Beihilfeberechtigung
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Beihilfeberechtigung
Ich habe eine Frage, ich bin Beamter beim Freistaat Bayern, meine Frau ist Angestellte.
Meine Frau liegt oberhalb der Versichertenpflichtgrenze und ist privat krankenversichert.
Ist sie beihilfeberechtigt (über mich)?
Ist sie in Elternzeit beihilfeberechtigt?
Ist sie es in ihrem Ruhestand?
Vielen Dank für Hilfe!
Meine Frau liegt oberhalb der Versichertenpflichtgrenze und ist privat krankenversichert.
Ist sie beihilfeberechtigt (über mich)?
Ist sie in Elternzeit beihilfeberechtigt?
Ist sie es in ihrem Ruhestand?
Vielen Dank für Hilfe!
Re: Beihilfeberechtigung
Tatsächlich ?neuer_beamter hat geschrieben:Ich habe eine Frage, ich bin Beamter beim Freistaat Bayern,
Bei einem B.a.W könnte man die nachfolgenden Fragen gerade noch so verstehen!
Tipp: folgende Internet-Seit genau durchlesen. http://www.gesetze-bayern.de/jportal/po ... doc.part=Xmeine Frau ist Angestellte.
Meine Frau liegt oberhalb der Versichertenpflichtgrenze und ist privat krankenversichert.
Ist sie beihilfeberechtigt (über mich)?
Ist sie in Elternzeit beihilfeberechtigt?
Ist sie es in ihrem Ruhestand?
Vielen Dank für Hilfe!
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Re: Beihilfeberechtigung
danke für die "nette" antwort
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Re: Beihilfeberechtigung
Ich verstehe auch nicht, was diese "Antwort" von Steinbock soll. Hier sollte man kollegial und zielführend versuchen, zu antworten.neuer_beamter hat geschrieben:danke für die "nette" antwort
Als Bundesbeamter kann ich dir zu Bayern leider nichts sagen. Allerdings kannst du auch konkret deine Beihilfestelle fragen.
Re: Beihilfeberechtigung
Was für ein Hinweis?Torquemada hat geschrieben:Ich verstehe auch nicht, was diese "Antwort" von Steinbock soll. Hier sollte man kollegial und zielführend versuchen, zu antworten.neuer_beamter hat geschrieben:danke für die "nette" antwort
Als Bundesbeamter kann ich dir zu Bayern leider nichts sagen. Allerdings kannst du auch konkret deine Beihilfestelle fragen.
Bereits zu Beginn meiner Beamtenausbildung wurden wir darauf hingewiesen, wenn wir Fragen hinsichtlich des Beamtenrechts haben,
sollten wir zuerst einmal die entsprechenden Vorschriften lesen.
Wenn dann noch Hilfe benötigt wird, konnten wir Fragen präzise formulieren und bekamen auch die entsprechenden Hinweise bzw. Antworten.
Hier im Forum habe ich den Eindruck, dass viele überhaupt nicht mehr versuchen selbst eine Lösung zu finden.
(Viele sind ja noch nicht mal mehr in der Lage die Beamtenvorschriften/Gesetze zu finden)
Sondern eher der Meinung sind, dass hier einige Nachtschattengewächse tätig sind die alle Zeit der Welt haben um den lieben Neulingen die Antworten brav aufzuschreiben.
Was ist nur aus der Beamtenschar geworden ?
Gruß vom Steinbock!
Re: Beihilfeberechtigung
Lieber Neuer Beamter,
ärgere dich nicht über vorstehende "nette" Antwort.
Richte deine drei Fragen an deine Beihilfestelle. Am besten fragst du dich telefonisch zu der für dich zuständigen Person durch. Dann bekommst du auch eine rechtsgültige Antwort (hoffentlich).
Ich glaube, du wirst alle drei Fragen mit Ja beantwortet bekommen. Aber auf mich darfst du dich nicht verlassen, denn auch ich bin Bundesbeamter a.D. und kenne die bayerischen Verhältnisse nicht.
HansH.
ärgere dich nicht über vorstehende "nette" Antwort.
