Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

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Florian
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Florian »

Hallo!

Sorry, wir waren ein paar Tage verreist, und somit konnte ich nicht gleich auf die vielen netten Antworten reagieren. Erst einmal herzlichen Dank dafür!!

Zwischenzeitlich hat sich noch ein neuer Aspekt bezüglich "Krankenkasse nach Kündigung der Arbeitsstelle" ergeben.
Meine Frau hatte von einer Freundin, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitet, den tollen Tipp bekommen, sich doch einfach bei der bisherigen gesetzlichen KV (hier z. B. die TK) weiter freiwillig zu versichern.
Wir hatten uns bei der TK einmal erkundigt und es wurde uns bestätigt, dass dies auf jeden Fall ginge.
Also ich wusste z. B. nicht, dass so etwas möglich sei.
Zwecks Beitragsberechnung bräuchte die TK dann Angaben über meine künftigen monatlichen Brutto-Versorgungsbezüge.
Meine Frau fände das gar nicht so schlecht, also auch bequemer, in der GKV zu bleiben, zumal sie dann den ganzen Umstand mit der Beihilfe und privaten KV nicht hätte (Rechnungen einreichen, ständige Vorauszahlungen).
Gut, meine Frau hätte bestimmt nicht so viele Vorteile wie bei der PKV, aber ihr würde das "reichen", wenn sie gesetzlich versichert bliebe. Ihr monatlicher Beitrag in der "freiwilligen GKV" würde sich auch nur im Bereich zwischen 200.- und 250.- Euro bewegen.
Was haltet Ihr überhaupt davon? Könnten meiner Frau durch das Verbleiben in der GKV irgendwann Nachteile entstehen, z. B., wenn sie vielleicht doch später einmal in die PKV wechseln möchte?

Freundliche Grüße
Florian
Torquemada
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Torquemada »

Florian hat geschrieben:

Meine Frau hatte von einer Freundin, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse arbeitet, den tollen Tipp bekommen, sich doch einfach bei der bisherigen gesetzlichen KV (hier z. B. die TK) weiter freiwillig zu versichern.
Wir hatten uns bei der TK einmal erkundigt und es wurde uns bestätigt, dass dies auf jeden Fall ginge.
Also ich wusste z. B. nicht, dass so etwas möglich sei.
Zwecks Beitragsberechnung bräuchte die TK dann Angaben über meine künftigen monatlichen Brutto-Versorgungsbezüge.
.....
Ihr monatlicher Beitrag in der "freiwilligen GKV" würde sich auch nur im Bereich zwischen 200.- und 250.- Euro bewegen.
Was haltet Ihr überhaupt davon? Könnten meiner Frau durch das Verbleiben in der GKV irgendwann Nachteile entstehen, z. B., wenn sie vielleicht doch später einmal in die PKV wechseln möchte?

Also jetzt bin ich doch wirklich BAFF !!!
Ich dachte, Euch ginge es darum, irgendwie das OPTIMUM herauszuholen.....Dass deine Frau immer in ihrer GKV bleiben kann (dann eben als freiwillige Mitgliedschaft) ist doch ohnehin klar. Das ist aber ein teures Vergnügen. Einer meiner Kollegen zahlt als Beamter A10 so ein Konstrukt für seine liebe Hausfrau seit vielen Jahr. Geht aber nur, weil er ein abgezahltes Haus hat. Der löhnt jetzt knapp dreihundert Euro für sie und nochmal 300 für sich in der PKV.

Wenn deine Frau ihren Arbeitsplatz aufgeben will, hat sie doch plausible Gründe dafür. Sie packt die Arbeit einfach nicht mehr......sie hält das Arbeitsklima bei der Arbeit in dem Alter einfach nicht mehr....muss Abstand gewinnen. Egal.
Natürlich sollte sie die Kündigung der Agentur für Arbeit mitteilen und ganz normal Arbeitslosengeld beantragen. Die Agentur wird dann eine Sperrzeit von 3 Monaten verhängen. Im ersten Monat ist keine freiwillige Krankenversicherung nötig, weil sie Anspruch auf nachgehende Leistungen der Krankenversicherung hat. Ab dem 2. Monat wird sie für die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges gesetzlich, kostenfrei krankenversichert.
Je nach Region, in der ihr wohnt, werden mehr oder weniger intensive Bemühungen der Arbeitsvermittlung erfolgen.Aber ihr spart monatelang richtig Geld !!!
Florian
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Florian »

Hallo Torquemada,
wenn ich in meiner Fragestellung "nicht richtig ´rübergekommen" bin, bitte ich um Nachsicht, da das Thema PKV völlig neu für mich/uns ist. Meine Frau war nun ewig in der GKV und ich "genoss" als Beamter ca. 40 Jahre "freie Heilfürsorge" (mit kleiner Anwartschaft), so dass das Thema PKV immer in "weiter Ferne" lag.
Du schreibst, dass das Verbleiben in der GKV eventuell ein teures Vergnügen sei. Ich glaube aber doch, dass das Einsteigen in die PKV, kombiniert mit der Beihilfe, viel teurer werden kann (natürlich bei teilweise besserer Leistung).
Danke für den Tipp mit der Agentur für Arbeit!!

