Hallo
ich beginne ab September meine Ausbildung beim Finanzamt (Bayern)
Momentan arbeite ich noch als Angestellte im Büro und habe nebenbei einen Nebenjob bei einem Modegeschäft.
Meine Frage jetzt darf ich diesen Nebenjob behalten und wenn ja unter welchen Voraussetzungen, wie viel darf ich nebenbei verdienen (unter 450€?) wie viele Std darf ich arbeiten und zählt der Samstag auch dazu?
Noch eine andere Frage die Bezüge belaufen sich auf 1029,93€ im Monat. Wie hoch ist das Trennungsgeld wenn ich 3 Monate in Ansbach bin und gibt es sonst noch welche sonderbezüge die man beantragen kann.
Wie sieht es mit Weihnachts/ oder Urlaubsgeld aus gibt es so etwas
Danke schon mal .
Nebenjob als Anwàrter
Moderator: Moderatoren
Re: Nebenjob als Anwàrter
So viele Fragen...
Es gibt anzeigepflichtige und genehmigungspflichtige Nebenjobs. Dein Nebenjob ist wohl genehmigungspflichtig. Also vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
Wie viel du verdienst ist egal. Wird durch Steuerklasse 6 eh versteuert. Zeitlich meine ich, dass man insgesamt nicht über 48h arbeiten darf.
Bei 40h die Woche für das Studium bleiben demnach noch 8h die Woche für den Nebenjob.
Trennungsgeld kann man pauschal nicht berechnen. Hängt von den individuellen Umständen ab.
Sonderbezüge? Mmh es gibt Vermögenswirksame Leistungen.
Weihnachtsgeld regelt jedes Bundesland für sich. Musst du dich erkundigen. Urlaubsgeld...du bekommst deine Anwärterbezüge normal weitergezahlt auch wenn du im Urlaub bist.
Es gibt anzeigepflichtige und genehmigungspflichtige Nebenjobs. Dein Nebenjob ist wohl genehmigungspflichtig. Also vom Arbeitgeber genehmigen lassen.
Wie viel du verdienst ist egal. Wird durch Steuerklasse 6 eh versteuert. Zeitlich meine ich, dass man insgesamt nicht über 48h arbeiten darf.
Bei 40h die Woche für das Studium bleiben demnach noch 8h die Woche für den Nebenjob.
Trennungsgeld kann man pauschal nicht berechnen. Hängt von den individuellen Umständen ab.
Sonderbezüge? Mmh es gibt Vermögenswirksame Leistungen.
Weihnachtsgeld regelt jedes Bundesland für sich. Musst du dich erkundigen. Urlaubsgeld...du bekommst deine Anwärterbezüge normal weitergezahlt auch wenn du im Urlaub bist.