Richte deine drei Fragen an deine Beihilfestelle. Am besten fragst du dich telefonisch zu der für dich zuständigen Person durch. Dann bekommst du auch eine rechtsgültige Antwort (hoffentlich).
Ich glaube, du wirst alle drei Fragen mit Ja beantwortet bekommen. Aber auf mich darfst du dich nicht verlassen, denn auch ich bin Bundesbeamter a.D. und kenne die bayerischen Verhältnisse nicht.
HansH.
Re: Beihilfeberechtigung
Hallo,
schau Dir bitte diese Broschüre des Freistaates Bayern an :
http://www.bestellen.bayern.de/applicat ... YPE:PDF%29
und frage an der Beihilfestelle nach.
und zu der "einen Antwort" .. Ist schon komisch, wie manche User hier mit anderen umgehen - vielleicht vergisst da jemand, dass es auch Beamte gibt, die nicht unbedingt Verwaltungs- und Beihilfeexperten sind. Nichttechnischer Dienst hat m.W. eine andere Ausbildungsrichtung. Ein freundlicher Umgangston sollte also schon machbar sein und gerade in solchen Foren sucht man ja um Hilfe, weil man etwas vielleicht mal nicht weiß... Man muss ja nicht antworten, wenn man denkt, dass die Frage nonsens ist..
schau Dir bitte diese Broschüre des Freistaates Bayern an :
http://www.bestellen.bayern.de/applicat ... YPE:PDF%29
und frage an der Beihilfestelle nach.
und zu der "einen Antwort" .. Ist schon komisch, wie manche User hier mit anderen umgehen - vielleicht vergisst da jemand, dass es auch Beamte gibt, die nicht unbedingt Verwaltungs- und Beihilfeexperten sind. Nichttechnischer Dienst hat m.W. eine andere Ausbildungsrichtung. Ein freundlicher Umgangston sollte also schon machbar sein und gerade in solchen Foren sucht man ja um Hilfe, weil man etwas vielleicht mal nicht weiß... Man muss ja nicht antworten, wenn man denkt, dass die Frage nonsens ist..
Re: Beihilfeberechtigung
Mein lieber tommek,
deine Antwort zielt wohl in meine Richtung.
Dann wirst Du mit Sicherheit erkennen, dass hier viele User auftauchen um andere zu verarschen.
Außerdem wäre es sinnvoll manchmal auch ein wenig in den Vorschriften des Beihilfe- bzw. Beamtenrechtes zu nachzulessen und dann erst seine Fragen zu stellen.
Und ein Beamter sollte schon etwas über beihilfeberechtigte Personen bzw. berücksichtigungsfähige Angehörige gelesen haben.
Dies trifft auch bei technischen wie auch bei nichttechnischen Beamten zu.
In diesem Sinne - wünsche ich dir eine schöne Zeit hier im Forum,
Gruß vom Steinbock
deine Antwort zielt wohl in meine Richtung.
Bleibe erst mal eine Weile in diesem Forum.tommek hat geschrieben: und zu der "einen Antwort" .. Ist schon komisch, wie manche User hier mit anderen umgehen - vielleicht vergisst da jemand, dass es auch Beamte gibt, die nicht unbedingt Verwaltungs- und Beihilfeexperten sind. Nichttechnischer Dienst hat m.W. eine andere Ausbildungsrichtung. Ein freundlicher Umgangston sollte also schon machbar sein und gerade in solchen Foren sucht man ja um Hilfe, weil man etwas vielleicht mal nicht weiß... Man muss ja nicht antworten, wenn man denkt, dass die Frage nonsens ist..
Dann wirst Du mit Sicherheit erkennen, dass hier viele User auftauchen um andere zu verarschen.
Außerdem wäre es sinnvoll manchmal auch ein wenig in den Vorschriften des Beihilfe- bzw. Beamtenrechtes zu nachzulessen und dann erst seine Fragen zu stellen.
Und ein Beamter sollte schon etwas über beihilfeberechtigte Personen bzw. berücksichtigungsfähige Angehörige gelesen haben.
Dies trifft auch bei technischen wie auch bei nichttechnischen Beamten zu.
