Darf man als Landesbeamtin in der Elternzeit in einem anderen Job, z. B. im Ausland, arbeiten?
Wie wird das kontrolliert?
Wenn man es nicht darf und trotzdem macht, was wären die Konsequenzen/Folgen?
Arbeiten während der Elternzeit
Moderator: Moderatoren
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Weiß niemand bescheid?
Es wäre ja eine Beurlaubung ohne Bezüge und gleichzeitiges Arbeiten im Ausland.
Es wäre ja eine Beurlaubung ohne Bezüge und gleichzeitiges Arbeiten im Ausland.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Natürlich lohnt sich das nicht.
Aber ist das dann wirklich die Konsequenz, da ich ja niemanden schade, da ich weder eine Besoldung bekomme, noch Pensionsansprüche aufbaue.
Achtung: Es geht mir auch NICHT um die Elternzeit, sondern einer Beurlaubung OHNE Bezüge (z. B. für Kindererziehung).
Aber ist das dann wirklich die Konsequenz, da ich ja niemanden schade, da ich weder eine Besoldung bekomme, noch Pensionsansprüche aufbaue.
Achtung: Es geht mir auch NICHT um die Elternzeit, sondern einer Beurlaubung OHNE Bezüge (z. B. für Kindererziehung).
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Danke und sorry, ich hatte anfangs Elternzeit gemeint, aber schnell gemerkt, dass es da nicht geht.
Deswegen UoB.
Und ich will dort keine Nebenbeschäftigung, sondern Vollbeschäftigung (im Ausland).
Gibt es dazu §?
ich finde nichts.
Deswegen UoB.
Und ich will dort keine Nebenbeschäftigung, sondern Vollbeschäftigung (im Ausland).
Gibt es dazu §?
ich finde nichts.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Warum fragst du nicht einfach beim Dienstherren direkt? Ich habe bis jetzt keine schlechten Erfahrungen gemacht damit und habe auch stets auf eine präzise Frage eine präzise Antwort bekommen.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Es ist schon sehr traurig,fdhdggg hat geschrieben:Danke und sorry, ich hatte anfangs Elternzeit gemeint, aber schnell gemerkt, dass es da nicht geht.
Deswegen UoB.
Und ich will dort keine Nebenbeschäftigung, sondern Vollbeschäftigung (im Ausland).
Gibt es dazu §?
ich finde nichts.

dass eine Beamtin die Vorschriften für Urlaub ohne Bezahlung nicht
in den entsprechenden Gesetzen findet.