1 ./. bei chronisch kranke
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1 ./. bei chronisch kranke
Hallo, ich bin chronisch erkrankt und möchte gerne wissen, ob es bei der Beihilfestelle des Landes RLP sowie bei der privaten Krankenversicherung DEBEKA wie in der gesetzlichen Versicherung die 1./. Regelung für chronisch kranke gibt, d.h. das sie dann befreit sind von Zahlungen, bzw. Einbehalte.
Ebenso für die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe.
Da ich im Jahr verteilt mehrere Wochen jeweils im Krankenhaus bin und mich immer ärgere, das die Beihilfe jedes mal pro Tag Krankenhaus einen eigenbehalt einbehält unbegrenzt auf die Zeit des Aufenthalts.
Ebenso für die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe.
Da ich im Jahr verteilt mehrere Wochen jeweils im Krankenhaus bin und mich immer ärgere, das die Beihilfe jedes mal pro Tag Krankenhaus einen eigenbehalt einbehält unbegrenzt auf die Zeit des Aufenthalts.
Re: 1 ./. bei chronisch kranke
bescheidene Frage, warum fragst nicht bei der DEBEKA und Beihilfestelle nach?.
Wenn über ein Krieg nichts mehr berichtet wird, ist dann automatisch Frieden?
- Bundesfreiwild
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Re: 1 ./. bei chronisch kranke
WENN du als chronisch Kranke ÜBER 1% deines Bruttoeinkommens als Selbstbehalte hast, kannst du dich von der Kasse/Beihilfe von den Zuzahlungen befreien lassen.
Dafür brauchst du:
1. Die Bescheinigung des behandelnden Arztes, DASS du chronisch krank BIST (gibts ein Formular)
2. Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (mit dieser Bescheinigung) bei der KK stellen.
Alles weitere mit der jeweiligen KKasse mal durchsprechen.
Dafür brauchst du:
1. Die Bescheinigung des behandelnden Arztes, DASS du chronisch krank BIST (gibts ein Formular)
2. Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung (mit dieser Bescheinigung) bei der KK stellen.
Alles weitere mit der jeweiligen KKasse mal durchsprechen.
Re: 1 ./. bei chronisch kranke
Warum soll ein chronisch Kranker von Zuzahlungen befreit werden.hustinettschen hat geschrieben:Hallo, ich bin chronisch erkrankt und möchte gerne wissen, ob es bei der Beihilfestelle des Landes RLP sowie bei der privaten Krankenversicherung DEBEKA wie in der gesetzlichen Versicherung die 1./. Regelung für chronisch kranke gibt, d.h. das sie dann befreit sind von Zahlungen, bzw. Einbehalte.
Ebenso für die Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe.
Da ich im Jahr verteilt mehrere Wochen jeweils im Krankenhaus bin und mich immer ärgere, das die Beihilfe jedes mal pro Tag Krankenhaus einen eigenbehalt einbehält unbegrenzt auf die Zeit des Aufenthalts.
Der Sinn erschließt sich mir nicht.
Nehmen wir an ein Oberbürgermeister in Gehaltsstufe B 3 hat Diabetes. Auch dies ist eine chronische Erkrankung.
Warum sollte er von Zuzahlungen befreit werden.
Sein Einkommen ist doch hoch genug um dies zahlen zu können.
Gruß vom Steinbock
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Re: 1 ./. bei chronisch kranke
aus dem gleichen Grund wie ein Generaldirektor auch Anspruch auf Kindergeld für sein Kind hatSteinbock hat geschrieben:
Warum soll ein chronisch Kranker von Zuzahlungen befreit werden.
Der Sinn erschließt sich mir nicht.
Nehmen wir an ein Oberbürgermeister in Gehaltsstufe B 3 hat Diabetes. Auch dies ist eine chronische Erkrankung.
Warum sollte er von Zuzahlungen befreit werden.
Sein Einkommen ist doch hoch genug um dies zahlen zu können.


meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

- Bundesfreiwild
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Re: 1 ./. bei chronisch kranke
Ja klar, und die meisten Beamten sind natürlich in einer der höchsten Gehaltsstufen drin.
Und deshalb richtet sich die Befreiung von der Zuzahlung bei chronisch Kranken eben definitiv nach dem Bruttoeinkommen.
Wer ein - als Beisitzer im Stadtrat einer großen Stadt - im Monat 120.000 Euro Jahreseinkommen hat, der wird eben erst befreit, wenn er -als chronisch Kranker- über 1200 Euro Selbstbehalte kommt. Da muss man erstmal hinkommen. Normalerweise sind die Standardmedikamente SO, dass man mit paar Cent oder paar Euro Selbstbehalten dabei ist, falls man die Festbeträge überschreitet. Da kommen selbst bei mir als multiple chronisch krank im Jahr keine 300 Euro zusammen. Weshalb ich die auch SELBST tragen muss. Als A8 hätte ich eine 1%-Hürde von rund 357 Euro. Die erreiche ich nicht. Außer - ich hätte noch paar Hundert Euro Selbstbehalte aus einer Kur oder durch eine verordnete Brille (deren Gläser in der Regel zusammen rund 700 Euro kosten).
Und die Befreiung gibt es eben deswegen, weil man permanent Medikemante braucht, jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr seines Lebens. Da die Krankenkassen es sich zum Hobby machen, JEDES Medikament mit entweder 5 oder 10 Euro Selbstbehalt zu bestrafen, egal ob man im Festbetrag bleibt oder nicht, kannst du dir in etwa vorstellen, was beim chronisch Kranken hängenbleibt, wenn der permanent 4-5 Medikamente braucht. Da sind dann pro Monat auch mal 50 Euro oder mehr Selbstbehalte drin. JEDEN Monat. Das geht ins Geld. Da viele chronisch kranke Menschen auch ansonsten noch einen höheren Aufwand haben, ihr Leben würdig zu gestalten, gibts die Befreiung, wenns zuviel wird.