In diesem Sinne - wünsche ich dir eine schöne Zeit hier im Forum,
Gruß vom Steinbock
Re: Beihilfeberechtigung
Hallo
danke für die Wünsche.. dennoch bietet sich ein höfliches Miteinander an. Wer unhöfliche Sprüche loslässt, sollte verwarnt und gesperrt werden. Ich kenne aus anderen Foren, wo ich aktiv tätig bin, eben auch User, die mit einem überheblichen Schreibstil andere disskreditieren und beleidigen. Ich denke das haben wir hier, als Beamte, die eh die Prügelknaben aller Medien sind, überhaupt nicht nötig.. Danke und viele Grüße zrück.
danke für die Wünsche.. dennoch bietet sich ein höfliches Miteinander an. Wer unhöfliche Sprüche loslässt, sollte verwarnt und gesperrt werden. Ich kenne aus anderen Foren, wo ich aktiv tätig bin, eben auch User, die mit einem überheblichen Schreibstil andere disskreditieren und beleidigen. Ich denke das haben wir hier, als Beamte, die eh die Prügelknaben aller Medien sind, überhaupt nicht nötig.. Danke und viele Grüße zrück.
Re: Beihilfeberechtigung
Du verwechselst etwas! Richtig in einem Forum auch hier gibt es Richtlinien die jeder akzeptiert hat.tommek hat geschrieben:Hallo
danke für die Wünsche.. dennoch bietet sich ein höfliches Miteinander an. Wer unhöfliche Sprüche loslässt, sollte verwarnt und gesperrt werden. Ich kenne aus anderen Foren, wo ich aktiv tätig bin, eben auch User, die mit einem überheblichen Schreibstil andere disskreditieren und beleidigen. Ich denke das haben wir hier, als Beamte, die eh die Prügelknaben aller Medien sind, überhaupt nicht nötig.. Danke und viele Grüße zrück.
Dazu gehört natürlich auch, dass man niemanden beleidigen sollte.
Aber es besteht kein Verbot, dass man seine eigene Meinung äußern darf.
Aber vielleicht kommen von dir ja auch mal fachbezogene nützliche Kommentare bzw. Hinweise.
Schaun wir mal.
Gruß vom Steinbock
Re: Beihilfeberechtigung
Steinbock hat geschrieben:Du verwechselst etwas! Richtig in einem Forum auch hier gibt es Richtlinien die jeder akzeptiert hat.tommek hat geschrieben:Hallo
danke für die Wünsche.. dennoch bietet sich ein höfliches Miteinander an. Wer unhöfliche Sprüche loslässt, sollte verwarnt und gesperrt werden. Ich kenne aus anderen Foren, wo ich aktiv tätig bin, eben auch User, die mit einem überheblichen Schreibstil andere disskreditieren und beleidigen. Ich denke das haben wir hier, als Beamte, die eh die Prügelknaben aller Medien sind, überhaupt nicht nötig.. Danke und viele Grüße zrück.
Dazu gehört natürlich auch, dass man niemanden beleidigen sollte.
Aber es besteht kein Verbot, dass man seine eigene Meinung äußern darf.
Aber vielleicht kommen von dir ja auch mal fachbezogene nützliche Kommentare bzw. Hinweise.
Schaun wir mal.
Gruß vom Steinbock
Achje... lies Dir deinen eigenen Kommentare und die Reaktionen der anderen User doch mal durch.. und wenn Du nur ein wenig an Dir arbeitest, wirst Du verstehen was ich meine. Gruß tommek
Re: Beihilfeberechtigung
Du bist ja ein richtiger Spassvogel.tommek hat geschrieben:
Achje... lies Dir deinen eigenen Kommentare und die Reaktionen der anderen User doch mal durch.. und wenn Du nur ein wenig an Dir arbeitest, wirst Du verstehen was ich meine. Gruß tommek
Warten wir es mal ab, ich freue mich schon auf nette weitere Diskussionen.
Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfeberechtigung
Guten Abend!
Ich bin seit längerer Zeit "Mitleser" hier im Forum und ärgere mich jedes Mal über die unverfrorenen Antworten/Beiträge dieses "STEINBOCK".
