Ablehnung Amtsarzt
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Ablehnung Amtsarzt
Kann man einen Amtsarzt ablehnen?
Hintergrund:
Schon vor drei Jahren bin ich von dieser Frau behandelt worden, wie ein Bittsteller und ein Hypochonder und sie wäre sicherlich kränker als ich.
Seit 30 Jahren habe ich beidseitig einen schweren Tinnitus, der nun so schlimm ist, dass ich dienstunfähig bin.
Damals hat sie eine Dienstunfähigkeit abgelehnt und nur durch weitere Gutachten habe ich es geschafft.
Nun, nach drei Jahren kommt die regelmäßige Überprüfung wieder und ich lande wieder bei ihr und bekomme das gleiche Gutachten wie damals.
Zwischenzeitlich habe ich nun gehört, dass diese Frau zig Kolleginnen und Kollegen zur Weißglut getrieben hat.
Was kann ich nun tun ohne Nachteile zu bekommen?
Meinem Dienstherren hatte ich das vor drei Jahren schon einmal mitgeteilt, was da passiert ist und man versprach mir in einem Gespräch, dass ich zu dieser Frau nicht mehr müsse.
Dummerweise habe ich mich darauf verlassen ...
Hintergrund:
Schon vor drei Jahren bin ich von dieser Frau behandelt worden, wie ein Bittsteller und ein Hypochonder und sie wäre sicherlich kränker als ich.
Seit 30 Jahren habe ich beidseitig einen schweren Tinnitus, der nun so schlimm ist, dass ich dienstunfähig bin.
Damals hat sie eine Dienstunfähigkeit abgelehnt und nur durch weitere Gutachten habe ich es geschafft.
Nun, nach drei Jahren kommt die regelmäßige Überprüfung wieder und ich lande wieder bei ihr und bekomme das gleiche Gutachten wie damals.
Zwischenzeitlich habe ich nun gehört, dass diese Frau zig Kolleginnen und Kollegen zur Weißglut getrieben hat.
Was kann ich nun tun ohne Nachteile zu bekommen?
Meinem Dienstherren hatte ich das vor drei Jahren schon einmal mitgeteilt, was da passiert ist und man versprach mir in einem Gespräch, dass ich zu dieser Frau nicht mehr müsse.
Dummerweise habe ich mich darauf verlassen ...
Re: Ablehnung Amtsarzt
Ja! Aber das geht nicht mündlich. Da muss schon einen schriftlichen Antrag stellen und die Ablehnungsgründe nachvollziehbar darstellen.
Wenn man das nicht will, muss man seinen Hausarzt bewegen, gegen das Gutachten des Amtsarztes vorzugehen.
Wenn man das nicht will, muss man seinen Hausarzt bewegen, gegen das Gutachten des Amtsarztes vorzugehen.
- tiefenseer
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Hallo Grummel,
gibt es bereits eine schriftliche Anweisung/Mitteilung einer erneuten Untersuchung beim AA?
Wenn ja, was wird dort verlangt?
Beachte!
Die Behörde muss diese tatsächlichen Umstände in der Untersuchungsaufforderung angeben. Der Beamte muss anhand der Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (vgl. Urteile vom 23.10.1980 - BVerwG 2 A 4.78 -, vom 26.04.12 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 30.05.13 a.a.O. Rn. 19 ff. m.w.N.).(Quelle: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... gerung.htm)
Sollte diese AÄ'tin keine Fachärztin sein, so kannst Du sie ohne weiteres ablehnen.
Teile in diesem Fall Deinem DH mit, dass Du Dich eine amtsärztlichen Untersuchung grundsätzlich nicht sträubst, jedoch für eine sachdienliche Untersuchung einen Facharzt wünschst.
Soweit mir bekannt ist, ist der HNO-Arzt für Tinnitus zuständig.
gibt es bereits eine schriftliche Anweisung/Mitteilung einer erneuten Untersuchung beim AA?
