Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW Erfahrungsstufen

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erdschnake
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Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW Erfahrungsstufen

Beitrag von erdschnake »

Guten Abend,

ich bin neu hier und habe auch direkt schon ne Frage auf die ich im Netz bisher keine Antwort gefunden habe.
Mit dem Dienstrechtsanpassungsgesetz welches letztes Jahr für NRW verabschiedet wurde, wurden ja die Altersstufen quasi in Erfahrungsstufen umgewandelt.
Ich lese immer mal wieder von einer Übergangsregelung, weiß aber jetzt überhaupt nicht was dahinter steckt und ob mich das betreffen könnte.

Zu meinen Daten:
Ich habe in 08/2010 die Ausbildung im gD abgeschlossen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses war ich 24 Jahre.
Zum Beginn meiner Ausbildung drei Jahre zuvor war ich 21 Jahre.
Momentan bin ich in Stufe 4 der Besoldungsgruppe A9.
Da ich dieses Jahr 29 werde, frage ich mich nun, bekomme ich dieses Jahr eine neue Stufe oder stagniert das nun so lange bis ich auch "Erfahrungsmäßig" die entsprechenden Jahre (also 6 Jahre glaub ich) voll habe und bekomme ich dann erst in 2016 eine neue Stufe dazu?

Ich hoffe das war jetzt einigermaßen nachvollziehbar geschrieben und irgendwer von euch, kann mir hier weiter helfen. :)

Schönen Abend noch!
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Baumschubser
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Re: Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW Erfahrungsstufen

Beitrag von Baumschubser »

Übergangsregelung heißt zumindest hier in Sachsen lediglich, dass für dich alles so bleibt, wie es war. Deine Altersstufe wird jetzt Erfahrungsstufe genannt und die Erhöhungen kommen auch weiterhin, so wie es bisher war. Manch einer steht dadurch besser da, als wenn er ab dem ersten Tag in Erfahrungsstufen eingeordnet gewesen wäre. Aber auch die Altersdiskriminierung bleibt de facto erhalten und ist durch den EuGH quasi zementiert.
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