Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Moderator: Moderatoren
Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Hallo liebe Forumteilnehmer,
vielleicht hat jemand auch solch einen Fall !
Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger habe ich in die VAP eingezahlt.
Ich musste einen Teil zahlen und der andere Teil kam von der Bundespost (heute Telekom)
Dann kam damals eine Änderung und man konnte sich den privaten Eigenanteil, den man selber in die VAP eingezahlt hat auszahlen.
Das haben viele Kollegen gemacht und ich habe nachgefragt ob ich meinen Eigenanteil stehen lassen kann.
Ja den könnte ich stehen lassen, dann würde ich später davon eine VAP Rente bekommen.
In den laufenden Jahren habe ich immer wieder einen Kontoauszug bekommen und ich sollte knapp 50 Euro jeden Monat erhalten, wenn ich 65 Jahre alt bin.
Jetzt war es nun soweit. Ich bekomme aus der gesetzlichen Rentenversicherung meinen Anteil, dann meinen Anteil Beamtenpension und auch die 50 Euro VAP.
Doch die 50 Euro VAP die ich selber eingezahlt hatte damals, werden mir heute von meinen Rentenansprüchen abgezogen.
Im Klartext! Ich bekomme sie aber die 50 Euro werden abgezogen.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und wir haben das Gericht eingeschaltet! Und das dauert !!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt hat ein Richter das gelesen und meinte, ich hätte nie eigenes Geld eingezahlt, obwohl auf dem VAP Bescheid klar Eigenanteil zu lesen ist.
Der Richter hat gewechselt und ich warte auf eine neue Entscheidung!
Fazit: Hätte ich das damals bloss auszahlen lassen!
Der Witz in dem Wirrwarr ist !
Ein vergleichbarer Fall, da wurde der Person der Eigenanteil ausgezahlt!
Wer hat ähnliches erlebt und kann Tipps geben?
Danke für Eure Bemühungen !
LG herbert
vielleicht hat jemand auch solch einen Fall !
Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger habe ich in die VAP eingezahlt.
Ich musste einen Teil zahlen und der andere Teil kam von der Bundespost (heute Telekom)
Dann kam damals eine Änderung und man konnte sich den privaten Eigenanteil, den man selber in die VAP eingezahlt hat auszahlen.
Das haben viele Kollegen gemacht und ich habe nachgefragt ob ich meinen Eigenanteil stehen lassen kann.
Ja den könnte ich stehen lassen, dann würde ich später davon eine VAP Rente bekommen.
In den laufenden Jahren habe ich immer wieder einen Kontoauszug bekommen und ich sollte knapp 50 Euro jeden Monat erhalten, wenn ich 65 Jahre alt bin.
Jetzt war es nun soweit. Ich bekomme aus der gesetzlichen Rentenversicherung meinen Anteil, dann meinen Anteil Beamtenpension und auch die 50 Euro VAP.
Doch die 50 Euro VAP die ich selber eingezahlt hatte damals, werden mir heute von meinen Rentenansprüchen abgezogen.
Im Klartext! Ich bekomme sie aber die 50 Euro werden abgezogen.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und wir haben das Gericht eingeschaltet! Und das dauert !!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt hat ein Richter das gelesen und meinte, ich hätte nie eigenes Geld eingezahlt, obwohl auf dem VAP Bescheid klar Eigenanteil zu lesen ist.
Der Richter hat gewechselt und ich warte auf eine neue Entscheidung!
Fazit: Hätte ich das damals bloss auszahlen lassen!
Der Witz in dem Wirrwarr ist !
Ein vergleichbarer Fall, da wurde der Person der Eigenanteil ausgezahlt!
Wer hat ähnliches erlebt und kann Tipps geben?
Danke für Eure Bemühungen !
LG herbert
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Die VAP wurde am 01.01.1926 gegründet und hat den Zweck, ihren Versicherten und deren Hinterbliebenen im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.
Das ist dann schon etwas seltsam, wenn eine zusätzliche privatrechtliche Versorgung mit der Pension verrechnet wird.
http://www.vap-stuttgart.de/
Das ist dann schon etwas seltsam, wenn eine zusätzliche privatrechtliche Versorgung mit der Pension verrechnet wird.
http://www.vap-stuttgart.de/
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Hallo,
wenn du eine Rente von der BfA/RV bekommst und gleichzeitig eine Rente von der VAP, werden z. B. Rentenerhöhungen von der Rentenversicherung bei der VAP angerechnet...
Das ist übliche Praxis - einfach mal bei Google nachfragen - oder aber am Besten bei der Rentenversicherung oder VAP - das bringt am Meisten...
wenn du eine Rente von der BfA/RV bekommst und gleichzeitig eine Rente von der VAP, werden z. B. Rentenerhöhungen von der Rentenversicherung bei der VAP angerechnet...
Das ist übliche Praxis - einfach mal bei Google nachfragen - oder aber am Besten bei der Rentenversicherung oder VAP - das bringt am Meisten...