Wenn ja, was wird dort verlangt?
Beachte!
Die Behörde muss diese tatsächlichen Umstände in der Untersuchungsaufforderung angeben. Der Beamte muss anhand der Begründung die Auffassung der Behörde nachvollziehen und prüfen können, ob die angeführten Gründe tragfähig sind (vgl. Urteile vom 23.10.1980 - BVerwG 2 A 4.78 -, vom 26.04.12 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 30.05.13 a.a.O. Rn. 19 ff. m.w.N.).(Quelle: http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... gerung.htm)
Sollte diese AÄ'tin keine Fachärztin sein, so kannst Du sie ohne weiteres ablehnen.
Teile in diesem Fall Deinem DH mit, dass Du Dich eine amtsärztlichen Untersuchung grundsätzlich nicht sträubst, jedoch für eine sachdienliche Untersuchung einen Facharzt wünschst.
Soweit mir bekannt ist, ist der HNO-Arzt für Tinnitus zuständig.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Ich war ja schon wie geschrieben bei der Amstärztin so dass die meisten Hinweise nicht mehr ganz zutreffen werden.
Es geht nun darum, was ich machen kann, weil sie mich schon dreimal (einmal unter Zeugen) so runtergemacht hat.
Beispiele von letzter Woche - glücklicherweise habe ich mir das draußen sofort aufgeschrieben!:
"Sie haben eine massive psychische Krankheit, so dass Sie selber gar nicht mehr erfassen können, welche Symptome wann und wie eingetreten sind!"
"Ihr Tinnitus ist zwischenzeitlich fast gänzlich verschwunden, so dass die Unfallursache nicht mehr zählt. Anschließend haben Sie einen neuen Tinnitus bekommen aufgrund Ihrer unnormalen Perönlichkeitsstruktur und den stress auf der Arbeit! Beide Tinnitus haben miteinander nichts zu tun und sind unabhängig voneinander zu sehen. Und außerdem bekommt man von einem Tinnitus keine psychischen Schäden!"
Es geht nun darum, was ich machen kann, weil sie mich schon dreimal (einmal unter Zeugen) so runtergemacht hat.
Beispiele von letzter Woche - glücklicherweise habe ich mir das draußen sofort aufgeschrieben!:
"Sie haben eine massive psychische Krankheit, so dass Sie selber gar nicht mehr erfassen können, welche Symptome wann und wie eingetreten sind!"
"Ihr Tinnitus ist zwischenzeitlich fast gänzlich verschwunden, so dass die Unfallursache nicht mehr zählt. Anschließend haben Sie einen neuen Tinnitus bekommen aufgrund Ihrer unnormalen Perönlichkeitsstruktur und den stress auf der Arbeit! Beide Tinnitus haben miteinander nichts zu tun und sind unabhängig voneinander zu sehen. Und außerdem bekommt man von einem Tinnitus keine psychischen Schäden!"
Re: Ablehnung Amtsarzt
Nein - der Hausarzt wäre der falsche Weg.Siedler hat geschrieben:Ja! Aber das geht nicht mündlich. Da muss schon einen schriftlichen Antrag stellen und die Ablehnungsgründe nachvollziehbar darstellen.
Wenn man das nicht will, muss man seinen Hausarzt bewegen, gegen das Gutachten des Amtsarztes vorzugehen.
Wenn - dann gleich zum zuständigen Facharzt.
Gruß vom Steinbock
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Den muss ich aber dann doch bezahlen für ein ausführliches Gutachten - oder?
Hausarzt hatte bei mir auch etliche Fragezeichen aufgeworfen!
Hausarzt hatte bei mir auch etliche Fragezeichen aufgeworfen!
- tiefenseer
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Guten Morgen Grummel,
harter Tobak, was Du da geschrieben hast:
Das ist schon eine Interpretation, die regelrecht nach Lachkrampf schreit.
