Hallo,
Aus gesundheitlichen Gründen , ( Amtsarzt Gutachten liegt dem Dienstherrn bereits vor) regt der Dienstherr an, das ich meine Versetzung in den Ruhestand selbst beantragen soll.
Mit dem Schreiben wurde gleich ein voraufgesetztes Schreiben : Versetzung in den Ruhestand, an mich per Post versandt.
Meine Fragen hierzu an euch:
Entstehen mir Nachteile, wenn ich den Ruhestand selbst beantrage?
Was passiert mit dem verbleibenden Urlaubsanspruch und den Überstunden, bzw. den Stunden aus dem Lebensarbeitszeit Konto.
Vielen Dank für eure Antworten
Viele Grüße Baily
Versetzung in den Ruhestand
Moderator: Moderatoren
- Baumschubser
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Re: Versetzung in den Ruhestand
Vom Bauchgefühl her würde ich das nicht selbst beantragen. Und Urlaub sowie Überstunden sollen einfach vorneweg noch abgegolten werden. Das ist schlicht bares Geld. Es gibt hier allerdings ein aktuelles Gerichtsurteil, wonach diese Ansprüche auch beim ausscheiden aus dem Dienst nicht verfallen. Ich würde den Ruhestand dennoch so lange wie möglich rauszögern.
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- Moderator
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Re: Versetzung in den Ruhestand
Ganz klar nicht selbst beantragen !!! Weiterhin sich vom Arzt AU-schreiben lassen und abwarten. Warum sollte ein Beamter hier dem Dienstherren Arbeit abnehmen? Der Dienstherr hat die Möglichkeit, dich in den Ruhestand zu versetzen, WENN er es will.
- tiefenseer
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Re: Versetzung in den Ruhestand
Hallo,
ich kann den beiden vorangegangenen Beiträgen nur zustimmen.
Keineswegsvon selbst aktiv werden!!!!!!!!!
Der DH spart sich hier einige Monate der Zahlung voller Bezüge. Außerdem muss er nicht nach einger geeigneten Stelle suchen, um die entsprechend Deiner gesundheitlichen Einschränkungen unter zu bringen.
DH übergehen geren der gesetzlichen Forderung nach Eingliederung vor Pernsonierung.
Welche Nachteile Dir dadurch entstehen könnten, kann ich Dir nicht sagen. Um aber solche eine bedeutende Frage abschließend beantwortet zu bekommen, würde ich hier einen RA für Verwaltungs-/Beamtenrecht hinzu ziehen. Der kann auch solceh Fragen bezüglich von Überstunden, bzw. den Stunden aus dem Lebensarbeitszeit Konto beantworten.
Was Deinen noch nicht abgegoltenen Urlaub angeht, so kann ich Dich auf ein Urteil des EuGh verweisen.
Eine leicht verständliche Erklärung findest Du hier:
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... ur-beamte/
ich kann den beiden vorangegangenen Beiträgen nur zustimmen.
Keineswegsvon selbst aktiv werden!!!!!!!!!
Der DH spart sich hier einige Monate der Zahlung voller Bezüge. Außerdem muss er nicht nach einger geeigneten Stelle suchen, um die entsprechend Deiner gesundheitlichen Einschränkungen unter zu bringen.
DH übergehen geren der gesetzlichen Forderung nach Eingliederung vor Pernsonierung.
Welche Nachteile Dir dadurch entstehen könnten, kann ich Dir nicht sagen. Um aber solche eine bedeutende Frage abschließend beantwortet zu bekommen, würde ich hier einen RA für Verwaltungs-/Beamtenrecht hinzu ziehen. Der kann auch solceh Fragen bezüglich von Überstunden, bzw. den Stunden aus dem Lebensarbeitszeit Konto beantworten.
Was Deinen noch nicht abgegoltenen Urlaub angeht, so kann ich Dich auf ein Urteil des EuGh verweisen.
Eine leicht verständliche Erklärung findest Du hier:
http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... ur-beamte/
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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- Moderator
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Re: Versetzung in den Ruhestand
Dass der Kollege mit der Post ein schon vorformuliertes Schreiben bekommt, dass er nur noch unterschreiben soll, ist schon erstaunlich.
Da sollte jeder stutzig werden. Denn das kann doch nur dem Dienstherren dienen.
Ich würde gar nicht auf das Schreiben reagieren und, wie gesagt, weiter die Krankmeldungen vom Arzt hinschicken.
Da sollte jeder stutzig werden. Denn das kann doch nur dem Dienstherren dienen.
Ich würde gar nicht auf das Schreiben reagieren und, wie gesagt, weiter die Krankmeldungen vom Arzt hinschicken.
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- Beiträge: 346
- Registriert: 28. Sep 2010, 12:54
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Re: Versetzung in den Ruhestand
Ja und nein - es kommt auf den Einzelfall anBaily hat geschrieben:Entstehen mir Nachteile, wenn ich den Ruhestand selbst beantrage?
Solltest Du später wieder gesund werden (was wir alle hoffen) und Du einen Antrag auf Reaktivierung stellen solltest, könnte man Dir vorwerfen, dass Du ja von selbst damals Deine Versetzung in den Ruhestand beantragt hast.
In der Regel ist der DH doch froh, seine Beamten irgendwie loswerden zu können (Ausnahmen abgesehen).
Bei einer vorherigen zeitweisen Tätigkeit in Teilzeit mag es von Vorteil sein, wenn die Ruhestandsversetzung möglichst schnell eigeleitet wird. Da kann es dann tatsächlich vorkommen, dass die zu erwartende Pensionszahlung höher ist, als das zuletzt erzielte Teilzeit-Gehalt. Hier dürfte der Taschenrechner gefragt sein

Ansonsten kann ich mich den vorangegangenen Forumsteilnehmern nur anschließen.
Gruß
Schäferhund

Re: Versetzung in den Ruhestand
Vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten.
Es gestaltet sich tatsächlich so, wie Schäferhund es beschrieb.
Ich arbeite seit der Geburt unserer Kinder nur 26 Stunden die Woche.
Ich habe Krebs, und es ist nicht damit zu rechnen,in absehbarer Zeit wieder zu arbeiten.
Mich machte es nur stutzig, das ich ein schon vorgefertigtes Schreiben erhalten habe und das der DH nicht von selbst den Ruhestand einleitet.
Ich möchte nichts falsch machen, habe aber gleichzeitig nicht unbedingt auch noch den Kopf frei für evtl. Bürokratien .
Zu meiner Frage wegen dem nichtgenommenen Urlaubsanspruch werde ich mich an die Besoldungsstelle richten.
Ich wünsche euch allen noch einen schönen sonnigen Sonntag.
Viele Grüße Baily
Es gestaltet sich tatsächlich so, wie Schäferhund es beschrieb.
Ich arbeite seit der Geburt unserer Kinder nur 26 Stunden die Woche.
Ich habe Krebs, und es ist nicht damit zu rechnen,in absehbarer Zeit wieder zu arbeiten.
Mich machte es nur stutzig, das ich ein schon vorgefertigtes Schreiben erhalten habe und das der DH nicht von selbst den Ruhestand einleitet.
Ich möchte nichts falsch machen, habe aber gleichzeitig nicht unbedingt auch noch den Kopf frei für evtl. Bürokratien .
Zu meiner Frage wegen dem nichtgenommenen Urlaubsanspruch werde ich mich an die Besoldungsstelle richten.
Ich wünsche euch allen noch einen schönen sonnigen Sonntag.
Viele Grüße Baily