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Aus meiner Zeit bei der Personalstelle (also noch so einer "richtigen Personalstelle" kann ich mich noch gut an die vielen Rentner erinnern, die immer wegen ihrer geänderten VAP-Bescheide daherkamen. Immer wenn die GESTZLICHE Rentenversicherung erhöhte, bekamen sie wieder weniger von der VAP....Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo,
wenn du eine Rente von der BfA/RV bekommst und gleichzeitig eine Rente von der VAP, werden z. B. Rentenerhöhungen von der Rentenversicherung bei der VAP angerechnet...
Die VAP damals sollte doch quasi sicherstellen, dass die Arbeiter und Angestellten bei der Deutschen Bundespost bei der Altersversorgung den Beamten gleichgestellt wurden. Fälle von Überversorgung gab es auch. Die VAP stockte damals bis zur analogen Beamtenversorgung auf. Güldene Zeiten....
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Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Sehr geehrter Herr Kollege Herbert !
Mein Fall ist gleich, wie bei Ihnen.
Die Angelegenheit wurde bis jetzt als aussichtslos dargestelt.
War schon bei der VDK, sowie beim Beamtenbund vostellig geworden.
Es gibt in Deutschland keine private Zusatzrentenversicherung, ohne das unter
dem Strich etwas überig bleibt.
Für einen kleinen Ruhestandsbeamten ( A5 ) sind 50,- Euro viel Geld,
im Gegensatz zu einen Gehobenen Beamten, machen 50,-Euro sich nicht so bemerktbar.
Meine Meinung ist, immer wieder Nachfragen.
Mein E-Mail : *** Sorry, keine Klardaten; Danke, MOD ***
Mein Fall ist gleich, wie bei Ihnen.
Die Angelegenheit wurde bis jetzt als aussichtslos dargestelt.
War schon bei der VDK, sowie beim Beamtenbund vostellig geworden.
Es gibt in Deutschland keine private Zusatzrentenversicherung, ohne das unter
dem Strich etwas überig bleibt.
Für einen kleinen Ruhestandsbeamten ( A5 ) sind 50,- Euro viel Geld,
im Gegensatz zu einen Gehobenen Beamten, machen 50,-Euro sich nicht so bemerktbar.
Meine Meinung ist, immer wieder Nachfragen.
Mein E-Mail : *** Sorry, keine Klardaten; Danke, MOD ***
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Hallo,
meines Wissens nach handelt es sich bei der VAP
um eine Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes und ist ausgerichtet wie eine Betriebsrentenkasse.
Dies bedeutete früher, dass nur der Dienstherr Beiträge einzahlte um die Altersversorgung der Arbeitnehmer an
die Pensionen der Beamten anzugleichen.
In den Neunziger wurde dieses System gekippt, da die Behörde nicht mehr die finanziellen Mittel aufbringen konnte.
Die Ablaufleistung (sprich Ausgleichsrente) wurde gekürzt und alternativ bekamen die Arbeitnehmer die Möglichkeit
eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Altersversorgung abzuschließen.
Vorsicht hier handelt es sich um 2 unterschiedliche Anlagen.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in diese Zusatzversorgungskasse auch Beiträge für Beamten eingezahlt wurden.
Außerdem dürften auch keine eigenen Beiträge hier möglich sein.
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich tatsächlich um einen Privaten Vertrag,
wo zwar der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen ist und die Beiträge am Gehalt des Angestellten abgebucht werden.
Die gesetzliche Rente wird durch diese BAV-Rente nicht gekürzt.
Prüft mal eure Policen, ob sich die Vertragsbedingungen nicht unterscheiden.
Ach ja - hier könnt ihr die Satzung durchlesen: http://www.vap-stuttgart.de/pdf/satzung ... ung_66.pdf
Gruß vom Steinbock
meines Wissens nach handelt es sich bei der VAP
um eine Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes und ist ausgerichtet wie eine Betriebsrentenkasse.
Dies bedeutete früher, dass nur der Dienstherr Beiträge einzahlte um die Altersversorgung der Arbeitnehmer an
die Pensionen der Beamten anzugleichen.
In den Neunziger wurde dieses System gekippt, da die Behörde nicht mehr die finanziellen Mittel aufbringen konnte.
Die Ablaufleistung (sprich Ausgleichsrente) wurde gekürzt und alternativ bekamen die Arbeitnehmer die Möglichkeit
eine zusätzliche Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Altersversorgung abzuschließen.
Vorsicht hier handelt es sich um 2 unterschiedliche Anlagen.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass in diese Zusatzversorgungskasse auch Beiträge für Beamten eingezahlt wurden.
Außerdem dürften auch keine eigenen Beiträge hier möglich sein.
Bei der betrieblichen Altersversorgung handelt es sich tatsächlich um einen Privaten Vertrag,
wo zwar der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eingetragen ist und die Beiträge am Gehalt des Angestellten abgebucht werden.
Die gesetzliche Rente wird durch diese BAV-Rente nicht gekürzt.
Prüft mal eure Policen, ob sich die Vertragsbedingungen nicht unterscheiden.