Eine gute Freundin hat ihre Diplomarbeit zur Zulassung als Psyho-Therapeutin genau zu diesem Thema geschrieben.
Ein psychischer Schaden in Form eines Tinnitus wird in der Regel als somatoformer Tinnitus bezeichnet. Bei einem Unfall zum Beispiel kann sich ein Tinnitus als psychischer Schaden entwickeln. Umgekehrt kann ein unfallbedingter Tinnitus als Körperschaden einen psychischen Schaden nach sich ziehen.
Als Betroffener von Tinnitus weiß ich, dass ein längeres Vorhanden sein zu einer chronischen Erkrankung führt.Nach sechs bis zwölf Monaten spricht man von einem chronischen Tinnitus. Durch Verhaltensübungen und eventuellen Medikamenten läßt sich der Tinnitus beherrschen. Jedoch ihn zu beseitigen nach längerem Vorhandensein - davon kann man sich als Patient verabschieden. Ein guter Facharzt (ich denke mal, dass ich bei einem der besten Prof. auf diesem Gebiet in Behandlung bin) ist da ehrlich und macht keine falschen Hoffnungen.
Unter welcher Form von Tinnitus leidest Du? (subjektiven oder einem objektiven Tinnitus)
Ich finde die Einschätzung der AÄ'in nicht nur abenteuerlich sondern auch gefährlich hinsichtlich einer exakten weiteren Behandlung. Woran mißt Sie Ihre Einschätzung, da sie weder behandelnde Ärtztin noch entsprechende Befunde über den Behandlungsverlauf besitzt?
Nun gut - ich an Deiner Stelle würde nun erst einmal die Entscheidung Deines DH abwarten. Die Einschätzung der AÄ'in stellt letztlich nur eine Empfehlung für den DH dar.
Wenn Dir die schriftliche Entscheidung vorliegt, sollte diese in jedem Fall auch die schriftliche Feststellung und Auswertung der Untersuchung von der AÄ'in bei liegen.
Bis dahin bist Du zum Warten verdammt.
Sollte diese Einschätzung der AÄ'in negativen Einfluss auf die Entscheidung des DH haben, bleibt Dir nur das Klageverfahren. (Es sei denn der Wahrheitsgehalt der AÄ'in ist offensichtlich so schwammig und ehrverletzend, dann solltest Du Dir Gedanken darüber machen, inwieweit auch der Staatsanwalt hier mit ins Boot geholt werden müßte).
Jetzt darüber zu diskutieren halte ich für unzweckmäßig, da jeder Gedanke darüber nur hypotetisch ist.
Lass uns wissen, wie sich Dein DH zu der Untersuchung der AÄ'in positioniert.
harter Tobak, was Du da geschrieben hast:
Und außerdem bekommt man von einem Tinnitus keine psychischen Schäden!grummel2005 hat geschrieben: "Sie haben eine massive psychische Krankheit, so dass Sie selber gar nicht mehr erfassen können, welche Symptome wann und wie eingetreten sind!"
"Ihr Tinnitus ist zwischenzeitlich fast gänzlich verschwunden, so dass die Unfallursache nicht mehr zählt. Anschließend haben Sie einen neuen Tinnitus bekommen aufgrund Ihrer unnormalen Perönlichkeitsstruktur und den stress auf der Arbeit! Beide Tinnitus haben miteinander nichts zu tun und sind unabhängig voneinander zu sehen. Und außerdem bekommt man von einem Tinnitus keine psychischen Schäden!"
Das ist schon eine Interpretation, die regelrecht nach Lachkrampf schreit.
Eine gute Freundin hat ihre Diplomarbeit zur Zulassung als Psyho-Therapeutin genau zu diesem Thema geschrieben.