Freundliche Grüße
Florian
Torquemada
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Torquemada »

Florian hat geschrieben: Du schreibst, dass das Verbleiben in der GKV eventuell ein teures Vergnügen sei. Ich glaube aber doch, dass das Einsteigen in die PKV, kombiniert mit der Beihilfe, viel teurer werden kann (natürlich bei teilweise besserer Leistung).
Danke für den Tipp mit der Agentur für Arbeit!!
Hallo Florian,

wenn du noch mehr Hinweise zur Agentur für Arbeit brauchst, einfach PN an mich.
So wie es aussieht, ist die GKV für deine Frau die bessere Lösung. Mit Renteneintritt ist sie doch ohnehin wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Hat sie sich überlegt, so nebenher über 450 Euro zu arbeiten? Dann wäre das Problem Krankenkasse auch sofort weg,,,
Steinbock
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Steinbock »

Torquemada hat geschrieben: Hallo Florian,
wenn du noch mehr Hinweise zur Agentur für Arbeit brauchst, einfach PN an mich.
So wie es aussieht, ist die GKV für deine Frau die bessere Lösung. Mit Renteneintritt ist sie doch ohnehin wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse.
Hat sie sich überlegt, so nebenher über 450 Euro zu arbeiten? Dann wäre das Problem Krankenkasse auch sofort weg,,,
Wobei man allerdings auch noch folgende Überlegungen berücksichtigen sollte.
In der Zeit wo die Ehefrau in der GKV als freiwilliges Mitglied (ohne eigene Einkünfte) versichert ist,
wird das hälftige Brutto-Monats-Einkommen des Beamten zur Berechnung herangezogen.

Bei Eintritt in die Krankenversicherung der Rentner, besteht die Möglichkeit die GKV zu kündigen und sich privat zu versichern.

Sollte der Beamte früher sterben als die Ehefrau, zahlt die Ehefrau für die Hinterbliebenen-Versorgungsbezüge ca. 16 % zusätzlich zu ihrem KV-Beitrag in der GKV
und zwar max. bis zum Höchstbetrag.

Gruß vom Steinbock
Florian
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Florian »

Guten Abend, Steinbock!

Danke erst einmal für Deine Antwort.
Du schriebst:
In der Zeit wo die Ehefrau in der GKV als freiwilliges Mitglied (ohne eigene Einkünfte) versichert ist, wird das hälftige Brutto-Monats-Einkommen des Beamten zur Berechnung herangezogen.
Das hält sich aber in Grenzen. Ich hatte mich erkundigt und hier handelt es in meinem Fall sich um einen monatl. Beitrag von ca. 230,- Euro.

Du erwähntest:
Sollte der Beamte früher sterben als die Ehefrau, zahlt die Ehefrau für die Hinterbliebenen-Versorgungsbezüge ca. 16 % zusätzlich zu ihrem KV-Beitrag in der GKV und zwar max. bis zum Höchstbetrag.

Ich muss sagen, das habe ich nicht ganz verstanden.
Wieso sollte die Witwe mit nur 55 % Hinterbliebenen-Versorgungsbezügen zu dem ca. 230.-Euro GKV-Betrag noch 16 % zusätzlich zahlen. Wie hoch wäre denn dann der Höchstbetrag?
Kann man diesen Umstand irgendwo nachlesen (Gesetze o. ä?)

Freundliche Grüße
Florian
Torquemada
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Torquemada »

Florian hat geschrieben: Wieso sollte die Witwe mit nur 55 % Hinterbliebenen-Versorgungsbezügen zu dem ca. 230.-Euro GKV-Betrag noch 16 % zusätzlich zahlen. Wie hoch wäre denn dann der Höchstbetrag?
Kann man diesen Umstand irgendwo nachlesen (Gesetze o. ä?)
Weil alle Einkünfte dann von der Krankenversicherung betroffen sind. Dies gilt auch für Betriebsrenten und Versorgungswerke, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen.

Der Höchstbetrag liegt derzeit bei knapp 700 Euro.

Das kannst du bei jeder gesetzlichen Kasse erfahren. Beispiel:

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Po ... 70816.html
Steinbock
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Steinbock »

Torquemada hat geschrieben:
Florian hat geschrieben: Wieso sollte die Witwe mit nur 55 % Hinterbliebenen-Versorgungsbezügen zu dem ca. 230.-Euro GKV-Betrag noch 16 % zusätzlich zahlen. Wie hoch wäre denn dann der Höchstbetrag?
Kann man diesen Umstand irgendwo nachlesen (Gesetze o. ä?)
Weil alle Einkünfte dann von der Krankenversicherung betroffen sind. Dies gilt auch für Betriebsrenten und Versorgungswerke, Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen.
Nicht ganz richtig!
Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen nur bei Krankenversicherung der Rentner als freiwilliges Mitglied.

In diesem Fall, wenn die Ehefrau nie in der PKV war und eigene Rentenansprüche hat ist sie pflichtiges Mitglied in der KVdR.

Allerdings für Einkünfte aus Betrieblicher Altersversorgung und Beamtenpension wird der volle Beitragssatz zusätzlich berechnet.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 8-047.html

Gruß vom Steinbock
Torquemada
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Torquemada »

Arbeitslosengeld würde es in diesem Fall für 15 Monate geben. Das sollte man mit 52 Jahren schon irgendwie hinbekommen (Vermittlungshemmnisse etc...)
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Mikesch
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Re: Ehefrau ab wann beihilfeberechtigt?

Beitrag von Mikesch »

Dies noch mal als Nachtrag zu den Anderen und meinen Postings auf der ersten Seite:
Nach Rücksprache mit unserem Service-Center (Beihilfestelle), meine Interpretation der Vorschriften ist also doch richtig.

Der Beihilfeanspruch der Ehefrau beginnt in dem Kalenderjahr, wo sie die Einkommensgrenze nicht überschreitet!
In diesem Fall erfolgen die Beihilfebescheide "unter Vorbehalt". Dieser Vorbehalt wird nach Nachweis durch die Steuererklärung aufgehoben.

Alles Andere wäre auch mehr als idiotisch...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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