Die Befreiung von der Zuzahlung ist übrigens KEINE Good-will-Aktion für Beamte, die gilt für ALLE Krankenversicherten.
Mal ganz klar gesagt: Ich bin auch nicht dafür, dass alle "Kleinverdiener" dafür sorgen müssen, dass z.B. ein Millionär Kindergeld bekommt oder ein höherer Beamter von den Zuzahlungen befreit wird. Die könnten das auch hinbekommen, ohne dass die soziale Hängematte das aufbringen muss.
Da aber jeder Bürger prinzipiell gleich behandelt werden muss, gelten die Bestimmungen auch für die "Reichen". Nur - DER muss eben auch bei seinem Einkommen erstmal die 1-2% Selbstbehalte erreichen, was bei über 100.000 Jahreseinkommen schon bissi schwierig wird und er eben keine Befreiunb bekommt, außer die Aufwendungen wären wirklich enorm. So ist also ein gewisser Faktor schon eingebaut, dass die Befreiung nur den kleineren Einkommen zu Gute kommt.
Und deshalb richtet sich die Befreiung von der Zuzahlung bei chronisch Kranken eben definitiv nach dem Bruttoeinkommen.
Wer ein - als Beisitzer im Stadtrat einer großen Stadt - im Monat 120.000 Euro Jahreseinkommen hat, der wird eben erst befreit, wenn er -als chronisch Kranker- über 1200 Euro Selbstbehalte kommt. Da muss man erstmal hinkommen. Normalerweise sind die Standardmedikamente SO, dass man mit paar Cent oder paar Euro Selbstbehalten dabei ist, falls man die Festbeträge überschreitet. Da kommen selbst bei mir als multiple chronisch krank im Jahr keine 300 Euro zusammen. Weshalb ich die auch SELBST tragen muss. Als A8 hätte ich eine 1%-Hürde von rund 357 Euro. Die erreiche ich nicht. Außer - ich hätte noch paar Hundert Euro Selbstbehalte aus einer Kur oder durch eine verordnete Brille (deren Gläser in der Regel zusammen rund 700 Euro kosten).
Und die Befreiung gibt es eben deswegen, weil man permanent Medikemante braucht, jeden Tag, jeden Monat, jedes Jahr seines Lebens. Da die Krankenkassen es sich zum Hobby machen, JEDES Medikament mit entweder 5 oder 10 Euro Selbstbehalt zu bestrafen, egal ob man im Festbetrag bleibt oder nicht, kannst du dir in etwa vorstellen, was beim chronisch Kranken hängenbleibt, wenn der permanent 4-5 Medikamente braucht. Da sind dann pro Monat auch mal 50 Euro oder mehr Selbstbehalte drin. JEDEN Monat. Das geht ins Geld. Da viele chronisch kranke Menschen auch ansonsten noch einen höheren Aufwand haben, ihr Leben würdig zu gestalten, gibts die Befreiung, wenns zuviel wird.
Die Befreiung von der Zuzahlung ist übrigens KEINE Good-will-Aktion für Beamte, die gilt für ALLE Krankenversicherten.
Mal ganz klar gesagt: Ich bin auch nicht dafür, dass alle "Kleinverdiener" dafür sorgen müssen, dass z.B. ein Millionär Kindergeld bekommt oder ein höherer Beamter von den Zuzahlungen befreit wird. Die könnten das auch hinbekommen, ohne dass die soziale Hängematte das aufbringen muss.
Da aber jeder Bürger prinzipiell gleich behandelt werden muss, gelten die Bestimmungen auch für die "Reichen". Nur - DER muss eben auch bei seinem Einkommen erstmal die 1-2% Selbstbehalte erreichen, was bei über 100.000 Jahreseinkommen schon bissi schwierig wird und er eben keine Befreiunb bekommt, außer die Aufwendungen wären wirklich enorm. So ist also ein gewisser Faktor schon eingebaut, dass die Befreiung nur den kleineren Einkommen zu Gute kommt.
Re: 1 ./. bei chronisch kranke
Und Du hast meinen Wink mit dem Zaunpfahl sofort erkannt.Bundesfreiwild hat geschrieben:Ja klar, und die meisten Beamten sind natürlich in einer der höchsten Gehaltsstufen drin.
Und deshalb richtet sich die Befreiung von der Zuzahlung bei chronisch Kranken eben definitiv nach dem Bruttoeinkommen.
Frohe Ostergrüße vom Steinbock
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Re: 1 ./. bei chronisch kranke
Hallo, danke luppe-Aue für deine Antwort. Kannst du mir vielleicht in etwa sagen, wie man das für die Beihilfe formuliert. Denn unsere Beihilfe in rlp ist da manchmal etwas schwer von Begriff. Ich hatte telefonisch schon mal angefragt, und dann hieß es, das würde es nicht geben.
Re: 1 ./. bei chronisch kranke
Für Beihilfefragen in RLP empfehle *** Sorry Steinbock, keine Realdaten ! Sende diese bitte per PN, Danke, Mod ***hustinettschen hat geschrieben:Hallo, danke luppe-Aue für deine Antwort. Kannst du mir vielleicht in etwa sagen, wie man das für die Beihilfe formuliert. Denn unsere Beihilfe in rlp ist da manchmal etwas schwer von Begriff. Ich hatte telefonisch schon mal angefragt, und dann hieß es, das würde es nicht geben.
Gruß vom Steinbock!