Hm. Wenn das so stimmt (würde also eintreten, wenn man nicht mindestens ca. 50% Pensionsanspräche beisammen bekommen hat), tritt der Fall aber eh erst ein, wenn man ins reguläre Rentenalter (mit irgendwas um die 65) kommt. Bis dahin wird die Mindestpension bezahlt.
Andererseits wäre es für mich dann logisch, wenn man meinetwegen ein ERDIENTES Ruhegehalt von nur 35% hätte (evtl. 250 Euro weniger als die Mindestpension), dass man dann die zusätzliche Rente bis zur Höhe der Mindestpension verrechnet und den Rest der Rente wieder obendrauf setzt. Also dann sozusagen nur 150 Euro von den 400 Euro zusätzlicher Rente). HM... Wenn man allerdings nur sagen wir mal 10 Jahre Dienstzeit zusammenbekäme, würde dann die Rente tatsächlich nix mehr bewirken.
Ich bin gespannt, wie das Rechnungsbeispiel tatsächlich aussieht.
Rente und Pension
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Re: Rente und Pension
Der Versorgungsservice hat mir einfach die Gesetzestexte der §en 14 Abs.5 und 55 kopiert und zugesandt. Ich bleibe am Ball.
Re: Rente und Pension
Entschuldigung vorab, dass ich als ehemalige Landesbeamtin mit Mindestversorgung mich zu Wort melde. Ich erhalte zur Zeit Mindestpension, da meine erarbeitete Pension minus 10,8 % darunter liegt. Mit 65 erhalte ich eine kleine Rente. Dann wird meine Versorgung neu berechnet. Es wird meine erarbeitete Pension minus 10,8 % angesetzt, plus der Minirente. Auch dann bleibe ich noch deutlich unter der vollen Pension und erhalte vermutlich mit der Anrechnung der neuen Kindererziehungszeiten cirka 100 € mehr als bisher. Rente und Pension werden dann durch die Stelle ausgezahlt, die mir auch bisher meine Versorgungsbezüge auszahlt.
Ja so spielt das Leben, und dass ich mal krankheitsbeding vorzeitig ausscheide, daran habe ich nie gedacht.
LG
sheela
Ja so spielt das Leben, und dass ich mal krankheitsbeding vorzeitig ausscheide, daran habe ich nie gedacht.
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sheela