Ein psychischer Schaden in Form eines Tinnitus wird in der Regel als somatoformer Tinnitus bezeichnet. Bei einem Unfall zum Beispiel kann sich ein Tinnitus als psychischer Schaden entwickeln. Umgekehrt kann ein unfallbedingter Tinnitus als Körperschaden einen psychischen Schaden nach sich ziehen.
Als Betroffener von Tinnitus weiß ich, dass ein längeres Vorhanden sein zu einer chronischen Erkrankung führt.Nach sechs bis zwölf Monaten spricht man von einem chronischen Tinnitus. Durch Verhaltensübungen und eventuellen Medikamenten läßt sich der Tinnitus beherrschen. Jedoch ihn zu beseitigen nach längerem Vorhandensein - davon kann man sich als Patient verabschieden. Ein guter Facharzt (ich denke mal, dass ich bei einem der besten Prof. auf diesem Gebiet in Behandlung bin) ist da ehrlich und macht keine falschen Hoffnungen.
Unter welcher Form von Tinnitus leidest Du? (subjektiven oder einem objektiven Tinnitus)
Ich finde die Einschätzung der AÄ'in nicht nur abenteuerlich sondern auch gefährlich hinsichtlich einer exakten weiteren Behandlung. Woran mißt Sie Ihre Einschätzung, da sie weder behandelnde Ärtztin noch entsprechende Befunde über den Behandlungsverlauf besitzt?
Nun gut - ich an Deiner Stelle würde nun erst einmal die Entscheidung Deines DH abwarten. Die Einschätzung der AÄ'in stellt letztlich nur eine Empfehlung für den DH dar.
Wenn Dir die schriftliche Entscheidung vorliegt, sollte diese in jedem Fall auch die schriftliche Feststellung und Auswertung der Untersuchung von der AÄ'in bei liegen.
Bis dahin bist Du zum Warten verdammt.
Sollte diese Einschätzung der AÄ'in negativen Einfluss auf die Entscheidung des DH haben, bleibt Dir nur das Klageverfahren. (Es sei denn der Wahrheitsgehalt der AÄ'in ist offensichtlich so schwammig und ehrverletzend, dann solltest Du Dir Gedanken darüber machen, inwieweit auch der Staatsanwalt hier mit ins Boot geholt werden müßte).
Jetzt darüber zu diskutieren halte ich für unzweckmäßig, da jeder Gedanke darüber nur hypotetisch ist.
Lass uns wissen, wie sich Dein DH zu der Untersuchung der AÄ'in positioniert.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Ablehnung Amtsarzt
danke für deine Antwort.
Wäre es möglich an diese Diplomarbeit zu kommen?
Wäre es möglich an diese Diplomarbeit zu kommen?
- tiefenseer
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Muss Dich enttäuschen.
Ich selbst durfte sie zwar lesen aber eine Kopie hatte ich trotz meines Wunsches
nicht erhalten.
Wenn Du etwas zum Thema TINNITUS googlest, dann findest Du reichlich Input im Net dazu.
Bei einem guten Arzt (hoffe, dass Du eine(n) Solche(n) hast) kann er/sie Dir ergänzende Fragen bestimmt beantworten.
Ich selbst durfte sie zwar lesen aber eine Kopie hatte ich trotz meines Wunsches
nicht erhalten.
Wenn Du etwas zum Thema TINNITUS googlest, dann findest Du reichlich Input im Net dazu.
Bei einem guten Arzt (hoffe, dass Du eine(n) Solche(n) hast) kann er/sie Dir ergänzende Fragen bestimmt beantworten.
