Hallo,
ich arbeite derzeit im mittleren Dienst beim Finanzamt und werde ab Oktober diesen Jahres den Aufstieg in den gehobenen Dienst machen.
Kann man ab diesem Zeitpunkt bei der Krankenversicherung(Debeka) wieder in den Anwärtertarif wechseln, oder verbleibt man im "normalen Tarif"
Danke
Krankenversicherung
Moderator: Moderatoren
Re: Krankenversicherung
Änwärtertarif gilt nur wenn man Beamter auf Widerruf ist. Das trifft bei dir wohl nicht zu.
Zusätzlich gibt es noch Altersgrenzen. Bei Debeka 39. Lebensjahr, glaube ich.
Im Anwärtertarif brauchen keine Altersrückstellungen gebildet werden. U.a. deshalb ist er auch günstiger als Normaltarife.
Zusätzlich gibt es noch Altersgrenzen. Bei Debeka 39. Lebensjahr, glaube ich.
Im Anwärtertarif brauchen keine Altersrückstellungen gebildet werden. U.a. deshalb ist er auch günstiger als Normaltarife.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.