Hallo Leute,
ich hätte mal eine Frage bezüglich des Trennungsgelds nach § 6 der TGV.
Ich bin derzeit zu einem Lehrgang abgeordnet und wohne 72km von zu Hause entfernt. Mit dem privaten Kfz benötige ich in etwa 30 - 40 Min je nach Verkehrslage. Mit der öffentlichen Verkehrsmitteln würde ich in etwa für Hin und Rückfahrt 3.5 - 4 Std benötigen. Die Frage der Zumutbarkeit wäre glaube ich somit einmal geklärt.
Bei 15 Arbeitstagen:
Wegstreckenentschädigung: 15 x 72 km * 2 * 0,20 € = 432,00 EUR
Nun kommt aber noch § 6 Abs. 4 zur Geltung:
" (4) Das Trennungsgeld nach den Absätzen 1 und 2 darf das in einem Kalendermonat zustehende Trennungsgeld nach den §§ 3 und 4 sowie das Tage- und Übernachtungsgeld für die Hin- und Rückreise nicht übersteigen. Als Übernachtungsgeld wird für die ersten 14 Tage höchstens der Betrag nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Bundesreisekostengesetzes und ab dem 15. Tag als Trennungsübernachtungsgeld ein Drittel dieses Betrages berücksichtigt."
Ich frage mich nun, ob das Trennungsgeld höher ist als das nach § 3 und 4? Wie kann ich das denn berechnen???
Zur weiteren Infomation: Am Diensort wurde eine unentgeltliche Unterkunft und Gemeinschaftsverpflegung bereitgestellt.
Wie schaut denn das Trennungsgeld nach § 3 und 4 für mich aus???
Vielen Dank im voraus!
Trennungsgeld nach § 6 bei täglicher Rückkehr zum Wohnort
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