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Hallo grummel2005,
an Deiner Stelle würde ich das ganze anders herum machen. Soll sie (die AÄin) Dich doch dienstfähig schreiben. Wenn Dein Dienstherr dann anschließend auf Reaktivierung entscheiden sollte, einen Tag auf die Arbeit gehen, und dann dem DH wieder einen gelben Schein auf den Tisch legen - bei dann vollem Gehalt und nicht mehr Ruhegehalt eben -. Bis dann erneut eine erfolgreiche Zurruhesetzung eingeleitet würde, vergingen wohl wieder mehrere Monate. Wenn das dann mehrere so machen würden, hätte der DH ein gewaltiges Problem mit der Amtsärztin und man würde sie in Zukunft vill. nur noch Akten schleppen lassen.
an Deiner Stelle würde ich das ganze anders herum machen. Soll sie (die AÄin) Dich doch dienstfähig schreiben. Wenn Dein Dienstherr dann anschließend auf Reaktivierung entscheiden sollte, einen Tag auf die Arbeit gehen, und dann dem DH wieder einen gelben Schein auf den Tisch legen - bei dann vollem Gehalt und nicht mehr Ruhegehalt eben -. Bis dann erneut eine erfolgreiche Zurruhesetzung eingeleitet würde, vergingen wohl wieder mehrere Monate. Wenn das dann mehrere so machen würden, hätte der DH ein gewaltiges Problem mit der Amtsärztin und man würde sie in Zukunft vill. nur noch Akten schleppen lassen.

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Re: Ablehnung Amtsarzt
Ich wusste nicht, dass Diplomarbeiten geheim sind?!?
Die kann man doch sogar öffentlich einsehen - oder hab ich da was falsches im Kopf?
Zumindest wenn sie fertig und bewertet sind - kannst sie ja mal fragen...
Und es geht ja eigentlich gar nicht um die Dienstfähigkeit - ich denke, dass sie da kein Problem drin sieht - meine ich jedenfalls - mal sehen, was kommt
Es geht darum, dass die Dienstunfähigkeit aufgrund des Unfalls damals festgestellt werden soll, damit man nicht 10,8% meiner Versorgungsbezüge einbehält.
Die bekomme ich zwar aktuell durch das Versorgungsamt wieder drauf (Berufsschadensausgleich) , aber eben nur bis zum offizielle Pensionsalter - dann bekomme ich den Berufsschadensausgleich nicht mehr und dann wird es heftigst bei uns.
Die kann man doch sogar öffentlich einsehen - oder hab ich da was falsches im Kopf?
Zumindest wenn sie fertig und bewertet sind - kannst sie ja mal fragen...
Und es geht ja eigentlich gar nicht um die Dienstfähigkeit - ich denke, dass sie da kein Problem drin sieht - meine ich jedenfalls - mal sehen, was kommt
Es geht darum, dass die Dienstunfähigkeit aufgrund des Unfalls damals festgestellt werden soll, damit man nicht 10,8% meiner Versorgungsbezüge einbehält.
Die bekomme ich zwar aktuell durch das Versorgungsamt wieder drauf (Berufsschadensausgleich) , aber eben nur bis zum offizielle Pensionsalter - dann bekomme ich den Berufsschadensausgleich nicht mehr und dann wird es heftigst bei uns.
- tiefenseer
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Re: Ablehnung Amtsarzt
Hall Grummel,
eine nochmailge Nachfrage meinerseits wird es nicht geben.
Ich finde es verdient RESPEKT, wenn jemand NEIN sagt und für einen Fremden werde ich keinen Streit über das für und wider vom Zaume brechen.
Allein Deine Argumentation über die Zugänglichkeit von Diplomarbeiten in diesem Zusammenhang läßt tief blicken.
eine nochmailge Nachfrage meinerseits wird es nicht geben.
Ich finde es verdient RESPEKT, wenn jemand NEIN sagt und für einen Fremden werde ich keinen Streit über das für und wider vom Zaume brechen.
Allein Deine Argumentation über die Zugänglichkeit von Diplomarbeiten in diesem Zusammenhang läßt tief blicken.

Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Ablehnung Amtsarzt
das verstehe ich zwar nicht muss ich aber dann so respektierentiefenseer hat geschrieben:Hall Grummel,
eine nochmailge Nachfrage meinerseits wird es nicht geben.