Ach ja - hier könnt ihr die Satzung durchlesen: http://www.vap-stuttgart.de/pdf/satzung ... ung_66.pdf
Gruß vom Steinbock
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- Registriert: 16. Apr 2013, 23:37
- Behörde:
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Berichtigung :
Ende der Sechziger bzw. Siebziger Jahre, wurde der freiwillige
Eigenanteil, der VAP Beiträge vom Lohn abgezogen.
Ende der Sechziger bzw. Siebziger Jahre, wurde der freiwillige
Eigenanteil, der VAP Beiträge vom Lohn abgezogen.
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Also einen jährlichen Kontoauszug über die zu erwartende VAP-Rente habe ich m.W. nie erhalten. Bekommt man denn wenigstens beim Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters einen Bescheid über die Ansprüche?Herbert hat geschrieben: ↑10. Jun 2014, 09:07 Hallo liebe Forumteilnehmer,
vielleicht hat jemand auch solch einen Fall !
Ende der sechziger Jahre und Anfang der siebziger habe ich in die VAP eingezahlt.
Ich musste einen Teil zahlen und der andere Teil kam von der Bundespost (heute Telekom)
Dann kam damals eine Änderung und man konnte sich den privaten Eigenanteil, den man selber in die VAP eingezahlt hat auszahlen.
Das haben viele Kollegen gemacht und ich habe nachgefragt ob ich meinen Eigenanteil stehen lassen kann.
Ja den könnte ich stehen lassen, dann würde ich später davon eine VAP Rente bekommen.
In den laufenden Jahren habe ich immer wieder einen Kontoauszug bekommen und ich sollte knapp 50 Euro jeden Monat erhalten, wenn ich 65 Jahre alt bin.
Jetzt war es nun soweit. Ich bekomme aus der gesetzlichen Rentenversicherung meinen Anteil, dann meinen Anteil Beamtenpension und auch die 50 Euro VAP.
Doch die 50 Euro VAP die ich selber eingezahlt hatte damals, werden mir heute von meinen Rentenansprüchen abgezogen.
Im Klartext! Ich bekomme sie aber die 50 Euro werden abgezogen.
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und wir haben das Gericht eingeschaltet! Und das dauert !!!!!!!!!!!!!!!!
Jetzt hat ein Richter das gelesen und meinte, ich hätte nie eigenes Geld eingezahlt, obwohl auf dem VAP Bescheid klar Eigenanteil zu lesen ist.
Der Richter hat gewechselt und ich warte auf eine neue Entscheidung!
Fazit: Hätte ich das damals bloss auszahlen lassen!
Der Witz in dem Wirrwarr ist !
Ein vergleichbarer Fall, da wurde der Person der Eigenanteil ausgezahlt!
Wer hat ähnliches erlebt und kann Tipps geben?
Danke für Eure Bemühungen !
LG herbert
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Nein, habe ich nicht erhalten.
Aber 3 Monate vorher eine Aufforderung meiner Versorgungs Anstalt einen Antrag auf Auszahlung meiner VAP-Rente zu machen.
Nachdem das das alles durch war wurde/wird mir die VAP-Rente jeden Monat von meiner Pension (71,75%) abgezogen.
Ich habe jetzt von der VAP eine Bescheinigung meiner ausgezahlten Beträge für 2024 fürs Finanzamt bekommen. Da die Beträge der Steuerpflicht unterliegen. Dem Finanzamt werden diese Beträge automatisch auch mitgeteilt.
Re: Höfliche Frage zu Pension und VAP Eigenanteil
Hallo,
ich denke das liegt daran, dass bei Beamten das Zusammentreffen von Renten und Pension im BeamtVG geregelt ist. So werden Renten nur bis zur fiktiven Höchstgrenze nicht von der Pension abgezogen. Es darf also keine Überversorgung geben.
Beispiel: Ein Beamter kann maximal 71,75 % Pension erhalten. Ein Beamter mit Rentenansprüchen auch nicht mehr, sonst wäre der Beamte mit Rentenansprüchen bessergestellt (überversorgt)als ein Beamter ohne.
Die Jahre als Tarifkraft sind ja auch bei der Pensionsberechnung mit berechnet worden. Also nur gerecht.
Bei Tarifkräften ist das nicht so.
Grüße
ich denke das liegt daran, dass bei Beamten das Zusammentreffen von Renten und Pension im BeamtVG geregelt ist. So werden Renten nur bis zur fiktiven Höchstgrenze nicht von der Pension abgezogen. Es darf also keine Überversorgung geben.
Beispiel: Ein Beamter kann maximal 71,75 % Pension erhalten. Ein Beamter mit Rentenansprüchen auch nicht mehr, sonst wäre der Beamte mit Rentenansprüchen bessergestellt (überversorgt)als ein Beamter ohne.
Die Jahre als Tarifkraft sind ja auch bei der Pensionsberechnung mit berechnet worden. Also nur gerecht.
Bei Tarifkräften ist das nicht so.
Grüße