrechen, wenn deine Widereingliederung gefährdet ist.

Ich kenne es als Bundesbeamter nur so, dass die Kollegen während einer Eingliederung arbeitsunfähig geschrieben sind. Sollte das bei dir als Landesbeamten anders sein, konnte ich dir nur ansatzweise weiterhelfen.
Hallo,

ich kenne die Regelung der Wiedereingliederung von Beamten der Länder eigentlich nur so, dass Beamte in dieser Zeit (Anders als Beschäftigte im Sinne des SGB) nicht arbeitsunfähig sind. Ihnen wird im Rahmen der Wiedereingliederung die Arbeitszeit nach der Arbeitszeitordnung reduziert. Der Beamte ist während der Wiedereingliederung nicht mehr arbeitsunfähig... So zumindest nach Arbeitszeitverordnung NRW.. in anderen Ländern gibt es bleichlautende Regelungen. Ob ein Konflikt zwischen Wiedereingliederung (also der reduzierten Arbeitszeit) und der freiwilligen Tätigkeit besteht... keine Ahnung.. Kann mir vorstellen, dass hier vielleicht das gleiche Verfahren gilt, wie bei der normalen Arbeitszeit.. denn vom Status her bist Du dann ja nicht mehr arbeitsunfähig. Gfls. möchte dein Dienstherr irgendeine Bescheinigung haben?!

Die Arbeitszeitverordnung des Bundes sieht aber diese Regelung nicht vor. Hier gibt es eine Handlungsrichtlinie des BMI, nach der Beamte in der Wiedereingliederung krank geschrieben sind.. Sonderurlaub etc. ist in dieser Zeit nicht vorgesehen, es kann aber über Ausnahmen im Einzelfall entschieden werden.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Hier zeigt sich wieder der Gedanke des Föderalismus. Der Bund hat andere Regelungen als die Länder und die Länder grenzen sich wiederum von anderen Ländern ab. Leidtragend sind hier die Beamten, die sich durchwursteln müssen, sich oftmals ärgern, warum der Beamte in NRW weniger verdient als der in Thüringen oder warum der Beamte in NRW eine höhere Arbeitszeit hat als sein Kollege in Sachsen. Das ganze ist nun mal ein Politikum und die Dienstherrn werden leider nicht müde, dort einzusparen, wo es am vermeintlich einfachsten ist. Aber das nur - nicht zum Thema gehörend- am Rande..
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