Ich finde es verdient RESPEKT, wenn jemand NEIN sagt und für einen Fremden werde ich keinen Streit über das für und wider vom Zaume brechen.
Allein Deine Argumentation über die Zugänglichkeit von Diplomarbeiten in diesem Zusammenhang läßt tief blicken.
den letzten Satz kapiere ich nun mal gar nicht ... sorry
- Mikesch
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- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
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Re: Ablehnung Amtsarzt
OT:
Die Diplomarbeit als urheberrechtliches Schriftwerk gehört nur dem Diplomanden! Er alleine entscheidet, ob und wie diese weiter verbreitet werden darf!
Selbstverständlich erhält auch eine Hochschule etc. eine Ausgabe, dies beinhaltet aber KEIN Verwertungsrecht!
Als MOD:
Würde hier jemand eine solche Arbeit einstellen, würde ich hier tätig werden und es müsste ein entsprechendes Release des Verfassers vorliegen, ansonsten würde sie stumpf gelöscht
LG Mikesch
Die Diplomarbeit als urheberrechtliches Schriftwerk gehört nur dem Diplomanden! Er alleine entscheidet, ob und wie diese weiter verbreitet werden darf!
Selbstverständlich erhält auch eine Hochschule etc. eine Ausgabe, dies beinhaltet aber KEIN Verwertungsrecht!
Als MOD:
Würde hier jemand eine solche Arbeit einstellen, würde ich hier tätig werden und es müsste ein entsprechendes Release des Verfassers vorliegen, ansonsten würde sie stumpf gelöscht

LG Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: Ablehnung Amtsarzt
zur eindeutigen Klarstellung meinerseits:
Ich wollte diese Diplomarbeit nicht illegal, kostenlos oder sonstwie haben - ganz klar.
Es muss doch erlaubt sein, einfach zu fragen, ob man eine Diplomarbeit, die sicher viel Arbeit gemacht hat und die einen selbst betrifft, bekommen kann - oder?
"Bekommen" kann man natürlich sehr weit interpretieren, doch liegt die Interpretation immer in dem "guten" oder "schlechten" Denken, der jeweiligen Person.
Ich selbst hatte keine negativen Hintergedanken, wer welche hatte, sollte mal drüber nachdenken, ob man alles immer nur negativ sehen muss.
Es könnte ja sogar sein, dass die Diplomantin sich geehrt fühlt, dass ihre Arbeit irgendwie auch etwas positives bewirken könnte!
Aber wenn man nicht fragt, kann man auch keine Antwort bekommen.
Wenn ich die Adresse oder Telefonnummer hätte, würde ich das persönlich klären - vielleicht kann sie ja auch Kontakt zu mir aufnehmen - evtl. ... oder so.
Danke fürs zuhören
evtl. weiter im Topic?
Ich wollte diese Diplomarbeit nicht illegal, kostenlos oder sonstwie haben - ganz klar.
Es muss doch erlaubt sein, einfach zu fragen, ob man eine Diplomarbeit, die sicher viel Arbeit gemacht hat und die einen selbst betrifft, bekommen kann - oder?
"Bekommen" kann man natürlich sehr weit interpretieren, doch liegt die Interpretation immer in dem "guten" oder "schlechten" Denken, der jeweiligen Person.
Ich selbst hatte keine negativen Hintergedanken, wer welche hatte, sollte mal drüber nachdenken, ob man alles immer nur negativ sehen muss.
Es könnte ja sogar sein, dass die Diplomantin sich geehrt fühlt, dass ihre Arbeit irgendwie auch etwas positives bewirken könnte!
Aber wenn man nicht fragt, kann man auch keine Antwort bekommen.
Wenn ich die Adresse oder Telefonnummer hätte, würde ich das persönlich klären - vielleicht kann sie ja auch Kontakt zu mir aufnehmen - evtl. ... oder so.
Danke fürs zuhören

evtl. weiter im Topic?