Es gibt hier im gesamten Forum KEINEN, der so überheblich und teilweise sehr abfällig mit den hier Hilfesuchenden umgeht.
Was ist das nur für ein Mensch, frage ich mich jedes Mal, wenn er/sie die Leute hier so "anmacht".
Steinbock, Sie müssen bestimmt ein richtiger Grisgram sein, der mit sich und der Umwelt sehr unzufrieden ist.
Ich möchte Sie bitten, einmal in sich zu gehen und darüber nachzudenken, was das Ganze denn soll! Was haben Sie denn davon, wenn Sie hier ewig unfreundliche, sogar fast beleidigende Antworten von sich geben?
Gruß
vom Talker
Ich bin seit längerer Zeit "Mitleser" hier im Forum und ärgere mich jedes Mal über die unverfrorenen Antworten/Beiträge dieses "STEINBOCK".
Es gibt hier im gesamten Forum KEINEN, der so überheblich und teilweise sehr abfällig mit den hier Hilfesuchenden umgeht.
Was ist das nur für ein Mensch, frage ich mich jedes Mal, wenn er/sie die Leute hier so "anmacht".
Steinbock, Sie müssen bestimmt ein richtiger Grisgram sein, der mit sich und der Umwelt sehr unzufrieden ist.
Ich möchte Sie bitten, einmal in sich zu gehen und darüber nachzudenken, was das Ganze denn soll! Was haben Sie denn davon, wenn Sie hier ewig unfreundliche, sogar fast beleidigende Antworten von sich geben?
Gruß
vom Talker
Re: Beihilfeberechtigung
Hallo Talker,
dies wird ja jetzt wirklich so langsam trollig.
Dann wäre ich ja schon froh, wenn Du mir mitteilen könntest, wo ich mich daneben benommen habe.
Vor Jahren, auf dem Sozialamt klopften Hilfesuchende ständig an meine Tür und waren immer hocherfreut,
als ich ihnen mit einer Auszahlungsanweisung weiter half.
Aber ein Neuling der am 1. Tag schon so lästert - den liebe ich heiß und innig.
Ein besonders netter Gruß vom Steinbock!
dies wird ja jetzt wirklich so langsam trollig.
Oh je, bin ich wirklich so schliiiimmmm ?Talker hat geschrieben:Guten Abend!
Ich bin seit längerer Zeit "Mitleser" hier im Forum und ärgere mich jedes Mal über die unverfrorenen Antworten/Beiträge dieses "STEINBOCK".
Dann wäre ich ja schon froh, wenn Du mir mitteilen könntest, wo ich mich daneben benommen habe.
Hm... seit wann zählen denn Beamte zu den Hilfesuchenden.Es gibt hier im gesamten Forum KEINEN, der so überheblich und teilweise sehr abfällig mit den hier Hilfesuchenden umgeht.
Vor Jahren, auf dem Sozialamt klopften Hilfesuchende ständig an meine Tür und waren immer hocherfreut,
als ich ihnen mit einer Auszahlungsanweisung weiter half.
Na wenn Du noch ein bissel länger hier im Forum verweilst, wirst Du erkennen wie bissig ich noch werden kann.Was ist das nur für ein Mensch, frage ich mich jedes Mal, wenn er/sie die Leute hier so "anmacht".
Steinbock, Sie müssen bestimmt ein richtiger Grisgram sein, der mit sich und der Umwelt sehr unzufrieden ist.

Iiiich, sicherlich nicht.Ich möchte Sie bitten, einmal in sich zu gehen und darüber nachzudenken, was das Ganze denn soll! Was haben Sie denn davon, wenn Sie hier ewig unfreundliche, sogar fast beleidigende Antworten von sich geben?
Aber ein Neuling der am 1. Tag schon so lästert - den liebe ich heiß und innig.
[/quote]Gruß
vom Talker
Ein besonders netter Gruß vom Steinbock!
- Mikesch
- Beiträge: 1981
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Beihilfeberechtigung
Räusper...
Da eine Antwort erfolgte und bevor das hier weiter OT ausartet...
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Da eine Antwort erfolgte und bevor das hier weiter OT ausartet...
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